Rechtsfrage vom 13.06.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Das Haus meiner Eltern soll verkauft werden. Ich möchte es aber nicht unter Wert verkaufen. Reicht es, dass ich in meiner Einwilligung den Preis festlege unter dem es nicht verkauft werden soll und würde mir das im Streitfall helfen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 im rechtlichen Bereich und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Einer meiner Schwerpunkte liegt auf dem Gebiet des Familienrechts.
Um die Anfrage verbindlich beantworten zu können, müssten Sie mir sämtliche Unterlagen vorlegen sowie alle notwendigen Informationen erteilen. Ihre bisherigen Angaben sind zur verbindlichen Beurteilung der Angelegenheit leider nicht ausreichen.
Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, wollen Sie bitte unter der Telefonnr.: 03447/515251 einen Besprechungstermin vereinbaren, zu dem Sie dann alle relevanten Unterlagen mitbringen wollen, damit die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA'in D. Fritzsche |
Rechtsfrage vom 11.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: SozialrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich bin 60 Jahre und habe immer voll gearbeitet. Seit 25 Jahren als Ausbilderin, Stützlehrer, Sozialpädagoge und Abteilungsleiterin. Aufgrund von Burnout war ich 78 Wochen krank und beziehe seit August 2016 Arbeitslosengeld I. Mir wurde jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Bin weiterhin beim Psychologen und Psychater in Behandlung. Lohnt sich ein Widerspruch zur Erreichung einer vollen Erwerbsminderungsrente?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 im rechtlichen Bereich und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Einer meiner Schwerpunkte liegt auf dem Gebiet des Sozialrechtes.
Um die Anfrage verbindlich beantworten zu können, müssten Sie mir sämtliche Unterlagen vorlegen sowie alle notwendigen Informationen erteilen. Inwieweit eine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt, könnte aber wahrscheinlich nur in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Auf jeden Fall sollten Sie die Monatsfrist beachten, binnen derer Sie die Klage erheben können.
Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, wollen Sie bitte schnellstmöglich unter der Telefonnr.: 03447/515251 einen Besprechungstermin vereinbaren, zu dem Sie dann alle relevanten Unterlagen mitbringen wollen, damit die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilt werden kann. |
Rechtsfrage vom 12.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht - Keine Anerkennung der KündigungIch habe folgenden Rechtsfall: Meine Tochter wohnte mit ihrem Freund zusammen in ABG. Da sich beide trennten, ist sie Ende September ausgezogen und hat friestgerecht gekündigt. Da aber die Unterschrift des Exfreundes fehlte und dieser sie nachreichen wollte, sagte man ihm, es wäre keine Kündigung von ihr da. Nun sollen wir bis März weiter Miete zahlen, obwohl sie nicht mehr da wohnt und er nun auch gekündigt hat.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 im rechtlichen Bereich und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Einer meiner Schwerpunkte liegt auf dem Gebiet des Mietrechtes.
Um die Anfrage verbindlich beantworten zu können, müssten Sie mir sämtliche Unterlagen (Mietvertrag, Kündigungsschreiben sowie weitere Korrespondenz) vorlegen sowie alle notwendigen Informationen erteilen. Möglichst sollte sich Ihre Tochter selbst an mich wenden.
Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, wollen Sie bitte unter der Telefonnr.: 03447/515251 einen Besprechungstermin vereinbaren, zu dem Sie dann alle relevanten Unterlagen mitbringen wollen, damit die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilt werden kann. |
Rechtsfrage vom 23.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Auf Grund meine Rheuma-Erkrankung bin ich nicht mehr in der Lage meinen Beruf als Altenpflegerin auszuüben. Ich habe nun eine 2-jährige Umschulung als Bürokauffrau absolviert und werde diese am 17.06.2016 beenden. Mein bisheriger Chef hat nun zu mir die Aussage getroffen, dass er keine Verwendung für mich habe, ich solle einen Antrag für einen Aufhebungsvertrag schreiben. Begonnen in meinem Betrieb habe ich am 01.08.1995 mit meiner Lehre, welche 1999 (Erziehungszeit) beendete, dann 3 Monate arbeitslos sein musste, damit der Betrieb Förderung bekam. Das Arbeitsverhältnis begann am 17.11.1999, es gilt der Tarifvertrag DHV - AWO Thüringen. Habe ich irgendwelche Ansprüche, z.B. eine Auszahlung meines Urlaubs?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 juristisch tätig und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin zugelassen. Meine Kanzlei bearbeitet insbesondere sozialrechtliche Mandate.
Um die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilen zu können, müssten Sie in meiner Kanzlei nach telefonischer Voranmeldung (03447/515251) einen Besprechungstermin vereinbaren und zum Termin sodann sämtliche relevanten Unterlagen das Arbeitsverhältnis betreffend mitbringen.
