Rechtsanwalt Christian J. Kusche

Von mir vertretene Rechtsgebiete
Mietrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Forderungseinzug/Inkasso, Erbrecht, StrafrechtKontakt
Beschreibung |
Herzlich willkommen auf dem Profil von Christian J. Kusche
Ich freue mich, Sie auf meinem Profil auf anwaltsverzeichnis.de begrüßen zu dürfen. Zur Person Ich wurde 1964 geboren und studierte Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Die Referendariatszeit verbrachte ich in Kassel. Im Jahr 1997 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen. Wenige Jahre später, im Jahr 1999, beschloss ich, mich als Einzelanwalt in eigener Kanzlei in Fulda niederzulassen. Seit 1999 bin ich außerdem als Zwangsverwalter und Nachlasspfleger tätig. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich auch als Lehrbeauftragter für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Außenstelle Kassel) tätig. Anwaltstätigkeit Als Anwalt verstehe ich mich als Berater und Vertreter in nahezu allen juristischen Angelegenheiten - stets kompetent und zeitnah. Neben meiner langjährigen Erfahrung verfüge ich über Fachwissen auf höchstem Niveau. Bei mir finden Sie Loyalität, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit. Wenn ich für Sie tätig werde, passe ich meine Beratung und Vertretung stets an Ihre persönlichen Bedürfnisse an. Gerne können Sie bei Fragen und Problemen in den folgenden Rechtsgebieten auf mich zukommen:
Im Forderungseinzug helfe ich Ihnen, Ihre Ausstände deutlich zu verringern und vor allem Ärger und Kosten zu vermeiden. Hier bearbeite ich vor allem vorgerichtliche und gerichtliche Mahnschreiben bzw. Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen und den allgemeinen Forderungseinzug. Wenn keine Erben bekannt sind, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein. Auch wenn mehrere Erben um das Erbe streiten, wird bis zur Streitschlichtung ein Nachlasspfleger eingesetzt. Dieser ist dafür zuständig, die Erbmasse zu sichten, festzuhalten, Formalia zu erledigen (z.B. eine Wohnungsauflösung), Verbindlichkeiten zu begleichen und die Erbschaftssteuererklärung zu erstellen. Darüber hinaus darf der Nachlasspfleger auch die Erben ermitteln, wenn der Nachlass es rechtfertig. Auf meiner Website habe ich Ihnen wichtige Informationen zu Ihrem ersten Kontakt mit meiner Kanzlei zusammengestellt. Diese sollen Sie in der Vorbereitung auf Ihren ersten Termin unterstützen.
Sie erreichen die Kanzlei montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
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