Rechtsfrage vom 19.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe über eBay ein brandneues Handy gekauft. Ich musste feststellen, dass der Ausgang defekt ist, auch stimmt die SN-. und IMEI Nr mit der Rechnung des privaten Anbieters nicht überein. Der Anbieter verlangt dass Handy zur Überprüfung zurück. Das will ich nicht, ich bestehe auf Wandel.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dieter RohrbeckGuten Tag,
ich würde Sie gern unterstützen, allerdings würde ich gern vorab mit Ihnen über den Sachverhalt einmal telefonieren, um Ihnen sachgerecht helfen zu können. Sie erreichen mich per e-mail RARohrbeck@t-online.de oder per Tel. +49 231 584455 15 |