Rechtsfrage vom 03.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Ablehnung von StiftungsantragIch bin schwanger und wohne alleine und bekomme ALG II. Ich habe bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde.
Wie soll ich vorgehen? Bringt es etwas, Widerspruch zu legen oder was kann ich tun?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Bettina WeißSehr geehrte Fragestellerin,
mein Name ist Rechtsanwältin Bettina Weiß und mein fachlicher Schwerpunkte liegen unter anderem im Familienrecht und im Sozialrecht, daher wurde Ihre Anfrage an mich weitergeleitet. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unsrem Kanzleiprofil, als dass beide Fachgebiete betroffen sind.
Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, aus welchem Grunde das Antrag abgelehnt worden ist, eine Überprüfung des Einzelfalles ist grundsätzlich sinnvoll. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen gewahrt werden können und bei vorhandenen Erfolgsaussichten, Widerspruch eingelegt werden kann.
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Rechtsfrage vom 08.12.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Beratung bzgl. ungeklärter Unterhaltsverpflichtung meiner geschiedenen EhefrauUnser gemeinsamer Sohn studiert seit ca. 4 Jahren Physik.
Meine geschiedene Ehefrau hat es von Anfang an abgelehnt, sich angemessen am Unterhalt unseres Sohnes zu beteiligen, obwohl sie als in sicherer Stellung berufstätig war. Daher musste ich den Unterhalt über derzeit knapp 900 Euro bisher nahezu alleine aufbringen.
Können Sie mich vertreten bei der Klärung und ggf. Durchsetzung der Unterhaltsverpflichtung –evtl. auch rückwirkend- gegenüber meiner geschiedenen Ehefrau?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Bettina WeißSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwältin Bettina Weiß, mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Familienrecht. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu meinem Kanzleiprofil.
Grundsätzlich haben sich beide Elternteile an dem Barunterhalt für ein studierendes Kind zu beteiligen. Es ist jedoch eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, wie in Ihrem Fall die finanziellen Verhältnisse sind und welche bisherigen Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen vorliegen. Es ist eine Gesamtschau des Ablaufes und eine Einzelfallbewertung vorzunehmen.
Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen geprüft und angemessen vertreten werden können.
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