Rechtsfrage vom 28.05.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: NachbarschaftsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Unser Grundstück wird von einer Einfahrt (ehemals gemeinsame Einfahrt) zum Nachbargrundstück getrennt. Einfahrt ist gepflastert. Zu unserem Grundstück führte ein Tor, was jedoch nicht auf dem Grenzpunkt stand sondern ca. 1 - 2 Meter auf unserem Grundstück. Nun wird aktuell eine Betonmauer auf der Grundstücksgrenze vom Nachbarn errichtet, womit wir auch einverstanden sind. Jedoch wollen sie das Pflaster auf unserer Seite drin lassen, da es angeblich für die Stabilität der Einfahrt von Nöten ist. Wie kann ich dieses Problem lösen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Anwaltsverzeichnis.de erreicht hat.
Mein Name ist Dr. Reinhard Werner, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Ihr Problem ist gar nicht so selten. Um Ihnen genauere Hinweise geben zu können, wäre eine Skizze hilfreich, ebenso Angaben dazu, wie die Verhältnisse vor der Grundstücksteilung waren und welche Absprachen Sie mit Ihrem Nachbarn wegen der Betonmauer getroffen haben.
Davon hängt ab, was Sie von Ihrem Nachbarn verlangen können.
Teilen Sie bitte auch den Namen und die Anschrift Ihres Nachbarn mit. Nur so kann zuverlässig geprüft und ausgeschlossen werden, dass kein Fall der Interessenkollision vorliegt oder eintritt.
Bitte korrespondieren Sie künftig unmittelbar mit mir:
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner, Gustav-Freytag-Str. 11, 99425 Weimar Tel. 03643-401650, Fax 03643-401651 mailto: werner-weimar@t-online.de, Internet: www.werner-weimar.de
Kostenhinweis: Die Erstberatung kostet bei mir 32,50 Euro netto zuzüglich 19% Umsatzsteuer pro angefangene 15 Minuten, maximal 190,00 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer. Hinzu kommt eine Telekommunikationspauschale von 20% auf den Nettobetrag der Gebühren, maximal 20,00 Euro netto, ebenfalls zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstberatungsgebühr wird auf die Kosten einer Vertretung angerechnet. Sie können für die Beratung Beratungshilfe und für die Vertretung Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und selbst oder dritte Personen die Kosten Ihrer Beratung und Vertretung nicht aufbringen können.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Reinhard Werner, Rechtsanwalt|Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht |
Rechtsfrage vom 07.08.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich arbeite selbständig auf Gewerbeschein. Ich habe 2 Wochen für eine Baufirma gearbeitet, die sich nun weigert den vereinbarten Stundenlohn zu zahlen. Es liegt ein mündliches Abkommen vor (kein schriftlicher Vertrag).
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerVielen Dank für Ihre Anfrage.
Mein Name ist Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner. Ich bin zugelassen seit 1990. Meine fachlichen Schwerpunkt sind unter anderem das Arbeitsrecht und das Bau- und Architektenrecht.
Ihre Schilderung des Sachverhalts lässt an Schein-Selbständigkeit - faktisch also an ein Arbeitsverhältnis - denken. Hier wäre eine persönliche Besprechung sinnvoll, um den Sachverhalt im Einzelnen aufzuklären. Da sowohl das Baurecht wie auch das Arbeitsrecht zu den ständig von mir bearbeiteten Fachgebieten gehören, denke ich, dass ich Ihnen hilfreiche Ratschläge erteilen kann.
Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung:
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner, Gustav-Freytag-Str. 11, 99425 Weimar Tel. 03643-401650, Fax 03643-401651 mailto: werner-weimar@t-online.de, Internet: www.werner-weimar.de |
Rechtsfrage vom 18.06.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: NachbarschaftsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Unser Nachbar beabsichtigt an seinem Hause eine Terrasse - 0,62 m über OK Gelände und ca. 0,60 m parallel von der Grundstücksgrenze entfernt -zu bauen. Ggf. soll darauf noch eine Sichtschutzmauer errichtet werden.
M.E. stellt diese Konstellation einen Verstoß gegen Abschnitt 7, §34 des Thüringer Nachbarschaftsrechts dar - Mindestabstand zwischen Terrasse und Grundstücksgrenze 2,50 m.
Mein Einspruch gegen die Terrasse wurde vom BAO nicht zu Protokoll genommen.
Die Terrasse ist nun in der Realisierung. Wie können wir noch die Errichtung des nach u.M. unzulässigen Bauwerks verhindern?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerIhr Fall wundert mich nicht. Die Anlage einer Terrasse und gegebenenfalls auch einer Sichtschutzmauer ist in gewissen Grenzen nach der Landesbauordnung verfahrensfrei und städtebaurechtlich unbedenklich. Einem Verstoß gegen das Thüringer Nachbarrecht wäre mit zivilrechtlichen Mitteln zu begegnen, nicht über das öffentliche (Verwaltungs-) Recht.
