Rechtsfrage vom 17.03.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Es betrifft das Erbrecht. Hat man Anspruch auf den Pflichtteil, auch wenn man die Verzichtserklärung für das Elternhaus unterschrieben hat?
Stellungnahme der Kanzlei Schramm Backes RechtsanwälteSehr geehrte Ratsuchende,
ohne weitere Informationen ist Ihre Frage nicht abschließend zu beantworten. Der Pflichtteil wird auf der Grundlage des gesamten Nachlasses ermittelt. Das Grundstück dürfte nur einen Teil des Nachlasses ausmachen. Folglich würde sich der Pflichtteil anhand des Restes des Nachlasses ermitteln. Wesentlich ist auch, in welchem Zusammenhang bzw. mit welchen Vereinbarungen die von Ihnen angesprochene Verzichtserklärung abgegeben wurde. Ggf. erstreckt sich der Pflichtteil auch auf den Wert des Grundstückes.
Gern können wir den Vorgang prüfen. Im Bedarfsfall vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Backes Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 06.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MedizinrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Mann hat sich im Krankenhaus mit dem MRSA-Keim Stufe 4 angesteckt. Jetzt steht es Gesundheitlich sehr schlecht um ihn. Habe ich eine Möglichkeit da rechtlich etwas zu unternehmen und wie stehen die Chancen damit auch durch zu kommen?
Stellungnahme der Kanzlei Schramm Backes RechtsanwälteSehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich gilt eine Ansteckung mit MRSA-Keimen in Krankenhäusern mittlerweile als allgemeines Lebensrisiko, so dass hierauf keine Haftung des Krankenhauses gestützt werden kann. Etwas anderes würde jedoch gelten, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Ansteckung allein darauf zurückzuführen ist, dass im Rahmen der Behandlung bzw. der Betreuung im Krankenhaus medizinische Standards missachtet wurden (z.B. sterile Kanülen verwenden), die zur Vermeidung einer Infektion bestehen. Diese Anhaltspunkte muss der Geschädigte ins Feld führen.
Anhand der derzeitigen Informationen können wir noch nicht einschätzen, ob dies erfolgversprechend durchsetzbar wäre. Gern können wir die Einzelheiten jedoch noch besprechen. |
Rechtsfrage vom 12.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Sohn ist 16 und ist abgehauen. Dem Jugendamt habe ich es mitgeteilt nun möchte er von mir sein Kindergeld und unterhalt. Er hat aber keinen Ausweis und nur eine Kopie von seiner Abstammungsurkunde. Ich weiß nicht mehr weiter. Er droht, dass er einen Anwalt hat und dass ich eine Woche Zeit habe ihm Geld zu überweißen. Ich bedankte mich schon mal in Voraus bei Ihnen für Ihren Rat.
Stellungnahme der Kanzlei Schramm Backes RechtsanwälteSehr geehrte Mandantin,
ganz so einfach, wie sich dies Ihr Sohn vorstellt, ist dies nicht. Zunächst wäre zu klären, ob sich Ihr Sohn überhaupt rechtmäßig nicht mehr bei Ihnen aufhält, denn schließlich haben Sie wohl das Sorgerecht. Müsste Ihr Sohn weiterhin bei Ihnen leben, müssen Sie Ihm nichts bezahlen.
Andernfalls stünde Ihnen tatsächlich ab dem Auszug tatsächlich kein Kindergeld mehr zu, Ihr Sohn müsste aber über das Jugendamt selbst beantragen, das ihm das Kindergeld künftig direkt ausgezahlt wird.
Unterhalt müssten Sie schließlich nur dann zahlen, wenn Sie selbst hierzu leistungsfähig wären. Hierzu besitzen wir indes nicht die nötigen Informationen.
Ggf. sollten wir die Sache persönlich besprechen. Zahlungen sollten Sie zumindest derzeit an Ihren Sohn jedoch nicht leisten. |
Rechtsfrage vom 07.05.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kindesunterhaltsforderung und Unterhaltsforderung für Kindesmutter vom ArbeitsamtMeine Freundin und ich haben getrennte Wohnräume, wir haben eine Tochter und teilen uns das Sorgerecht. Meine Tochter lebt eigentlich bei der Kindesmutter, aber die beiden halten sich hauptsächlich bei mir im Haus auf. Da die Kindesmutter Harz IV bezieht und ich auf Montage arbeiten bin, unterstütze ich beide rundum finanziell zusätzlich. Jetzt fordert das Jobcenter Kindesunterhalt und Unterhalt für die Kindesmutter. Dass beide eigentlich nur bei mir wohnen, weiß das Jobcenter noch nicht. Ich kann und verstehe nicht, warum ich doppelt bezahlen soll. Erneuter Widerspruch wurde abgelehnt.
