Rechtsanwalt Volker Passoke

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Rechtsfrage vom 24.06.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Meine Tochter, zur Zeit 17 Jahre alt, ist Opfer eines sexuellen Übergriffs einer Erwachsenen Person geworden. Hierzu haben wir als Eltern polizeiliche Strafanzeige erstattet und die Ermittlungen laufen. Gem. dem StORMG nach § 397a Abs. 1 Nr. 4 der StPO kann das Opfer einen kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen. Meine Tochter möchte sich auch als Nebenklägerin vertreten lassen. Wird dieser Anwalt vom Gericht bestellt oder kann ich den selber beauftragen? Wo, wie und wer beantragt dies? Wie werden wir als Eltern eingebunden? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, Wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Gegebenenfalls können Sie über den Weißen Ring versuchen einen Beratungsgutschein zu erhalten. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 20.04.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht - Mieterin zerstört Fliesen, Ehemann verbreitet UnwahrheitenSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Eine Mieterin zog in meine 2 ZKB Wohnung ein und nutzte täglich ihre Waschmaschine mit Trockenautomat, welche unbefestigt im Badezimmer herum-eierte. Dabei wurden die gesamten Fliesen an der Wand beschädigt. Nun verbreitet ihr jetziger Ehemann als Zeuge Unwahrheiten über mich. Darf er das? Als Schwerbehinderter mit monatlich wenig Rente möchte ich mich ebenso darüber informieren, was das Vorgehen gegen ihn kostet. Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über Email ) durchführen, Wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 03.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte als MieterSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Vermieter möchte ab den 01.10.2018 die Miete von 460.00 Euro auf 480.00 Euro erhöhen. Laut mein Vermieter habe ich eine Wohnungsgröße von 65qm, was aber nicht sein kann. Meine HK+WW beträgt laut Vermieter 105.00 Euro, habe aber weder richtig warmes Wasser noch funktioniert die Heizung richtig. Vielleicht können sie mir helfen. Eine Frage hätte ich noch: wieviel würde denn ein Beratungsgespräch kosten?Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über Email) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 18.09.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: VollstreckungsbescheidSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Ich habe einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2004 in Höhe von 6498 Euro gegen zwei Mieter. Das schuldnerrische Ehepaar hatte die eidesstattliche Versicherung abgegeben und ist für mich bis 2018 nicht mehr erreichbar gewesen. Es erfolgte keine Zahlung bis heute. Durch einen Zufall habe ich vor kurzem die aktuelle Adresse erfahren. Beide Schuldner wohnen in Jena. Ich will nun die Vollstreckung beantragen und benötige Hilfe bei der Erstellung des Antrages. Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 12.06.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: prothetische VersorgungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Es geht um die Begutachtung meiner zahnärztlichen Versorgung... Die Stellungnahme der Gutachterin beinhaltet das die ausgeführten Leistungen nicht frei von Fehlern sind. Eine Neuanfertigung ist erforderlich. Meine Frage ist, ob die Möglichkeit besteht vom Zahnarzt das Geld wiederzubekommen.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, Wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 04.05.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Wir haben vor in absehbarer Zeit die Privatinsolvenz anzustrebend. Darüber haben wir unsere Hausverwaltung informiert (keine Mietschulden) darauf die Verwaltung "wir kündigen ihnen dann sofort....ohne wenn und aber". Kann man da was machen? Es steht auch leider so in der Satzung der Genossenschaft drin. Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. Zum eventuellen Beratungsgespräch wollen Sie bitte die Satzung mitbringen. |