Ich bearbeite seit Jahren nachbarrechtliche Angelegenheiten, oft auch mit baurechtlichem Bezug. Meine Kontaktdaten finden Sie auch unter werner-weimar.de Gern können Sie sich auch per Email an mich wenden. Aus Urlaubsgründen wäre eine Sachbearbeitung durch mich allerdings erst ab 11.07.2018 möglich. |
Rechtsfrage vom 04.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Anwaltsrecht Kündigung eines MandatesWir haben einen Kredit widerrufen. Eine mündliche Verhandlung hat stattgefunden. Das Urteil ist im August zu erwarten. Bis zu dieser Klage hat die Rechtsschutzversicherung bisher die Kosten übernommen. Die nächste Instanz müsse neu beantragt werden.
Da wir mit dem Anwalt sehr unzufrieden sind, wollen wir auf keinen Fall mit ihm eine nächste Instanz angehen, sondern dafür einen neuen Anwalt nehmen.
Was muss man beachten bei der Kündigung eines Mandats? Zu welchem Zeitpunkt ist das sinnvoll? Was gibt es dabei zu beachten insbesondere bezüglich der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung.?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrte Mandantin, Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie mit einer für Sie ungünstigen Entscheidung rechnen. Dass kann an Ihrem Anwalt liegen, zwangsläufig ist das jedoch nicht. Suchen Sie sich am Besten jetzt schon einen Anwalt, der Sie ggf. in der Berufungsinstanz vertreten soll, und besprechen Sie auch die Kündigung des Anwaltsvertrages mit ihm. Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhard Werner Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 27.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: NachbarrechtDarf mein Nachbar unmittelbar hinter einen auf der Grenzlinie bestehenden Zaun einen 2. Zaun errichten? Ohne Absprache hat dieser begonnen einen ca. 2 Meter Hohen Sichtschutzzaun zu errichten. Wir wohnen in Vieselbach. Da wir ebenfalls seit 8 Jahren eine Buchenhecke am Grenzzaun haben, wird diese natürlich in Mitleidenschaft gezogen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Wernervielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Anwaltsverzeichnis.de erreicht hat.
Ich befasse mich auch mit Nachbarrecht. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts wird die bisherige Korrespondenz und ein Flurkartenauszug/Lageplan benötigt, der die Örtlichkeiten (Hecke, Zaun, zweiter Zaun) genau anzeigt.
Bitte korrespondieren Sie künftig unmittelbar mit mir:
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner, Gustav-Freytag-Str. 11, 99425 Weimar Tel. 03643-401650, Fax 03643-401651 mailto: werner-weimar@t-online.de, Internet: www.werner-weimar.de |
Rechtsfrage vom 15.11.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: AnwaltsrechnungBetr. Anwaltsrecht - Kostenrechnung
Guten Tag, Meine Scheidung ist nunmehr mittels Vergleich im Verbundverfahren vor Gericht rechtskräftig. Die Anwältin hat bis zur Vergleichsverhandlung mit keinem Schriftsatz trotz wiederholter Nachfragen meinerseits weder an den gegnerischen Anwalt noch an das Fam.Gericht Stellung zum Zugewinnausgleich genommen. Trotzdem berechnet sie (Streitwert 133 000 Euro) eine Geschäftsgebühr von 3240 Euro, eine Verfahrensgebühr von 1338 Euro und entsprechend hohe Einigungsgebühren,sie war also in Sachen Zugewinn in keiner Weise beteiligt. Habe ich Chancen, gegen diese Rechnung anzugehen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Anwaltsverzeichnis.de erreicht hat.
Die Anwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem erteilten Auftrag, der Bearbeitungsaufwand ist nur ein zusätzliches Kriterium im Rahmen der Ausübung des anwaltlich gegebenen Ermessensspielraums (insbes. bei Rahmengebühren). Einigungsgebühren dürfen berechnet werden, wenn der Anwalt ursächlich am Vergleichsabschluss beteiligt war - auch hier ist der dabei betriebene Aufwand grundsätzlich unrelevant.
Um Ihnen sachgerecht antworten zu können, müsste also die Verfahrensakte geprüft werden.
