Rechtsanwältin Dr. Iris Geis
Fachanwältin für Familienrecht

Von mir vertretene Rechtsgebiete
Erbrecht, FamilienrechtKontakt
Beschreibung |
Herzlich willkommen auf dem Profil von Dr. Iris Geis Rechtsanwältin in Bonn
Ich freue mich, Sie auf meinem Profil in der Anwaltssuche der DAHAG und auf anwaltsverzeichnis.de begrüßen zu dürfen. Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne meine Kanzlei und meine Tätigkeitsschwerpunkte gerne näherbringen. Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit stellen das Familienrecht und Erbrecht dar. In diesen Rechtsgebieten berate ich Sie nicht nur kompetent und umfassend in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Auch individuelle und auf den Mandanten zugeschnittene Vorgangsweisen sind mir wichtig. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie durch die verschiedensten Phasen rechtlicher Auseinandersetzungen und bemühe mich, gemeinsam mit Ihnen die für Sie am besten geeignetsten Lösungen zu finden und Entscheidungen zu treffen.
In diesem Rechtsgebiet trage ich meinen Fachanwaltstitel, der Ihnen umfangreiches Wissen und Erfahrung im Familienrecht garantiert. Hier berate und vertrete ich Sie sowohl im nationalen als auch im internationalen Ehe- und Familienrecht. Ich stehe Ihnen im Zusammenhang mit Trennungen von Ehen und Lebenspartnerschaften, in Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften gerne zur Seite. Ferner überprüfe und entwerfe ich Ihnen Eheverträge, Scheidungsfolgendvereinbarungen und stehe Ihnen bei Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht zur Seite. Auch bezogen auf Unterhalt und Gütertrennung werde ich gerne für Sie tätig. Wenden Sie sich gerne bei allen familienrechtlichen Fragen gerne an mich.
Auch im Erbrecht finden Sie in mir eine kompetente Ansprechpartnerin. Neben der Beratung und Vertretung im Hinblick auf letztwillige Verfügungen, etwa der Gestaltung von Testamenten jeglicher Art, der Überprüfung von Erbverträgen oder Schenkungen bin ich Ihnen auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche, etwa bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, behilflich. Selbstverständlich können Sie mich auch bei Fragen zur Vorsorge, beispielsweise zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, ansprechen.
Zur Terminvereinbarung können Sie mich gerne telefonisch zu den üblichen Bürozeiten oder jederzeit per E-Mail erreichen.
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