Rechtsfrage vom 29.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: NachbarschaftsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Nachbar hört auf der Terrasse draußen laut Radio und hört damit durch nichts und niemanden auf. Leider wissen wir uns nicht weiter zu helfen, als Sie um Rat zu fragen.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrter Mandant,In Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der Telefonnr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über E-Mail) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würden wir Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 17.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht KündigungsschutzSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich hatte in der Kita, in welcher ich arbeite, einen Arbeitsunfall, bei welchem ich mir die Hand brach. Ich musste operiert werden und liege im Krankenhaus. Mit eingeschriebenem Brief erhielt ich die Kündigung zum 30.04.2018. Ich bin 59 Jahre alt und seit 4 Jahren für den Arbeitgeber tätig und habe nie eine Abmahnung o.ä. erhalten. Ob der Betriebsrat zur Kündigung befragt wurde ist mir nicht bekannt. Auch ist mir kein Grund für die Kündigung bekannt, da Personal rar ist.Wie ist zu verfahren? Mit freundlichen Grüßen PS.: Da ich noch im Krankenhaus bin sendet mein Ehemann diese Anfrage! Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 03.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Wir sind in einem Callcenter beschäftigt. Haben eine 5 Tage Woche. Unser Arbeitgeber bezahlt keine Feiertage. Wir haben jetzt die rückwirkende Bezahlung gefordert, nach Mindestlohngesetz. Als Antwort erhielten wir, dass zukünftig bezahlt wird, rückwirkend nicht und wenn wir es einklagen dann wird auch die zukünftige wieder eingestellt. Aber nach Arbeitszeitgesetz haben wir ja Anspruch auf Feiertagsbezahlung. Mit freundlichen Grüßen Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über Email ) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 31.10.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Rechte von VerpächternSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:ich habe einen Pachtvertrag übernommen, der bis September 2018 läuft. Der Pächter hat auch nach dreimaliger Aufforderung die Pacht nicht gezahlt (Pacht 2016/2017 und Pacht 2017/2018). Kann ich den Pachtvertrag und mit welcher Frist kündigen? Oder droht mir dann ein Verfahren wegen Ernteausfall? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über Email) durchführen, Wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 18.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch bin aus meiner Wohnung rausgekündigt worden, wegen Eigenbedarf. Ordnungsgemäß haben wir die Wohnung geräumt und übergeben. 5 Jahre haben wir in der Wohnung gewohnt und NIE eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Die Stimmung seitens des Vermieters wurde zunehmend schlechter. Gleich nach unserem Auszug haben wir das erste Mal eine NK-abrechnung bekommen - müssen ~500€ nachzahlen. Das Problem ist nicht die Summe, nur die Verwunderung ist groß, dass jetzt auf einmal eine relativ hohe Nachzahlung kommt, wo es von 2012-16 keine Abrechnung gab. Sollte das korrekt sein, zahle ich die Summe gern, habe es ja schließlich auch verbraucht, aber nun meine Frage: Kann ich dieser widersprechen, oder soll ich einfach froh sein,dass die letzten Jahre keine Abrechnung kam?Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, Wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 03.06.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Bußgeld weil mein Sohn 6tage schwänzteIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen weil mein Sohn sechs Tage in der Schule wohl geschwänzt hat. Mein fünfzehnjähriger Sohn hat morgens die Wohnung immer verlassen und ich war arbeiten, sodass ich nichts mitbekam. Dazu kommt, dass die Lehrerin behauptet ich hätte die Termine nicht wahrgenommen, die ich per SMS bekam und zeitlich nicht umsetzen konnte. Auf Uhrzeiten von meiner Seite lehnte sie ab oder lies Termine kurzfristig absagen. Kann man was gegen diesen Bescheid machen oder ist es besser zu zahlen?Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 22.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schadenabwicklung mit VersicherungWir kamen aus dem Urlaub und hatten einen Einbruch/Diebstahlsschaden an unserem Fahrzeug. Da es ein Leasing-Fahrzeug ist, hatten wir eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen - so dachten wir zumindest. Nun teilt uns unsere Versicherung, die Bavaria, mit, dass wir nur eine Haftpflichtversicherung hätten und der Schaden nicht übernommen würde.Wir möchten dagegen vorgehen, weil wir mit unserem Vorgängerfahrzeug auch dort vollkaskoversichert waren und nur eine Umschreibung auf das neue Leasingfahrzeug erfolgen sollte. So hatten wir es beantragt. Eine Änderung in eine Haftpflicht hat niemand gewünscht, weil es der Leasinggeber so vorsieht. Was kann ich nun tun, wir haben bis heute nicht mal eine Police zugestellt bekommen? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,In Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie können hierzu gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie rreichen uns unter 03334 236526. Zu diesem Termin wollen Sie dann bitte die vollständigen Versicerungsunterlagen ( Versicherungsantrag, Versicherungsbestätigung, Versicherungsschein.. ) miitbringen. Sollte eine über die hier vereinbarte Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Für diesen Fall ist die für die Beratung bereits entrichtete Gebühr auf die dann weiter anfallenden Gebühren anzurechnen. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. Wir sind eine langjährig ortsansässige Kanzlei in der 2 Rechtsanwälte tätig sind. Die Sozietät besteht in der jetzigen Form seit dem 01.05.2005. Herr RA Volker Passoke ist insbesondere auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts, des Sozialrechtes und des Verkehrszivilrechtes tätig. Ich selbst ( RA Remo Paulitschke ) bin Fachanwalt für Familienrecht und Mediator und insbesondere in den Schwerpunkten, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Grundstücksrecht und Zivilrecht tätig. Mit freundlichen Grüßen Remo Paulitschke Rechtsanwalt & Mediator |
Rechtsfrage vom 13.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Ich habe eine Eigentumswohnung. Diese habe ich fristgemäß gekündigt. Grund ist Eigenbedarf. Die Begründung ist die räumliche Trennung von meinen noch jetzigen Mann. Die Mieterin hat diese gemäß § 574 Abs. 1 BGB widersprochen. Begründung unter anderem ihr Alter von 87 Jahren usw. Welche Möglichkeiten habe ich? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können.Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über Email) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 21.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: NachbarrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Ich habe mit Zustimmung meines Nachbarn seine seit vielen Jahren nicht beschnittene Tujahecke beschnitten. Der Schnitt wurde über sein Grundstück in seinen Abfallbehältern entsorgt. Nun klagt er mich wegen Sachbeschädigung an,weil die Hecke zu weit in seinen Garten abgeschnitten wurde. Die Hecke war vollkommen in meinen Garten ausgewachsen und ein professioneller Schnitt war gar nicht möglich. Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über Email) durchführen, Wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist.Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 08.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ZivilrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Im Dezember 2015 haben wir ein Haus gekauft. Der Eigentümer soll unter anderem seinen aufgesammeltes Müllhaufen wegräumen, hat er aber nicht gemacht. Hat mir versprochen, dass er bis Ende März mach es. Hat aber leider nicht gemacht. Dann habe ich Ihn wieder angesprochen und er hat gesagt, dass er es bis Ende Mai macht. Wieder nicht passiert! Usw. dann Ende Juni wollte er machen wieder nichts! Wie kann man die Sache regeln?Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen, Wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 01.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Gewährleistung nach GewerbeabmeldungIch habe folgenden Rechtsfall:Ich kaufte im Juli 2016 einen Gebrauchtwagen von einem Autohaus schon nach kurzer Zeit machte das Auto Probleme also zur Werkstatt dort wurde festgestellt Zylinderkopfdichtung durch Feder vorne links gebrochen etc. also schrieb ich E-mails. Keine Antwort. Verkäufer angerufen. Der meinte nur er habe das Gewerbe abgemeldet und sei daher der falsche Ansprechpartner. Was mache ich nun? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort. lg Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung telefonisch aber auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen.Zu prüfen wäre, welche Form der juristischen Person das Autohaus auftrat ( GmbH? GbR? Einzelfirma? ) Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Für diesen Fall ist die für die Beratung bereits entrichtete Gebühr auf die dann weiter anfallenden Gebühren anzurechnen. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 01.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: WegerechtGuten Tag!Wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn. Sie wohnen an der Straße, wir daneben an einer Kreuzung. An der Straße, wo sie wohnen, haben sie ein kleines Tor für Fußgänger, jedoch keine Einfahrt. Wir haben unsere Einfahrt an der Seitenstraße. Da unsere Nachbarn Wegerecht haben, fahren sie immer über unser Grundstück. Sie halten sich nicht an Abmachungen und lassen immer das Tor offen. Wir kommen trotz vielen Bemühungen zu keiner Lösung mit ihnen. Welche Rechte haben wir? Ist es möglich, dass sie sich an der Straße wo sie wohnen eine Einfahrt bauen müssen? Liebe Grüße Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung telefonisch aber auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen.Sie teilen in Ihrer Sachverhaltsschilderung mit, dass es bereits ein Wegerecht geben würde. Wie ist dieses inhaltlich ausgestaltet? Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Für diesen Fall ist die für die Beratung bereits entrichtete Gebühr auf die dann weiter anfallenden Gebühren anzurechnen. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 04.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht StrafrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Unser Mietkaufvertrag wurde vom Makler nicht eingehalten. Er ließ vor ca. 4 Jahren das Grundstück von einer Bank belasten. Er ließ uns, bis wir es abgezahlt hatten (am 08.03.2016), im Glauben, dass es dann unser Haus sei. Jetzt möchte ich herausfinden, ob er uns in betrügerischer Absicht nicht mitgeteilt hat, dass das Haus gar nicht mehr Unser werden kann. Wir sind nun dort ausgezogen und wollen uns jetzt über die rechtliche Situation aufklären lassen, also ob alles rechtssicher abgelaufen ist. Freundlichst Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen, Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung auch schriftlich (auch über Email) durchführen, wobei ein persönliches Gespräch stets anzuraten ist, da hier der Informationsaustausch effektiver und umfassend ist.Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 09.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Betriebskosten Nachzahlung vom Jobcenter nach Eintritt in die Erwerbstätigkeit ja oder nein?Ich habe folgenden Rechtsfall:Ich bin seit dem 07.10.2015 wieder in Arbeit und habe zuvor Harz lV bezogen. Jetzt habe ich meine Betriebskostenabrechnung bekommen und muss nachzahlen. Jetzt meine Frage, ist das Jobcenter verpflichtet diese Anteilig zu Übernehmen? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit würden wir uns freuen Sie rechtsberatend unterstützen zu können. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Vereinbaren Sie dann bitte einen Besprechungstermin mit Herrn RA Passoke.Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die hier vereinbarte Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Für diesen Fall ist die für die Beratung bereits entrichtete Gebühr auf die dann weiter anfallenden Gebühren anzurechnen. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. |
Rechtsfrage vom 10.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: GrundstücksrechtIch habe folgenden RechtsfallWir haben vor 13 Jahren ein Grundstück in17392 Müggenburg vom Land MV gekauft, so wie es die Treuhand angeboten hatte, eingezäunt und bebaut. Am Zaun, auf unserem Grundstück, haben wir eine Hecke gepflanzt. Jetzt verlangt die Gemeindevertretung, dass wir die Hecke und den Zaun entfernen sollen, da dies auf Gemeindeland steht. Auch ein Brief an das Bauamt Ducherow half nichts. Wir sollen unverzüglich die Hecke entfernen. Wir haben das Grundstück in den Grenzen gekauft, wie besichtigt. Ich persönlich weis, dass der Vormieter bereits zu DDR-Zeiten dieses Grundstück so eingezäunt hatte, wie wir es gekauft haben. Was jetzt? Das ist die Retourkutsche? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit meiner Kanzlei gern einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Gerne können wir die Beratung telefonisch aber auch schriftlich ( auch über Email ) durchführen.Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. Sollte eine über die hier vereinbarte Beratung hinaus gehende Tätigkeit notwendig werden, stehen wir Ihnen auch hier gern zur Verfügung. Für diesen Fall ist die für die Beratung bereits entrichtete Gebühr auf die dann weiter anfallenden Gebühren anzurechnen. Über die dann anfallenden Gebühren und Auslagen würde ich Sie aber vorab gesondert und im Rahmen dieses Angebotes informieren. Für die Beratung benötige ich u.a. auch eine Kopie des Gundstückskaufvertrages. Wir sind eine langjährig ortsansässige Kanzlei in der 2 Rechtsanwälte tätig sind. Die Sozietät besteht in der jetzigen Form seit dem 01.05.2005. Herr RA Volker Passoke ist insbesondere auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts, des Sozialrechtes und des Verkehrszivilrechtes tätig. Ich selbst ( RA Remo Paulitschke ) bin Fachanwalt für Familienrecht und Mediator und insbesondere in den Schwerpunkten, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Grundstücksrecht und Zivilrecht tätig. |