Über die Mandatserteilung würde ich mich freuen. |
Rechtsfrage vom 11.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtsKann ein Arbeitgeber im Rahmen einer Jahresurlaubsplanung die Inanspruchnahme von anteiligem Urlaub (8 von 30 Tagen) bis Ende März verlangen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 im rechtlichen Bereich und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Einer meiner Schwerpunkte liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes.
Um die Anfrage verbindlich beantworten zu können, müssten mir die Vertragsunterlagen vorlegen sowie alle notwendigen Informationen erteilen. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, wollen Sie bitten unter der Telefonnr.: 03447/515251 einen Besprechungstermin vereinbaren, zu dem Sie dann alle relevanten Unterlagen mitbringen wollen, damit die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilt werden kann. |
Rechtsfrage vom 04.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: BAföG FernlehrinstitutIch absolviere einen Abituraufbaulehrgang über ein Fernlehrinstitut. Das Fernlehrinstitut wirbt öffentlich damit, dass wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, für die letzten 12 Monate Schüler-BAföG bezogen werden kann. Aufgrund der Werbung stellte ich einen BAföG-Antrag. Da alle Voraussetzungen vorliegen, habe ich bereits für 3 Monate eine Zahlung erhalten. Nun das Problem: Das Fernlehrinstitut stellte mir die Bescheinigung lediglich für 3 Monate aus (Gründe unbekannt) und die BAföG-Behörde benötigt eine Schulbescheinigung der letzten 12 Monate, um die weitere Zahlung zu veranlassen. Was kann ich nun tun? Meine Schule stellt sich quer und reagiert auf meine Schreiben nicht mehr.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 juristisch tätig und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin zugelassen. Meine Kanzlei bearbeitet insbesondere sozialrechtliche Mandate.
Um die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilen zu können, müssten Sie in meiner Kanzlei nach telefonischer Voranmeldung (03447/515251) einen Besprechungstermin vereinbaren und zum Termin sodann sämtliche relevanten Unterlagen das Vertragsverhältnis (Lehrgang) sowie die BaföG-Angelegenheiten betreffend mitbringen.
Über die Mandatserteilung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen RA'in D. Fritzsche |
Rechtsfrage vom 20.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: SchadensanspruchIch habe folgenden Rechtsfall: Mir wurde durch einen dritten Autofahrer das Fahrzeug hinter mir auf mich geschoben. Laut Sachverständigen ist ein Schaden von ca. 1850,00Euro mit Mwst. entstanden. Kann ich mir mein Fahrzeug trotz Unfallversicherung das Geld auszahlen lassen? Auch das, für den Leihwagen und wenn ja in welcher Höhe etwa?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 auf diesem juristischem Gebiet tätig und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin zugelassen. Meine Kanzlei bearbeitet insbesondere verkehrsrechtliche Mandate.
Um die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilen zu können, müssten Sie in meiner Kanzlei nach telefonischer Voranmeldung (03447/515251) einen Besprechungstermin vereinbaren und zum Termin sodann sämtliche relevanten Unterlagen das Unfallgeschehen betreffend mitbringen.
Über die Mandatserteilung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen RA'in D. Fritzsche |
Rechtsfrage vom 25.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall , ich möchte meine Wohnung kündigen! Da sie leicht feucht Ismus und seit Dezember die Heizung in einem Wohnrabum nicht funktioniert. Der Vermieter lässt mich erst zum 30.04.2015 aus dem Mietvertrag
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 juristisch tätig und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin zugelassen. Meine Kanzlei bearbeitet insbesondere mietrechtliche Mandate.
Um die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilen zu können, müssten Sie in meiner Kanzlei nach telefonischer Voranmeldung (03447/515251) einen Besprechungstermin vereinbaren und zum Termin sodann sämtliche relevanten Unterlagen das Mietverhältnis betreffend mitbringen.
Über die Mandatserteilung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen RA'in D. Fritzsche
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Rechtsfrage vom 14.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbrecht EnkelkindWann erbt daß Enkelkind? Meine Großeltern(beide leben noch) haben/hatten 4 Kinder. Davon sind 3 Kinder schon verstorben.Meine Tante ist die einzigste die noch lebt.Mein Vater starb vor ca 20 Jahren. Mein Onkel vor ca 6 Jahren und der andere vor ca.2 Monaten. Bevor der letzte Onkel verstarb haben meine Großeltern meinem Onkel das Haus überschrieben und meine Tante ausgezahlt. Jetzt ist meine Frage,steht mir und meinen Brüdern sowie die Kinder meines zweitverstorbenen Onkels nicht auch ein Anteil zu? Und was ist mit dem Nachlass meiner Großeltern wenn sie irgendwann mal sterben.bekommt das meine Tante allein?oder wird das auch unter uns Enkelkindern vererbt.Bitte um Info.und eventuell einen Termin.LG
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Seit 2007 bin ich als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Insbesondere bearbeitet meine Kanzlei auch erbrechtliche Mandate.
