Rechtsanwalt André Roesener

Rechtsanwalt André Roesener
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Erbrecht, Familienrecht, Forderungseinzug/Inkasso, Mietrecht, Öffentliches Recht, OWI-Recht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
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10115 Berlin
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Beschreibung


In Verhandlungen flexibel - in der Sache unbeirrt...

- Ich helfe Ihnen dabei!



Seit 12 Jahren berate ich meine Mandanten erfolgreich auf (nahezu) allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte bilden hierbei die Bereiche Mietrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Verkehrsrecht.

Ziel war und ist hierbei stets tragfähige und dauerhaft befriedigende Ergebnisse zu erzielen, die möglichst neue Streitigkeiten verhindern. Weder der "Sieg um jeden Preis" noch der "faule Kompromiss" führen zu einer endgültigen und verlässlichen Belegung des Konflikts.

Damit Sie Ihr Recht bekommen, kläre ich Sie über die Chancen und Risiken einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf.

Damit Sie Ihr Recht aber auch behalten, führe ich für Sie die Zwangsvollstreckung aus Ihrem Titel von der ersten Vollstreckungsandrohung bis zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung - Offenbarungseid - durch. Dies umfasst auch die Ermittlung von verschwundenen Schuldnern, Pfändungen von Einkommen, Bankguthaben und die zwangsweise Verwertung von Immobilieneigentum.

Ob in Ihrem Fall wichtige Fristen zu beachten sind, ob Sie Fragen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung oder zum Kostenrisiko haben oder Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten / oder können - ich berate Sie gerne vorab.

Oftmals lassen sich Konflikte aber bereits außergerichtlich beilegen. Im Rahmen meiner Tätigkeit führe ich für Sie Vermittlungsgespräche etwa mit Ihrem Vermieter oder Arbeitgeber durch und übernehme den Schriftwechsel mit Gegnern, Ämtern und Behörden. Die Verhandlungen werden durch mich geführt, schriftliche Vereinbarungen werden durch mich gefertigt, deren Umsetzung und Einhaltung durch mich begleitet und überwacht wird. Zahlungen auf mein treuhänderisches Fremdgeldkonto haben sich in der Vergangenheit sowohl bei Schuldnern als auch bei Gläubigern als deeskalierend bewährt.



Bitte beachten Sie:

Beratungstermine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung



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