Rechtsfrage vom 30.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: BetreuungsrechtHallo ich habe seit 3 Jahren nach dem Tod meiner Mutter eine Gerichtliche Betreuung.Dar ich sehr überfordert war, nun mochte ich diese nicht mehr dar ich mittlerweile wider alleine klar kommen. was muss ich tun. Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 02.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Betriebsbedingte KündigungIch habe folgenden RechtsfallIch war seit 01/2010 in einem Anstellungsverhältnis und habe vor einigen Tagen eine betriebsbe-dingte Kündigung zum 31.07.16 bekommen. Kann ich eine Abfindung verlangen? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 22.03.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: welche Rechte hab ich nun noch beim JobcenterIch habe folgenden Rechtsfall ...Späte Bearbeitung vom Jobcenter, unterschiedliche bescheide einmal Gutschrift danach hohe Nachzahlung, Ablehnung widersprüche.... Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin mit Herrn RA Passoke vereinbaren. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren.Bitte beachten Sie, dass gegen Bescheide des JC Rechtsmittel einzulegen sind, damit diese nicht rechtskräftig werden. Die Rechtsmittelfrist entnehmen Sie der sich aus dem Bescheid ergebenen Rechtsmittelbelehrung. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheides. Sollte die Rechtsmittelfrist abgelaufen sein, wäre gegebenenfalls zu prüfen, ob Sie einen Überprüfungsantrag beim JC stellen sollten. |
Rechtsfrage vom 19.03.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden Rechtsfallich besitze ein Doppelhaus und baue zur Zeit ein Einfamilienhaus. Ich bin nicht verheiratet,habe jedoch einen 5 jährigen Sohn und lebe mit seiner Mutter in einer LG. Ich möchte gerne eine Beratung für den Fall des Vererbens-bzw.die er- stellung eines Testamentes. Meine Eltern leben noch beide,-leibliche Mutter-Stiefvater,habe noch eine Halbschwester,einen Stiefbruder und eine Stiefschwester. Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrter Mandant, Sie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren.Sie erreichen uns unter 03334-236526. Ich möchte darauf hinweisen, dass auch eine anwaltliche Erstberatung kostenpflichtig ist. Die Beratungskosten betragen mind. 60 EUR und sind bei einer Erstberatung beschränkt auf max 190 EUR / netto. Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 07.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Miterecht und ZwangspfändungIch habe folgenden Rechtsfall Ich habe einen Zwangsvolltreckungsbescheid vom GV am 06.02.2016 erhalten. Aber keinen Titel bzw Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten. Daher nehme stark an dass dies aufgelaufene Mietschulden plus Räumung, aus einer Bürgschaft sind. Allerdings wurde eine Bürgschaft und zusätzliche Mietkaution für das Zustandekommen des Mietvertrags gefordert . Die ist auch selbst in der Bürgschaft so aufgeführt. Is die Bürgschaft aufgrund der Mietkaution nicht hinfällig? Falls ja, ist hier die Erinnerung zur Zwangpfändung angebracht? Vielen DankStellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung gebührenpflichtig ist. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die Beratungshilfe vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung zu beantragen. Erst wenn Ihnen der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, sollten Sie dann einen Besprechungstermin bei einem Rechtsanwalts vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 30.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Geliehenes geldHab ein Kumpel Geld geliehen hab es schriftlich und per whats APP mit ihm ausgemacht er gibts mir aber nicht zurück.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter 03334236526 in Eberswalde. |
Rechtsfrage vom 06.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Berliner TestamentIch habe folgenden Rechtsfall: Erstellung eines Testaments.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter 03334236526. |
Rechtsfrage vom 08.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schuldner zahlt Geld nichtIch habe folgenden Rechtsfall :Ich verlieh vor langer Zeit mehrere tausend Euro, doch bis heute habe ich das Geld nicht zurück erhalten. Der KFZ-Brief, den ich mir als Sicherheit habe geben lassen, wird nach Angaben des Schuldners nun zur Abmeldung des PKW gebraucht. Wie sollte ich mich verhalten? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie können gern mit unserer Kanzlei einen zeitnahen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns hierzu unter 03334236526.Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie vorab klären, ob diese Angelegenheit versichert ist. Für diesen Fall wäre dann gegebenenfalls der eventuell zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligungsbetrag zu zahlen. Anderenfalls müssen Sie für eine Erstberatung zwischen mind. 50 - bis max. 190 ?