Rechtsanwältin Andrea Hoffmann

Von mir vertretene Rechtsgebiete
Allgemeine Rechtsfragen, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Reiserecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, ZwangsversteigerungsrechtKontakt
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Beschreibung | Herzlich willkommen auf dem Profil von Rechtsanwältin Andrea Hoffmann! Rechtsanwältin Hoffmann ist seit September 1996 in Hettstedt niedergelassen. Rechtsanwältin Hoffmann ist bundesweit bei allen Land- und Amtsgerichten sowie Oberlandesgerichten antrittsbefugt. Sie ist ebenfalls vor den Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichten antrittsbefugt. Rechtsanwältin Hoffmann ist zudem nebenamtliche Fachlehrerin am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung e. V. in Magdeburg. Dort unterrichtet sie das allgemeine Verwaltungsrecht und Privatrecht. Mitgliedschaften:
Sprechzeiten: Die Kanzlei ist von montags bis freitags in den Zeiten von 08.00 - 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Sprech- zeiten einen Termin wahrnehmen. Eine vorherige telefonische Abstimmung eines Beratungstermins wäre sinnvoll, da das Büro Ihnen bereits am Telefon mitteilen kann, welche Unterlagen zur Besprechung mitzubringen sind. Die Rechtsanwaltskanzlei erreichen Sie während der Sprechzeiten telefonsich unter den Nummern (0 34 76) 81 11 44 und (0 34 76) 80 03 56 von montags bis freitags. Beratung: Zu Beginn der Beratung sollte man zunächst über den Grund des Anliegens unterrichten. Danach erfolgt die Beratung über die rechtliche Lage und es werden die sich daraus ergebenden Möglichkeiten erörtert. Im Vordergrund steht dabei die individuelle Situation. Sollte eine außer- gerichtliche Klärung der Rechtsangelegenheit fehlschlagen, wird Ihnen der gerichtliche Weg nur empfohlen, sofern dafür Erfolgsaussichten bestehen. Mandatserteilung und Vergütung Sofern Sie mir Ihre Angelegenheit zur Bearbeitung übertragen, kommt ein Vertrag zustande. Das Mandat wird durch die Unterzeichnung der Vollmacht begründet. Daraus ergibt sich für Sie die Verpflichtung, meine Tätigkeit entsprechend dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu vergüten. Die Vergütung ist grundsätzlich vom Streitwert und nicht vom Grad des Erfolges oder dem Umfang der Tätigkeit abhängig. Sollte ein Beratungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung getroffen worden sein, so ist dieser Grundlage der Vergütung meiner Anwaltstätigkeit. Ich freue mich auf Ihren Anruf! | ||
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