Rechtsfrage vom 28.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtGuten Tag, wir wollen am 30.11.2016 kündigen, sodass wir am 28.02.17 die Wohnung verlassen können. Wir haben einen Mietvertrag der 5 Jahre gültig ist, also erst 2020 auslaufen würde. Wir wohnen hier somit derzeit 6,5 Jahre. Ist es eine ordentliche Kündigung oder kommen wir aus diesen 5 Jahren nicht heraus? Kann es passieren, dass der Vermieter sagt wir können nicht kündigen und wir müssen damit leben? Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas SuhrGuten Tag, unsere Kanzlei macht sehr viel Mietrecht. Leider war es uns nicht schneller möglich, auf Ihre Anfrage zu reagieren. Es scheint, als ob die Kündigung zum 3. Werktag des Dezember möglich wäre. Aber genau kann man das erst sagen, wenn geklärt ist von wann bis wann die vereinbarte Bindung dauern sollte und ob diese wirksam ist. Sicherheitshalbe sollten Sie kündigen. Diese müsste spätestens morgen dem Vermieter übergeben worden sein. Am besten mit Zeugen beim Vermieter einwerfen. Fall Sie hierzu noch Rat wünschen, können Sie uns unter 041768379 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen Suhr, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 26.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Wir wohnen in einem Reihenhaus, darüber wurde eine Zwangsversteigerung angeordnet. Wir können eine Beschwerde einlegen, welche Begründung hätte Erfolg? Wir wohnen seit 11 Jahren in dem Haus.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas SuhrBeispielhaft dazu: OBERLANDESGERICHT HAMM Az.: 15 W 66/01
Es muss jedenfalls eine besondere Härte vorliegen, etwa im Sinne des § 765a ZPO. Das ist in der Regel eine sehr schwerwiegende Erkrankung oder ähnliches.
Mit freundlichen Grüßen Suhr, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 03.03.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MahnbescheidIch habe gegen einen Schuldschein Geld verliehen. Das wird, trotz Erinnerung, nicht zurück gezahlt. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas SuhrDazu müsste man den Inhalt des Schuldscheines prüfen ebenso wie die Rechtsgrundlage der Schuld. Bitte melden Sie sich bei mir unter meiner E-Mail-Adresse mit dem eingescannten Schuldschein und einer Telefonnummer. Grundsätzlich sieht es ja so aus, als ob die Forderung belegbar wäre. info@rechtsanwalt-suhr.de 01756174221
Mit freundlichen Grüßen Suhr, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 14.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: privater autokaufIch habe folgenden Rechtsfall, mein freund und ich haben vor 8 Wochen ein BMW für 12.750 Euro gekauft laut verkäufer (2.Hand) tip top inordnung. nun stellt sich heraus, dass das halbe auto nach lackiert wurde und das auch noch sehr schlecht denn der lack platzt schon ab auf dem dach. Der Verkäufer sagt jetzt er wüsste davon nichts und das muss von dem erst Besitzer sein! Was müssen wir machen??
Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas SuhrSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Name ist Andreas Suhr, Rechtsanwalt in Marschacht.
Ist der Verkäufer ein Händler oder ein Privatverkäufer? Sie können mich erreichen unter 04176-8379.
Mit freundlichen Grüßen Suhr, Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 14.02.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht MutterschutzIch arbeite in einem Pflegedienst und habe die Leitungsposition, ohne Fortbildung übertragen bekommen. Die Fortbildung habe ich dann angefangen und konnte sie aufgrund meiner Schwangerschaft nicht beenden.
Ich bin für 2 Jahre in den Erziehungsurlaub gegangen und habe diesen dann nochmals um das dritte Erziehungsjahr verlängert.
Nun möchte mein Arbeitgeber mich nicht mehr als Leitung weiter beschäftigen, da keine Fortbildung und bietet mir ein Arbeitsplatz als Altenpflegerin an.
Für die Fortbildung zur Pflegedienstleitung musste ich damals einen Vertrag unterschreiben, der mich drei Jahre an den Betrieb bindet.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas SuhrSehr geehrte Mandantin,
gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin unter der Telefonnummer 04176-8379.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Suhr Rechtsanwalt
Elbuferstraße 51, 21436 Marschacht
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