Rechtsanwältin Beatrice Artmann

Von mir vertretene Rechtsgebiete
Adoptionsrecht, Arzthaftungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Internationales Recht, Mietrecht, OWI-Recht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, ZivilrechtKontakt
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Beschreibung | Herzlich Willkommen auf dem Profil der Rechtsanwältin Beatrice Artmann Fachanwältin für Familienrecht Zur Person Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht geboren 1963 in Dortmund, aufgewachsen in Dortmund-Brechten Nach der Schulausbildung in Dortmund mit Abitur 1982 Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum im Wintersemester 1982/1983. Im Anschluß an das Studium in Bochum und langjähriger politischer Tätigkeit auf kommunal- und landespolitischer Ebene sowie der Tätigkeit als freie juristische Mitarbeiterin bei zwei Anwaltskanzleien aus Dortmund folgte das Referendariat beim Landgericht Dortmund und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1993. Kanzleiprofil Allgemeinkanzlei mit schwerpunktmäßig zivilrechtlicher Ausrichtung und Spezialisierung auf den Bereich des Ehe- und Familienrechts (Scheidung und Scheidungsfolgen, Unterhalt, Elterliche Sorge, Fragen des Umgangrechtes, Kindschaftsrecht pp.), auch mit Auslandsbezug. Daneben werden Mandate verkehrsrechtlicher Natur, wie z.B. Unfallschadensregulierungen, Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafsachen betreut. Ein Interessenschwerpunkt liegt zudem im Bereich des Arzthaftungsrechtes. Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich des Vertrags- und des Mietrechtes. Zweigstelle Seit Frühjahr 2008 besteht neben der Kanzlei in Dortmund eine Zweigstelle in Willich-Neersen. Zulassung / Vertretungsberechtigung Die Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte 1993 und zwar zunächst ausschließlich am Amts- und Landgericht Kefeld, sodann beim Amts- und Landgericht Dortmund. Durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen konnten Rechtsanwälte dann seit Januar 2000 nicht mehr nur an ihrem Zulassungsgericht, sondern bei allen Land- und Familiengerichten auftreten. Entsprechendes galt seit Mitte 2002 für die Zulassung bei den Oberlandesgerichten. Nachdem auch die Simultanzulassung gestattet wurde erfolgte 2003 auch die Zulassung bei dem Oberlandesgericht unter Aufrechterhaltung der Zulassung beim Amts- und Landgericht. Seit Mitte 2007 ist bzw. wird jeder Rechtsanwalt mit seiner Zulassung bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt. Mitgliedschaften
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