/netto rechnen. Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 09.11.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilieIch habe folgenden Rechtsfall: Trennung vom Ehemann, wir bewohnen eine vier Raum Wohnung, stehen beide im Mietvertrag, was tun?Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrte Mandantin,in Ihrer Angelegenheit stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite. Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich dazu auch in der Lage. Sie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter 03334-236526. Sofern Sie nicht über ausreichende eigene Einkünfte verfügen sollten und einen Anspruch auf Beratungshilfe hätten, müßten Sie vor Vereinbarung eines Besprechungstermins bei dem zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz Beratungshilfe beantragen und dann den Berechtigungsschein für Beratungshilfe zum Beratungstermin vorlegen. Anderenfalls entstehen Rechtsanwaltskosten zwischen mind. 50 ?/netto bis zu max. 190 ?/netto ( abhängig vom Umfang , Dauer und Komplexität der Erstberatung ). Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 25.08.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Strafanzeige wegen übler Nachrede Verleumdung geg Beschwerdeführer?folgend Rechtsfall: per Fon: vorliegende Beschwerde der Poliz b. Soz.minist.gegen die Notärztin(Ich), die den Rück-Transport eines Asylbewerbers mit TB verdacht ins KrHs verweigert habe. Rücktransport in KrHs m d Rettungswagen erfolgen. Überlegung gemeins. m. Poliz. ob es sinnvoll wäre den Pat. der keiner mediz. Versorg. bedurfte mit dem Polizeiwagen zum KrHs zurückzu transp. (5min Fahrt) da der RTW weg .d. Transportes 4 Std. wegen vorgeschri.Desinfektion. für die Rettung ausfällt. Nach Weigerung d Poliz. Transport des Pat. mit RTW .Die Beschwerde beim Sozialm. auf Grundlage einer unwahren Behauptung ist Ehrverletzend. Presse ist bereits am Start, sens. Thema befürchtete Rufschädigung. weg unwahrer Tatsachenbehauptung .Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter 03334236526. |
Rechtsfrage vom 26.08.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim KaufvertragSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich aus folgendem Grund an einen Anwalt/ eine Anwältin wenden. Vor 1,5 Jahren kauften wir ein Bett. Das Bett knarrt und quietscht. Viermal wurde bereits versucht, das Problem zu beheben.Inzwischen sind wir vom Kaufvertrag zurückgetreten, worauf das Möbelhaus aber nicht reagiert. kann ein Anwalt etwas für uns tun? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter 03334236526. |
Rechtsfrage vom 13.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden RechtsfallMeine Mutter ist schon sehr betagt und wir sind 4 Töchter. Ist es möglich, daß sich eine von den Töchtern durch Erbverzicht um die Verantwortung (Beerdigung und Beräumung der Wohnung) drücken kann? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeIn Ihrer Angelegenheit stehen wir Ihnen gern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Gerne können Sie mit unserer Kanzlei einen zeitnahen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter 03334-236526Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 07.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtEltern (70Jahre alt) seit 2001 Mieter der Einliegerwohnung in Haus der Tochter und Familie, 2012 Zerwürfnis mit der Bitte, sich eine Wohnung zu suchen und auszuziehen. Bis zum heutigen Tag kein Auszug der Eltern erfolgt, Kündigung wie und zu wann möglich? Tochter hat Absicht Haus zu verkaufenStellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter 03334/236526.Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 14.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Wohnungskündigung nach Tod der MutterIch habe folgenden Rechtsfall:unsere Mutter (alleinstehend) ist am 10.03.2015 verstorben und wir wollen die Wohnung kündigen. Der vermieter besteht auf die drei Monate kündigungsfrist. Ist das legal? Wir sind alle keine großverdiener und können kaum unsere eigenen Ausgaben beältigen? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Aufgrund Ihrer geschilderten finanziellen Situation können Sie Beratungshilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Beratungshilfe müssen Sie aber vor der anwaltlichen Beratung beantragt haben und Sie müssen den Berechtigungsschein für Beratungshilfe zum Besprechungstermin vorlegen. In diesem Fall beträgt Ihr Eigenanteil 15 ?bruttoUnsere Kanzlei erreichen Sie unter 03334/236526 |
