Rechtsfrage vom 05.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MieterrechtIch habe folgenden Rechtsfall mein Vermieter hat bei Gericht zwei Monatsmieten eingeklagt obwohl wir die Miete der angegebenen Monate gezahlt haben. Die Mietquittungen liegen uns vor.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Carlos Campos MartinsSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt Carlos Campos Martins.
Ich bin als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln seit 2004 zugelassen . Mein fachlicher Schwerpunkt ist neben dem Verkehrsrecht als Fachanwalt für Verkehrsrecht unter anderem das Arbeits- und Mietrecht. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unsrem Kanzleiprofil, als dass hier eine quasi typische Rechtstreitigkeit zwischen Vermieter und Mieter vorliegt. Aufgrund Ihrer kurzen Sachverhaltsschilderung kann ich jedoch nur eine allgemeine Einschätzung abgeben, wonach wegen dem Vorhandensein von Zahlungsquittungen, sofern sie aussagekräftig genug sind, gute Erfolgsaussichten für die Verteidigung gegen die Klage bestehen dürften. Bei einem gerichtlichen Zivilverfahren sind grundsätzlich sämtliche Kosten des Verfahrens von der unterlegenen Partei zu tragen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom sogenannten Streitwert, den ich mangels weiterer Informationen derzeit nicht beziffern kann. Bitte beachten Sie aber, dass mit dem Erhalt einer Klage üblicherweise vom Gericht vorgegebene Fristen zu berücksichtigen sind und diese zur Vermeidung von Nachteilen auch eingehalten werden sollten. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen einen schnellstmöglichen Beratungstermin zu.
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