Rechtsanwältin Barbara Brauck

Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Barbara Brauck
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Erbrecht, Steuerrecht
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Bachweg 55
65366 Geisenheim
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Beschreibung
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Kanzlei Brauck-Hunger - Kanzlei für Erbrecht und Vermögendnachfolge

 



Sie haben Fragen im Bereich Erbrecht und Schenkungen? Sie brauchen eine unverbindliche Rechtsberatung? Dann sind Sie hier richtig! Die Kanzlei Brauck-Hunger ist ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig. Aufgrund unserer Spezialisierung arbeiten wir bundesweit. Ergänzt wird dies durch eine umfangreiche Vortragstätigkeit. Wir halten auch Vorträge zu von Ihnen gewünschten Themen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

 
SPEZIALISIERUNG

Die Kanzlei ist auf alle Fragen rund ums Erben und Schenken spezialisiert. Spezialisierung und ständige Weiterbildung erfolgen, um Sie optimal zu beraten und zu vertreten. Dies wird durch das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltsvereins dokumentiert.

Frau Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger ist Fachanwältin für Erbrecht.

Sie ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

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TESTAMENT/ NACHLASSPLANUNG

Für Ihre Nachlassplanung wird Ihr individuelles und steuerlich optimiertes Testament geschickt gestaltet. Dieses wird durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzt. Besonders für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Patchwork-Familien, Familien mit behinderten oder bedürftigen Kindern, Unternehmer, Immobilieneigentümer und bei Auslandsbezug (ausländische Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland) ist ein geschickt gestaltetes Testament notwendig, um meist unbekannte und oft unangenehme Folgen für die Erben und die Familie zu vermeiden.

 
SCHENKUNG VON PRIVATVERMÖGEN

Wollen Sie Ihr Haus oder Sparvermögen Ihren Kindern übertragen oder schenken? Die Kanzlei berät Sie bei der lebzeitigen Übertragung von Privatvermögen. Dabei wird Wert darauf gelegt Ihren Übergabe- und Schenkungsvertrag steuerlich optimal zu gestalten werden und gleichzeitig die Versorgung des Schenkers im Alter und im Pflegefall zu sichern.

 
BETRIEBSÜBERGABE

Sie sind Mittelständler und denken darüber nach, Ihren Betrieb an Ihren Nachfolger zu übergeben? Die Kanzlei erstellt für Sie rechtlich und steuerlich abgestimmte Übergabeverträge. Dabei wird darauf geachtet, den Familienfrieden zu erhalten, Ihre Steuerlast zu verringern, Ihre Versorgung und die Ihrer Familie zu sichern und die Fortsetzung Ihres Betriebs und Ihres Vermögensbestands zu sichern. Die Kanzlei gestaltet zu Ihrer Vorsorge auch das passende Testament.

 
ERBSTREITIGKEITEN

Die Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Nachlassabwicklung, hilft Ihnen bei der Regelung Ihrer Pflichtteilsansprüche und steht Ihnen bei Erbstreitigkeiten zur Seite. Dabei wird natürlich darauf geachtet, möglichst eine außergerichtliche Lösung Ihrer Probleme zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.

 
VERTRETUNG VOR GERICHT

Sollte dennoch einmal die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertritt die Kanzlei Brauck-Hunger Sie gern und kann bei allen Amts- und Land- und Oberlandesgerichten sowie Sozial-, Arbeits- und Strafgerichten in Ihrem Interesse auftreten.

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TERMINVEREINBARUNG

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Sie erreichen uns telefonisch durchgehend werktags von 7-19 Uhr. Die Kanzlei bietet nach Vereinbarung auch Abendtermine immer montags und donnerstags sowie Samstagstermine an. Auch Haus- oder Firmenbesuche können vereinbart werden.

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Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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