Rechtsfrage vom 05.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Nach kündigung keinUrlaubsgeld erhaltenIch habe folgenden Rechtsfall Wurde 2014 krank erst mitte februar wieder gesund geschriebenerhielt mitte januar trotz krankheit meine kündigung zum 16.02.2015 habe noch anspruch auf 18 tage alten urlaub und 3 tage für 2015 sowie überstundengeld das nun leider nicht gezahlt wird, wie soll ich nun vor gehen. Danke schonmal in vorraus für ihre antwort. Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Bitte prüfen Sie, ob im Arbeitsvertrag sog. Ausschlussfristen oder Verfallklausel vereinbart worden sind.Sie erreichen unsere Kanzlei unter 03334236526 |
Rechtsfrage vom 03.02.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Nachbarrecht BrandenburgIch wurde von meinem Nachbarn aufgefordert, meinen Zaun (re. Seite vom Nachbarn) zu entfernen, der ca. 10 - 15 cm auf seinem Grundstück steht zu entfernen. Dieser Zaun wurde von uns gesetzt im Jahre 1992 auf den Zaun, der halb offen und defekt war. Der Nachbar ist ca. mitte der 90ziger Jahre erst dorthin gezogen (Neubau). Zu einer Vermessung wurden wir weder geladen noch haben wir Unterlagen erhalten. Ein Grenzstein an der Straßenfront wurde vom Nachbarn gesetzt. Muss ich den Zaun entfernen oder hat er Bestandsschutz? Oder kann ich verlangen, da der Zaun auf seinem Grund und Boden angeblich steht, dass er ihn entfernt und muss er ihn auch entsorgen?Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeUnsere Kanzlei vertritt Mandanten auch in nachbarrechtlichen Angelegenheiten. Sie können gern mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter der TelNr.: 03334236526. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben können Sie über diese sich bereits eine Deckungszusage einholen. Berücksichtigen Sie aber eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Sofern Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe habe, müssen Sie vor Vereinbarung eines Besprechungstermin die Beratungshilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ( Amtsgericht an Ihrem Hauptwohnsitz ) beantragen und den Berechtigungsschein beim Anwalt dann vorliegen. Anderenfalls fallen Rechtsanwaltskosten für eine Erstberatung i.H.v. mind. 50 ?/netto bis max. 190 ? / netto an. |
Rechtsfrage vom 31.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafrechtIch habe folgenden Rechtsfall hatte: Ich war betrunken und soll meine Freundin angeblich angefasst haben, aber ich weiß davon nichts mehr. Habe ein totales Blackout. Jetzt bin ich in der Klinik auf Entzug.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeBitte vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin. Ich möchte darauf hinweisen, dass für eine Erstberatung Rechtsanwaltsgebühren zwischen 50 ? bis höchstens 190 ? netto entstehen, sofern diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung oder über Beratungshilfe abgedeckt werden. Für den Fall der Beratungshilfe ist diese vor der anwaltlichen Beratung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht zu beantragen!Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 10.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerbraucherrechtIch habe im Mai 2014 eine Rattangarnitur zum Preis von 1400€ gekauft.Anfang September habe ich die Sitzkissen beanstandet , das Sie sehr weich geworden sind und sich tiefe Kuhlen zeigen, Ende Sept. ein Sitzkissen der Fa. zugeschickt .Nach drei wochen wurde mir auf Anfrage mitgeteilt das evtl. das Kissen in der 43. Woche zum Hersteller gegeben wird.. Mitte Oktober habe ich Sie aufgefordert bis Ende Oktober diesen Mangel abzustellen und mir neue Sitzkissen zu schicken Am 20.10.14 teilte ich der Firma mit , das das 2 Sitzer Sofa krumm ist , Bis auf ein kurze Mail das man das sich nicht erklären kann , habe ich nichts erhalt Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrter Mandant,in Ihrer Angelegenheit können Sie gern mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erreichen uns unter der TelNr. 03334236526. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Anwaltskosten auch nicht selbst zahlen können besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass Sie vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ( Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz ) Beratungshilfe beantragen. dies müssen Sie aber vorab erledigen. Wenn Ihnen dann ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorliegt, können Sie eine Besprechungstermin vereinbaren. Ansonsten fallen für die Erstberatung mind. 50,00 €/netto an und die Erstberatung ist beschränkt auf max. 190,00 €/netto. Bei einer aussergerichtlichen Vertretung müssen Sie mit RA-Kosten ab ca. 210 € rechnen. Genaueres erfolgt dann im Beratungsgespräch. Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 27.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Bußgeldverfahren OWIAngebliches falschparken am Bahnhof. Ich habe mit ausführlicher Begründung Widerspruch eingelegt. Auf alle meiner Widersprüche wurde nicht eingegangen bzw. Fragen meinerseits nicht erläutert. Verweis auf meinen Widerspruch vor 3 Jahren, dem in der gleichen Angelegenheit stattgegeben wurde. Nun habe ich einen neuen Bußgeldbescheid als PZU erhalten, mit fast doppelter Forderung. Meine Frage ist, wie meine Chancen aussehen und ob die Rechtsgrundlage nicht damit verletzt wurde, dass Sie ja meinem Widerspruch vor 3 Jahren ohne Kommentar stattgegeben haben und keinerlei Begründungen angeben. Das Ordnungsamt muss ja auch einheitliche Verfahrensweisen haben.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrte Mandantin,bitte beachten Sie, dass Sie zunächst die Rechtsmittelfrist wahren müssen und gegebenenfalls zunächst selbst fristwahrend gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen müssen. Sie können gern mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin ( 03334236526 ) vereinbaren. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie bitte, ob Sie eine Selbstbeteiligung mit dieser vereinbart haben. Sie sollten auch vorab bei der Rechtsschutzversicherung anfragen, ob dieser Fall rechtsschutzversichert ist. Anderenfalls fallen für eine Erstberatung mindestens 80,00 € /netto an Rechtsanwaltskosten an. Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 25.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: vaterschaftsanfechtungIch habe am 9.3.2012 Zwillinge zur Welt gebracht. Der vermeintliche Papa ist nicht der Papa ( im Nachgang wurde Zeugungsunfähigkeit festgestellt ) wir wollen nun mit dem anderen vermeintlichen Papa einen Vaterschaftstest machen und ggfs die Vaterschaft korrigieren.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrte Frau Mandantin,in Ihrer Angelegenheit können Sie gern mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren ( 03334236526 ) Sofern Sie über keine ausreichenden eigenen finanziellen Mittel verfügen, können Sie für die anwaltliche Beratung und gegebenenfalls Vertretung Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Die Beratungshilfe müssen Sie jedoch vorher bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Wenn Ihnen dann der Berechtigungsschein für die Beratungshilfe vorliegt können Sie einen Besprechungstermin vereinbaren. Ihre Eigenanteil beträgt dann 15 €. |
Rechtsfrage vom 22.11.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fragen zum Hartz IV-Bescheid und WiderspruchIch kriege viel zu wenig Geld vom Jobcenter und ich habe auch schon Mitte Oktober einen Widerspruch eingelegt. Bis jetzt noch keine Antwort, außer dass sie ihn bearbeiten.Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrte Mandantin,mein Kollege, Rechtsanwalt Volker Passoke, ist auf dem Sozialrecht spezialisiert. Um Sie in Ihrer Angelegenheit ausreichend beraten zu können, sollten Sie mit meinem Kollegen einen Beratungstermin vereinbaren. Vorher sollten Sie jedoch bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und wenn Ihnen dann der Berechtigungsschein vorliegt mit meinem Kollegen einen Besprechungstermin vereinbaren. Sollten Sie keinen Berechtigungsschein erhalten, wäre die anfallenden Rechtsanwaltskosten von Ihnen zu zahlen. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollten Sie vorab die Deckungszusagen mit dieser klären und sich eine sog. Schadennummer gleich mitteilen lassen. Prüfen Sie jedoch auch, ob eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart ist. Mit freundlichen Grüßen Paulitschke Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 09.07.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Geld verliehenIch habe im Herbst 2012 10.000 Euro verliehen, sollte im Januar 2013 zurückgezahlt werden. Bis jetzt habe ich nur einmal 1000 Euro bekommen. Ich habe auch einen Vertrag.Was kann man da machen? Stellungnahme der Kanzlei Volker Passoke & Remo PaulitschkeSehr geehrte Mandantin,sofern Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag haben und sich aus dem Darlehensvertrag auch die Rückzahlungsmodalitäten ergeben, einschließlich der Rückzahlungsfrist und diese nicht eingehalten wurden, könnte der Darlehensvertrag gekündigt und ein vollstreckbarer Titel im Rahmen eines Urkundsverfahrens schnell erwirkt werden. Bei einer Forderung von 10.000 Euro wäre das Verfahren vor dem Landgericht zu führen und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Sie sollten sich daher zumindest anwaltliche Erstberatung einholen. |
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