Kanzlei Schirn & Krey

Von uns vertretene Rechtsgebiete
Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, OWI-RechtKontakt
Beschreibung |
Herzlich willkommen auf dem Profil der Kanzlei Schirn & Krey
Wir begrüßen Sie herzlich auf unserem Profil auf anwaltsverzeichnis.de. Unsere Kanzlei zivil- und strafrechtlich ausgerichtete Kanzlei wurde 1994 gegründet. Seitdem unterstützen unsere beiden Rechtsanwälte Sie an zwei Kanzleistandorten - in Könnern (Salzlandkreis) ist Rechtsanwältin Uta Schirn für Sie tätig, Rechtsanwalt Thomas Krey unterstützt Sie an unserem Standort in Halle (Saale). Neben unserer langjährigen Erfahrung in den unten stehenden Rechtsgebieten stehen wir Ihnen auch in der Bearbeitung von Insolvenzmandaten und im Forderungsmanagement zur Seite. Rechtsgebiete
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Menschen, die durch Ehe, Verwandtschaft oder Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind. Insbesondere in dieser Materie sind Fingerspitzengefühl, Weitblick und Empathie wichtig. Unsere Fachanwältin für Familienrecht Uta Schirn ist hier Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Sie nimmt sich Zeit für Ihr persönliches Anliegen und erarbeitet in enger Abstimmung mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Das Erbrecht mutet zunächst eher unangenehm an, geht es doch darum sich mit dem Tod auseinanderzusetzen. Doch Sie werden entspannter in die Zukunft blicken, wenn Sie wissen, dass alle Ihre Angelegenheiten geregelt sind. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich, sind umfassend für Sie da und verfügen über den nötigen Weitblick Ihnen bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten behilflich zu sein.
Im Strafrecht sollten Sie auf Ihr Recht zur Aussageverweigerung bestehen. Suchen Sie uns umgehend auf und lassen Sie sich beraten. Je schneller Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine erfolgreiche Strategie für Ihre Verteidigung erarbeitet werden kann.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte Sie keine Schuld treffen, werden die anwaltlichen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die Fälle schneller erledigt werden, wenn eine anwaltliche Vertretung erfolgt.
Das Verkehrsstrafrecht regelt Fälle von Fahrten unter Alkohol oder Drogeneinfluss, Unfallflucht, Nötigung oder Kennzeichenmissbrauch. Kommen Sie bei Vorwürfen schnellstmöglich auf uns zu. Wir sind kompetent und mit viel Erfahrung für Sie da.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, ihnen droht nun ein Fahrverbot oder eine hohe Geldbuße? Bevor Sie den Anhörungsbogen ausfüllen, kommen Sie auf uns zu. Gerne prüfen wir für Sie die Anfechtbarkeit Ihres Bußgeldbescheids.
Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen? Gerne können Sie uns zu den üblichen Bürozeiten telefonisch und ansonsten jederzeit per E-Mail erreichen. Unsere Kanzleistandorte finden Sie an den folgenden Adressen:
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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