Rechtsanwalt Christian Dreier

Rechtsanwalt Christian Dreier
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Familienrecht, Mietrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Kontakt
Domänenstr. 16
44225 Dortmund
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Beschreibung

Kurzreportage:

Der Rechtsanwalt Christian Dreier gründete im März 2004 seine Kanzlei in Dortmund und ist seither als Einzelanwalt tätig. Die moderne Kanzlei verfügt über eine eigene Homepage, auf welcher Sie sich über den Rechtsanwalt informieren können.

Die Adresse finden Sie oben.

Vormittags ist die Kanzlei zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, am Nachmittag zwischen 14.30 Uhr und 18.30 Uhr besetzt. Durch moderne Kommunikationsmittel wird Ihnen jederzeit die Möglichkeit gegeben, Herrn Dreier persönlich am Telefon zu erreichen. Nach Vereinbarung nimmt er auch Hausbesuche wahr.

Da die Kanzlei in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone liegt, ist diese bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Nach vorheriger Anmeldung wird Ihnen ein Mandantenparkplatz zur Verfügung gestellt.

Herr Dreier arbeitet in allen Rechtsfragen äußerst engagiert. Da er in vielen Rechtsbereichen versiert ist, kommen seine Mandanten aus verschiedensten gesellschaftlichen Schichten und Bereichen. Er betreut sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen.


Fachgebiete/Charakteristika:


Herr Dreier wurde am 18.07.1975 in Dortmund geboren. Er studierte Jura in Bochum und absolvierte dort auch das Rechtsreferendariat. Nach Erhalt seiner Zulassung im Februar 2004 ist er wieder in seiner Heimatstadt Dortmund tätig.

Den Anwaltsberuf an sich hält Herr Rechtsanwalt Dreier für äußerst spannend, da ihm dieser die Möglichkeit bietet, mit Menschen in Kontakt zu treten, diesen zu helfen und ihm schlicht auch der Umgang mit Gesetzen Spaß macht.

Auf Grund seines Wahlfachs in Studium und Ausbildung, der Zivilrechtspflege, kristallisierten sich die Interessensschwerpunkte von Herrn Dreier schon im Studium heraus. Seine Schwerpunkte sind zivilrechtliche Streitigkeiten, insb. das Miet- und Pachtrecht, Scheidungsrecht, Verkehrsrecht und Schadensersatzrecht.

Mandanten aus dem französisch- oder englischsprachigen Ausland sind ebenfalls bei Herrn Dreier herzlich willkommen, wobei diesen Mandanten entgegen kommen dürfte, dass Rechtsanwalt  Dreier über Englisch- und Französischkenntnisse verfügt.

Auch Pflichtverteidigungen übernimmt Rechtsanwalt Dreier gerne für Sie.

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