Stellungnahme der Kanzlei Schramm Backes RechtsanwälteSehr geehrter Mandant, gemäß Ihrer Schilderung leisten Sie für Kind und Kindesmutter sog. Naturalunterhalt, so dass Sie nicht zusätzlich Unterhaltszahlungen erbringen müssten.
Dieser Umstand sollte dem Jobcenter entsprechend deutlich vermittelt werden. Ggf. kann die Angelegenheit bzw. etwaige weitere Schritte im Rahmen eines persönlichen Gespräches in unserer Kanzlei erörtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Backes Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 11.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsunfall wie bekomme ich mein Recht und all meine Unterstützung die mir zu stehtIch habe folgenden Rechtsfall:
• Arbeitsunfall 15.09.2015 • Angeschossen, bei der Maisernte während der Arbeitszeit • der Verursacher ist ein Jäger, beruflich Polizist
bis heute hat, weder die Staatsanwaltschaft reagiert zum Vorfall, noch die Berufsgenossenschaft und meine zuständige Anwältin auch nicht, wie soll ich mich verhalten, wer kann mich besser vertreten.
Stellungnahme der Kanzlei Schramm Backes RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,
hinsichtlich des geschilderten Sachverhalts können wir nicht nachvollziehen, weshalb Ihre Ansprüche noch nicht reguliert wurden. Zumindest die Berufsgenossenschaft sollte Leistungen bewilligen. Die Staatsanwaltschaft hingegen hat ein sog. Handlungsermessen, diese kann eigenständig entscheiden, ob, ggf. wann und wie eine strafrechtliche Sanktionierung erfolgt. Allerdings klärt die Staatsanwaltschaft keine zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzensgeld), dies ist Aufgabe des Geschädigten selbst bzw. dessen Rechtsanwalts.
Gern können wir die Möglichkeiten etwaigen weiteren Vorgehens persönlich erörtern. Sie erreichen uns unter Tel. 0340 252000. |
Rechtsfrage vom 22.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: erbrechtmeine Frage: Mitte März 2015 ist mein Vater verstorben. Vor wenigen Tagen erhielt ich vom Amtsgericht eine Kopie des Testamentes meines Vater. Darin steht das ich nur den Pflichtteil erhalte. (Meine Mutter ist bereits 2003 verstorben). Was muss ich tuen, um an mein Pflichtteil zu kommen? Muss ich irgendetwas fristgemäß beantragen oder habe ich noch Zeit? weiterhin bitte um einen Termin in Ihrer Kanzelei.
Stellungnahme der Kanzlei Schramm Backes Rechtsanwältewir hatten Ihnen bereits auf Ihre direkte Anfrage an die Kanzlei mitgeteilt, dass die Vereinbarung eines Besprechungstermins notwendig ist. Bitte setzen Sie sich dazu telefonisch mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Ihnen genehmen Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 0340/252000 täglich ab 08.00 Uhr. Die genauen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.RAESCHRAMM.de.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Hanke Büroleiterin |
Rechtsfrage vom 14.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafrechtIch habe folgenden Rechtsfall Wurde wegen Körperverletzung verurteilt die ich nicht begangen habe.Von meinen 4 Zeugen die ich bei der Polizei angegeben habe wurde nur einer angehört und ich soll jetzt über 1200€ Strafe zahlen. Was kann ich tun?
Stellungnahme der Kanzlei Schramm Backes RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,
zunächst ist unklar, ob gegen die Verurteilung überhaupt noch etwas unternommen werden kann, denn hierfür gibt es kurze Fristen.
Bei einem Strafbefehl kann man binnen 2 Wochen Einspruch einlegen, bei einer Verurteilung nach einer Hauptverhandlung binnen 1 Woche Berufung. Danach sind die Entscheidungen nicht mehr angreifbar.
Sollte noch Rechtsmittel möglich sein, wäre ein Beweisantrag auf Einvernahme Ihrer 4 Zeugen zu stellen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. |