Rechtsfrage vom 27.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechIch habe folgenden Rechtsfall: Vater Mutter getrennt lebend, nicht geschieden. Mutter Alleinerbin. Frage: steht mir der Pflichtteil vom Vater zu? Kurz vor dem Tod des Vaters hat er mir sein Auto geschenkt, weil ich ihn gepflegt habe und er nicht wollte, dass seine noch Ehe-Frau es verkauft. Muss ich meiner Mutter das Auto zurück geben?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Dr. Danila DrischmannSehr geehrter Mandant,
für Ihre Anfrage und Ihr Interesse besten Dank.
Ihre Angaben sind sehr knapp, daher ist mir an dieser Stelle eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Es ist jedoch grundsätzlich Ihr Recht den Ihnen gesetzlich zustehenden Pflichtteil geltend zu machen, wenn Sie diesen nicht vertraglich ausgeschlossen haben. In welcher Höhe dieser Anspruch besteht und ob Sie sich gegebenenfalls Vorausempfänge anrechnen lassen müssen, wird sodann zu prüfen sein. Nehmen Sie gerne für die genauere Klärung der Angelegenheit Kontakt mit meiner Kanzlei zwecks Terminvereinbarung auf (06721-992710).
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Danila Drischmann - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht - |
Rechtsfrage vom 27.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: PrivatAutokaufSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall
*kurze Schilderung*
Das Auto wurde erst 200 km bewegt . Nach Problemen mit der Gangschaltung wurde dies in die Werkstatt gefahren dort kam nach einer Durchsicht des Fahrzeuges heraus das bei diesem Auto weder die Angegeben Sachen erneuert wurden bzw. erhebliche Mängel festgestellt wurden. Der Größte Mängel ist Die Lenkung die komplett durchgerostet ist und das ganze lenkgetriebeöl durchläuft und somit unmöglich ist dieses Auto noch sicher im Straßenverkehr zu bewegen ganz abgesehen von der porösen bremsleitung. Da dieses Auto erst im Januar vom Vorbesitzer neuen Tüv ohne Mängel bekommen hat stellt sich mir die frage ob es sich hier nicht um Arglistige Täuschung handelt.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Dr. Danila DrischmannSehr geehrter Mandant,
für Ihr Interesse an unserer Kanzlei danke ich.
In der Tat liest sich Ihre Fallschilderung danach, dass Sie beim Kauf des Kfz über den Tisch gezogen wurden. Grundsätzlich erwirbt man ein Kfz um hiermit mehr als 200km fahren zu können.
Gerade beim Gebrauchtwagenkauf kommt es jedoch auf die Details der jeweiligen Situation an. Ungern möchte ich zu schnell falsche Hoffnungen wecken. Um daher eine rechtssichere Fallschilderung abgeben zu können, ist es wichtig, die genaueren Umstände des Vertragsschlusses zu erfahren und den Vertrag einsehen zu können. Hierauf wird es nämlich im Weiteren ankommen.
Gerne stehen wir Ihnen in meiner Kanzlei daher mit rechtlichem Rat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin unter 06721-992710 und bringen Sie zu diesem alle Unterlagen, die sich auf den streitigen Vorgang beziehen mit.
Besten Dank und freundliche Grüße,
Dr. Danila Drischmann - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht - |
Rechtsfrage vom 27.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtPrivatunfall, danach nicht mehr einsetzbar, Freigestellt nach Krankschreibung, 24 jahre Zugehörigkeit, wenn Sie Zeit haben würde ich vorbeischauen.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Dr. Danila DrischmannSehr geehrter Mandant,
besten Dank für Ihre Anfrage.
Gerne werden wir uns Ihrem Problem annehmen. Wichtig wäre allerdings - bevor Ihnen ein Rat erteilt werden kann - zu wissen, in welche Richtung Ihre Vorstellungen bezüglich Ihrer weiteren Tätigkeit in Ihrer Firma, Beendigung des Vertragsverhältnisses oä. gehen. Um alles richtig ausloten und die erforderlichen Informationen abklären zu können, schlage ich ein Beratungsgespräch in meiner Kanzlei vor, im Rahmen dessen wir sodann in Ruhe erörtern können, wie Ihnen am Besten weiterhelfen. Melden Sie sich gerne unter 06721-992710 um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Bitte bringen Sie zu diesem Termin sodann auch Ihre arbeitsvertraglichen Unterlagen, weitere Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und Unterlagen bezüglich Ihrer Erkrankung bzw. dem Unfall, soweit vorhanden, mit.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Danila Drischmann - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht - |