Rechtsfrage vom 07.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtGuten Tag, in meinem Mietvertrag steht eine Klausel, welche untersagt, dass Fahrzeuge (nicht Kraftfahrzeuge) auf dem Gelände abgestellt werden, die Hausverwaltung stellt jedoch Fahradständer zur Verfügung, welche ich zur Diebstahlversicherung meines Scooters nutze. Ein Fahrrad ist jedoch auch ein Fahrzeug. Meine Frage: ist diese Klausel dann überhaupt gültig? Ich bin deshalb abgemahnt worden.
Stellungnahme der Kanzlei Kenzler und KollegenWir danken für Ihre Anfrage. Diese kann hier nicht abschließend beantwortet werden. Hierfür müsste zunächst der genaue Wortlaut der Klausel sowie auch der Inhalt des Abmahnschreibens bekannt sein.
Zur weitergehenden Prüfung der Angelegenheit konnten Sie gern mit unserem Büro einen Gesprächstermin vereinbaren. Telefonisch sind wir unter der Nummer 03361/377300 oder aber per E-Mail Rechtsanwalt@kenzler-kollegen.de zu erreichen. |