Bitte korrespondieren Sie ggf. künftig unmittelbar mit mir:
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner, Gustav-Freytag-Str. 11, 99425 Weimar Tel. 03643-401650, Fax 03643-401651 mailto: werner-weimar@t-online.de, Internet: www.werner-weimar.de |
Rechtsfrage vom 26.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht bei AuszugIch habe folgenden Rechtsfall: Wir haben ein Haus gebaut und mein Partner hat sich von mir getrennt. Wir wohnen beide noch im Haus, was aber keine Lösung ist. Er redet immer von Auszug, seit fast zwei Jahren und tut es nicht. Meine Frage ist, wenn ich ausziehe, welche Ansprüche habe ich bzw.verliere ich? Kann einfach eine neue Partnerin einziehen oder braucht er mein ok? Welche finanziellen Kosten habe ich bzw. kann ich erwarten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrte Mandantin,
Sie streben eine Vermögensauseinandersetzung an. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von der beiderseitigen Interessenlage abhängen. Wir könnten dies gemeinsam besprechen, vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit mir. Die Erstberatung kostet hier 30,00 ? pro angefangene 15 Minuten. Diese Kosten würden auf eine Vertretung in gleicher Angelegenheit ggf. vollständig angerechnet werden. |
Rechtsfrage vom 11.05.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Arbeitsrecht, mein Mitarbeiter ist seit 2009 bei mir als Taxifahrer beschäftigt. Bei einer Polizeikontrolle stellten die Beamten fest, dass die Personenbeförderung seit dem 15.04.2015 abgelaufen ist. Nun meine Frage: Kann ich meinen Angestellten fristlos kündigen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Wernervielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Anwaltsverzeichnis.de erreicht hat. Mein Name ist Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner. Ich bin zugelassen seit 1990. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Arbeitsrecht.
Um Ihre Anfrage beantworten zu können, sind noch verschiedene Umstände zu klären: wie groß ist Ihr Betrieb, wie viele Beschäftigte? Liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor? Handelt es sich um ein tarifgebundenes Arbeitverhältnis? Wurde Ihr Mitarbeiter in der Vergangenheit schon einmal abgemahnt, wenn ja, weswegen?
Seit wann haben Sie Kenntnis davon, dass die notwendige Eignung bei Ihrem Mitarbeiter nicht mehr gegeben ist?
Bitte korrespondieren Sie ggf. künftig unmittelbar mit mir:
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Werner, Gustav-Freytag-Str. 11, 99425 Weimar Tel. 03643-401650, Fax 03643-401651 mailto: werner-weimar@t-online.de, Internet: www.werner-weimar.de |
Rechtsfrage vom 13.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung TreuhandkontoEinem Rechtsanwalt/Treuhänder erhielt von mir ein Kapital von CHF 26'000 zur Verwaltung. Das Mandat wurde zum 31.12.14 gekündigt. Eine Abrechnung mit Belegen sowie eine Rückzahlung des Kapitals erfolgte bis zum heutigen Datum nicht. >>Mahnschreiben mit letzter Frist..
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrter Mandant,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt würde nach meiner vorläufigen Einschätzung ein anwaltliches Mahnschreiben mit letzter Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Schritte rechtfertigten. Handelt es sich bei dem Treuhänder um eine der Berufsaufsicht unterliegenden Person (Rechtsanwalt), könnte auch deren Involvierung in Betracht kommen. Sollte die Frist nicht gewahrt werden, wäre ggf. Klage auf Abrechnung und Auszahlung des Überschusses zu erheben.
Gern können Sie mir die Unterlagen zukommen lassen, wenn Sie meinen, dass ich mich Ihrer Angelegenheit annehmen sollte. Ich würde mich dann zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise mit Ihnen in Verbindung setzen. Teilen Sie mir bitte ggf. auch mit, mit welcher Auszahlung des Treuhandkontos nach Abzug ggf. anfallender Verbindlichkeiten Sie rechnen.
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Rechtsfrage vom 27.10.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Haftpflichtschaden nach unverschuldetem VerkehrsunfallIch habe folgenden Rechtsfall: Anwalt hat Vergleich vor Gericht vorgeschlagen, obwohl Polizeiunfallbericht eindeutig Unschuld beweist, Zeugin bestätigt vor Gericht, Anwalt spricht von Betriebserlaubnis, Beschluss lautet: Zahlung eines entsprechendes Betrages, Kosten des Rechtsstreites und Vergleiches 30/70. Das sind doch Kosten und haben nichts mit 30 % bzw. 70 % Schuld zu tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ohne detaillierte Einsichtnahme in alle Unterlagen zu Ihrem Rechtsfall ist eine rechtliche Einschätzung seriös nicht möglich.
Ggf. wollen Sie bitte einen Termin mit mir vereinbaren oder mir Ihre Kontaktdaten übermitteln.