Um die Sach- und Rechtslage im konkreten Fall jedoch verbindlich beurteilen zu können, sollten sie nach telefonischer Voranmeldung (03447/515251) einen Besprechungstermin vereinbaren. Zu diesem Termin müssten Sie sodann etwaig relevante Unterlagen (Testament o.ä.) mitbringen.
Über die Mandatserteilung würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA'in D. Fritzsche
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Rechtsfrage vom 10.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall Vermieter verlangt Schadenersatz für beschädigtes Waschbecken. Waschbecken wurde zur Sanierung der Wohnung neu eingebaut. Die Sanierung war vor dem Bezug der Wohnung 2002. Ich kenne das Thema mit der Nutzungsdauer, doch was ist mit den nicht unerheblichen Mietzahlungen? Kann man das als Argument anführen, um um den Schadensersatzansprüche herum zu kommen? Danke für ein Feedback
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Diana Fritzsche. Seit 2007 bin ich als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Inbesondere bearbeitet meine Kanzlei auch mietrechtliche Mandate.
Um die Sach- und Rechtslage im konkreten Fall jedoch verbindlich beurteilen zu können, sollten sie nach telefonischer Voranmeldung (03447/515251) einen Besprechungstermin vereinbaren. Zu diesem Termin müssten Sie sodann sämtliche relevanten Unterlagen, wie Mietvertrag, Übergabe-/Abnahmeprotokoll, weitere Korrespondenz etc mitbringen.
Über die Mandatserteilung würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA'in D. Fritzsche |
Rechtsfrage vom 01.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schimmelbefall in WohnungIch lebe seit April 2011 in einer 2-Raum EG-wohnung. Jedes Jahr im Winter, also ca. November - März, entsteht an einer Außenwand meiner Wohnung Schimmel. Es ist immer nur die eine Wand betroffen. Die Tapete ist zudem deutlich feucht. Nach Nachfrage beim Vermieter, wurde mir die Standartanwort "Lüften/Heizen" gegeben. Dies tue ich aber meines erachtens nach ausreichend. Auch meine Möbel stehen weit genug von den Wänden weg. Allerdings ist der Heizungskeller unter meiner Wohnung komplett nass, und die Wände dick mit Schimmel behaftet. Das habe ich dem Vermieter geschildert, ich sollte Fotos davon machen, doch leider war der Keller am nächsten Tag verschlossen, und eine Aufnahme der Situation war nicht mehr möglich. Was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Seit 2007 bin ich als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Insbesondere bearbeite ich auch mietrechtliche Angelegenheiten.
Um Ihr Anliegen detailliert besprechen zu können, müssten Sie einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren (Tel.-Nr.: 03447/515251).
Zu dem Termin müssten Sie sodann alle relevanten Unterlagen, wie Mietvertrag, Korrespondenz mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung etc. mitbringen.
Über die Mandatserteilung würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA'in D. Fritzsche |
Rechtsfrage vom 28.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigungsrecht ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe gerade von meinem Vorarbeiter an der Haustür meine Kündigung erhalten. Ich bin nicht mehr in der Probezeit . Ich bin Krankgeschriebeb und habe dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich, aus gesundheitlichen Gründen, keine Nachtschicht mehr arbeiten darf. In der Kündigung gibt es keine Angabe von Gründen. Folgender Wortlaut:
"Sehr geehrter H..... hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ...."
Das ist alles, was da steht. Was und wie kann ich dagegen vorgehen? Dazu kommt noch, dass ich in einer finanziellen Notlage bin und diese Arbeit brauche.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrter Herr Mandant,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 im rechtlichen Bereich und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg tätig. Einer meiner Schwerpunkte liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Zu Ihrem Anliegen ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Sie gegen die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorgehen können. Diese muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, wollen Sie bitten unter der Telefonnr.: 03447/515251 einen Besprechungstermin vereinbaren, zu dem Sie dann alle relevanten Unterlagen mitbringen wollen, damit die Sach- und Rechtslage verbindlich beurteilt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA'in D. Fritzsche |
Rechtsfrage vom 03.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Trennung ScheidungIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Mann hat sich von mir getrennt und jetzt benötige ich Informationen zur Scheidung und dem Trennungsjahr.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Diana FritzscheSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Diana Fritzsche. Ich bin seit 1994 auf rechtlichem Gebiet und seit 2007 als selbständige Rechtsanwältin in Altenburg, insbesondere im Bereich Familienrecht tätig. Gern bin ich bereit, Ihre Fragen zu beantworten. Mit dem Thema bin ich bestens vertraut. Sofern Sie sich für meine Kanzlei entscheiden, wollen Sie bitte telefonisch (Tel. 03447/515251) einen Besprechungstermin vereinbaren, um alle relevanten Fragen zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
RA'in D. Fritzsche |