Rechtsfrage vom 25.03.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: RentenrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: in meiner notariellen Vereinbarung aus 1991 zur Scheidung in 1992 ist vereinbart: "Wir verzichten für den Fall der rechtskräftigen Scheidung wechselseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für den Fall der Not und nehmen den Verzicht wechselseitig an." Gilt dies auch für den Rentenausgleich hinsichtlich des Satzes "gleich aus welchem Rechtsgrund"? Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwältin Christina BethkeSehr geehrter Mandant,
danke für Ihre Anfrage. Der Rentenausgleich, sprich der Versorgungsausgleich, hat nichts mit dem nachehelichen Unterhalt zu tun. Dieser Satz bewirkt somit nicht, dass der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist. Falls Sie weitere Auskunft oder mehr Hilfe benötigen können Sie gerne mit unserer Kanzlei und ein Erstberatungsgespräch Kontakt aufnehmen (Erstberatung 150 Euro plus Mehrwertsteuer).
Mit freundlichen Grüßen Christina Bethke Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 17.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich wurde von Oldenburg nach Hamburg versetzt. Der Weg alleine dauert 2 Stunden. Eine Strecke von 166 km soll ich fahren. Und das hin und zurück als eine Teilzeitkraft. Meine Frage wäre ist das rechtlich den angebracht dürfen die das?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Christina BethkeSehr geehrter Ratsuchender,
danke für Ihre Anfrage. Inwieweit die Versetzung rechtlich zulässig ist, entscheidet sich nach dem Arbeitsvertrag und dem dort beschriebenen Einsatzort. Um das endgültig abzuklären, ist es sinnvoll mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Gerne können Sie den Kontakt auch per Email herstellen.
MfG Christina Bethke Rechtsanwältin Anwaltskanzlei Brahmweg 178 26135 Oldenburg 044136161007 christina .bethke@gmx.de |
Rechtsfrage vom 02.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: IdentitätsdiebstahlSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Jemand hat ein Handy über meinen Name bestellt im Internet und ich soll bezahlen.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Christina BethkeWir möchten Ihnen empfehlen, sich in den nächsten Tagen direkt mit unserer Kanzlei zwecks Terminabsprache in Verbindung zu setzen, da wir auf diesem Gebiet spezialisiert sind Tel 044136161007 In der Zwischenzeit sollten Sie bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt einleiten. |