Meine Kontaktdaten: Tel. 03643-401650, Fax 03643-401651, Email: werner-weimar@t-online.de Internet: www.werner-weimar.de
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Rechtsfrage vom 07.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: NotarvertragIch habe folgenden Rechtsfall: Im Notarvertrag steht, das wenn mein Mann verstirbt das Haus, was vor unserer Ehe ihm von seinen Eltern überlassen wurde, wieder an seine Eltern geht. Wir haben 1. Monat später geheiratet und 3 gemeinsame Kinder. Ein Satz im Vertrag ist: "Das Rückübertragungsrecht ist weder vererblich noch übertragbar". Was heißt das für mich als Ehefrau und für die Kinder? Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrte Frau Mandantin,
mein Name ist Dr. Reinhard Werner. Ich bin seit 1990 niedergelassener Rechtsanwalt in Weimar/Thür. Nähere Angaben können Sie meiner website www.werner-weimar.de entnehmen.
Der von Ihnen geschilderte Fall interessiert mich sehr.
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich vielfach mit den Rechtsfragen befasst, die die Übertragung von Immobilien mit sich bringen. Dazu gehören auch Fälle, die erbrechtliche Problemstellungen beinhalten.
Um Sie in Ihrem Fall seriös zu beraten, wäre es zunächst erforderlich, den notariellen Übertragungsvertrag, einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch, ein evtl. vorhandenes Testament bzw. etwa einen vorliegenden Erbschein einzusehen.
Sollte von einer wirksamen Klausel auszugehen sein, wären sämtliche seit Übertragung des Grundstücks an Ihren verstorbenen Mann erfolgten Investitionen, soweit sich hierdurch der Wert des Grundstücks erhöht oder ein ansonsten drohender Wertverlust vermieden wäre, zu beachten. Wurden Straßenausbaubeiträge und ähnliche Abgaben entrichtet, die im Falle der Rückübertragung den Berechtigten zugute kämen?
Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Meine Kontaktdaten sind:
Dr. Reinhard Werner - Rechtsanwalt Gustav-Freytag-Str. 11 99425 Weimar internet: www.werner-weimar.de email: werner-weimar@t-online.de Tel.: 03643-401650 Fax: 03643-401651
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Rechtsfrage vom 07.08.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Privates BaurechtVon uns wurde der Bau einer Grundstückseinfassung und Neupflasterung der Garageneinfahrt in Auftrag gegeben. Nach einer sehr kurzen Besprechung wurde ohne Rücksprache begonnen: mit den falschen Steinen, alles ist zu hoch, teure Bäume sind kaputt, kein Abschluss der Mauer zur vorhandenen Grundstücksgrenze.
Das Angebot ohne Material liegt bei 600 Euro, die Rechnung beträgt 1300 Euro (netto). Garageneinfahrt wurde nur an einer Stelle ausgebessert, obwohl uns bei der Besprechung Vorschläge zur Ausführung gemacht wurden.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider lässt sich Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht entnehmen, ob ein schriftlicher Vertrag oder zumindest ein schriftliches Kostenangebot vorliegt, inwieweit über Materialkosten gesprochen wurde, ob die reinen Arbeitskosten dem Angebot entsprechen und welche Ansprüche Sie geltend machen wollen (Rückbau, Minderung, Schadensersatz).
Grundsätzlich müssen Sie dem Handwerker eine zumutbare Frist zur Erledigung Ihrer Beanstandungen setzen, bevor Ihnen für die Anspruchsverfolgung über einen Rechtsanwalt oder das Gericht Kostenerstattungsansprüche zustehen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Vorgehensweise haben, sollten Sie sich mit mir unmittelbar in Verbindung setzen.
Hier meine vollständigen Kontaktdaten:
Dr. Reinhard Werner Rechtsanwalt Gustav-Freytag-Str. 11 99425 Weimar Tel. 03643-401650 Fax 03643-401651 mailto: werner-weimar@t-online.de Internet: www.werner-weimar.de
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Rechtsfrage vom 19.09.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: z B UnfallversicherungUnfallversicherung wertet festgestellte Invalidität nach Unfall durch bestellten Gutachter von 2/7 auf 3/20 der Gliedertaxe ab (Progression ab 26% ). Widerspruch wurde eingelegt und wird von Versicherer nicht anerkannt. Vorgehen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Reinhard WernerSehr geehrter Mandant,
wenn der Versicherer Ihren Widerspruch nicht anerkennt, müssen Sie Klage erheben.
Bitte beachten Sie, dass hier unter Umständen kurze Fristen laufen. Für eine genauere Prüfung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Näheres kann ich nur nach Einsicht in den Versicherungsvertrag und in die bisherige Korrespondenz beurteilen. Ich könnte Sie danach auch über Ihr Erfolgs- und Kostenrisiko informieren.
Sie können Ihre Unterlagen einscannen und mir auch als PDF-Dateien per Email zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhard Werner Rechtsanwalt Gustav-Freytag-Str. 11 99425 Weimar Tel. 03643-401650 Fax 03643-401651 mailto: werner-weimar@t-online.de Internet: www.werner-weimar.de
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