Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop

Von mir vertretene Rechtsgebiete
Erbrecht, Steuerrecht, VerwaltungsrechtKontakt
Beschreibung | Herzlich willkommen auf dem Profil der Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop! Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop arbeitete nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften zunächst in der Rechtsberatung, bevor sie im April 2000 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Bis 2006 war die Volljuristin bei einer Kanzlei angestellt und ist seitdem selbstständig in ihrer Kanzleigemeinschaft in Bremerhaven tätig. Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung als Rechtsanwältin berät und vertritt sie ihre Mandanten kompetent und zuverlässig in den Schwerpunkten Erbrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. So kümmert sich Rechtsanwältin Veit-Koop beispielsweise um Testamentsvollstreckungen oder setzt Ansprüche von Erben notfalls auch gerichtlich durch. Natürlich ist die Juristin hier auch außergerichtlich tätig und berät Erben wie Erblasser in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Da im Erbfall oft auch steuerrechtliche Fragen aufkommen, hat Frau Veit-Koop hier einen weiteren rechtlichen Schwerpunkt gesetzt und plant auch, die Prüfung zum Steuerberater zu absolvieren. Rechtsanwältin Veit-Koop hilft ihren Mandanten nicht nur in Unklarheiten zur Erbschaftsteuer. Der Schwerpunkt im Verwaltungsrecht wird durch ihre Tätigkeit als Elternvertreterin in der Schule ihrer Kinder geprägt. Im Schulrecht zählen sowohl Eltern als auch Schulen zur Mandantschaft der Rechtsanwältin. Diese berät und vertritt sie im Kontakt mit Behörden. Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop berät auch in englischer sowie französischer Sprache. Darüber hinaus verfügt sie über solide Grundkenntnisse im Dänischen. ___________________________________________________
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