Rechtsfrage vom 26.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ScheidungGuten Tag, mein Mann und ich sind schon über 2 Jahre getrennt. Steht mir bei einer Scheidung eine Beihilfe zu? Ich verdiene 1.200,00 € Netto. Arbeite auf Norderney und habe viel Fahrtkosten (219,00 €). Wir haben einen gemeinsamen Kind. Für Ihre Antwort bedanke ich mich jetzt schon.
Stellungnahme der Kanzlei Strehlau-Weise, Müller & KollegenSehr geehrte Mandantin,
gerne prüfen wir, ob Ihnen Verfahrenkostenhilfe zusteht. Nach überschlägiger Bewertung erscheint dies als durchaus wahrscheinlich, wobei je nach Einkommen Ihres (Noch-)Ehemannes möglicherweise von ihm ein Prozeßkostenvorschuß geltend gemacht werden muß.
Sofern wir insoweit tätig werden sollen, setzen Sie sich doch bitte mit unserer Kanzlei in Aurich in Verbindung und vereinbaren einen Besprechungstermin, zu dem Sie dann bitte Ihre Einkommensunterlagen mitbringen wollen. Gerne können Sie wegen des Scheidungsantrages auch bereits die Heiratsurkunde zur Besprechung mitbringen.
Auch eine telefonische Absprache kommt in Betracht, wobei Sie uns die benötigten Unterlagen dann anschließend per Post übersenden könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Müller Rechtsanwalt
Kanzlei Sichtermann & Kollegen Hafenstraße 12 in 26603 Aurich Tel.-Nr.: 04941/4181 |
Rechtsfrage vom 01.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: vodafoneProbleme mit Vertragsabschluss. statt zwei Verträge vier bekommen.
Stellungnahme der Kanzlei Strehlau-Weise, Müller & KollegenGerne prüfen wir für Sie, inwieweit beispielsweise eine Anfechtung oder ein Widerruf in Betracht kommen. Sofern Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie uns bitte möglichst unverzüglich, damit Ihnen keine Rechtsnachteile drohen. Mit freundlichen Grüßen,
Müller Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 06.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim AutounfallEs wurde eine Baumschnittmaschine im Gegenverkehr von einem PKW überholt, die nicht gesichert/markiert war. Der PKW überholte zu spät, sodass der vor uns befindliche PKW zum Stand kommen musste, und wir daraufhin mit unserem PKW auf noch nasser Fahrbahn eine Vollbremsung machen mussten. Wer ist schuld?
Stellungnahme der Kanzlei Strehlau-Weise, Müller & KollegenMoin Frau Mandantin, mein Name ist Rechtsanwalt Müller der Kanzlei Sichtermann & Kollegen aus Aurich. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich schon häufig entsprechende Unfallangelegenheiten bearbeitet.
Grundsätzlich ist in solchen Fällen abzuwägen zwischen der eigenen Verpflichtung, genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten, sowie der Sorgfaltspflicht des Überholers, welcher bei unklarer Verkehrslage nicht überholen darf. Insbesondere ist entscheidend, wie stark das vorausfahrende Fahrzeug abbremsen mußte. Bei einer Vollbremsung ist es möglich, zumindest anteilig Schadensersatz vom Überholer (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) zu verlangen. Es wird dabei insbesondere die Beweislage entscheidend sein, welches ich dann näher mit Ihnen besprechen würde.
Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, so können Sie gerne über meine Kanzlei (04941/4181) einen Termin vereinbaren. Bringen Sie dann bitte die Daten der Gegenseite mit, soweit Ihnen diese bekannt sind. |
Rechtsfrage vom 31.10.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Versicherungsrecht DiebstahlversicherungIch habe folgenden Rechtsfall : Meine Handy Diebstahlversicherung will nicht bezahlen. Weil das Handy was mir gestohlen wurde über einen Mobilvertrag gekauft wurde und dort nur mit 1 Euro ausgewiesen ist, will die Versicherung auch n ur diesen einen Euro bezahlen, obwohl man mir einen Betrag von 240,00 € als Schadenersatz angeboten hat. Sie sagen aber, keine Rechnung kein Geld.
Stellungnahme der Kanzlei Strehlau-Weise, Müller & KollegenSehr geehrter Mandant,
gerne bin ich bereit, in dieser Angelegenheit für Sie tätig zu werden. Mit der von Ihnen geschilderten Argumentation des Versicherers habe ich mich bereits in anderen Angelegenheiten auseinandergesetzt, bin also zuversichtlich, Ihnen auch hier zu Ihrem Recht verhelfen zu können.
Falls ich für Sie tätig werden soll, können Sie mich gerne direkt über meine Kanzlei kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Müller -Rechtsanwalt-
Kanzlei Sichtermann | Dr. jur. Strehlau-Weise | Müller | Heumann Rechtsanwälte und Notar Hafenstraße 12 26603 Aurich Telefon 04941 – 418 1 Telefax 04941 – 676 78
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