Rechtsfrage vom 28.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, wir haben folgenden Rechtsfall: Wir sind 4 Erben zu gleichen Teilen, die sich nicht einig werden. 2 Erben haben eine Verfügungsvollmacht über den Tod hinaus, die uns vordiktieren was uns zusteht. Das Erbe umfasst 2 Grundstücke, Inventar u. Geld. Was wären die nächsten Schritte um einer Einigung näher zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Ralf Kühne RechtsanwaltSehr geehrte Ratsuchende, unabhängig von den Verfügungsvollmachten steht die Verfügung über den Nachlass insgesamt allen Erben gemeinsam zu, solange die Erbengemeinschaft besteht (Gesamthandsgemeinschaft). Hier müssen sich die Erben auseinandersetzen, wenn diese die Auflösung der Erbengemeinschaft wünschen. Jedem Erbe steht einen Anteil am Nachlass in Höhe seiner Quote zu. Geld kann so aufgeteilt werden, Grundstücke können zur Auflösung versteigert werden (Teilungsversteigerung). Man sollte in der Regel, wenn man den Nachlass kennt, einen geeigneten Vorschlag zur Auflösung der Erbengemeinschaft unterbreiten, was allerdings eine halbwegs konkrete Bestimmung des Verkehrswertes der Grundstücke voraussetzt. Ich beschäftige mich seit Jahren mit Erbrecht und habe schon viele Erbengemeinschaften auseinander gesetzt. Im Falle einer Übernahme des Mandat würde ich alle relevanten zum Nachlass benötigen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Kühne Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 29.07.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich arbeite seit 2009 beieinem Catering Service, bin aber im Pflegeheim der Diakonie tätig. Von der Diakonie wurde der Vertrag mit dem Service zum 30.09.2018 gekündigt. In einer Teamversammlung wurde uns mitgeteilt, das wir zum 01.10.2018 in den Küchenbereich versetzt werden, was mir in einem Schreiben vom 13.07.2018 bestätigt wurde. Am 29.07.2018 hatte ich allerdings eine Kündigung in meinem Briefkasten zum 31.10.2018, ohne Angabe von Gründen. Wie kann ich mich in diesem Fall verhalten? Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Ralf Kühne RechtsanwaltSehr geehrte Ratsuchende, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zum Arbeitsrecht.
Ob eine Kündigung möglich und in Ihrem Fall wirksam wäre, können wir nur unter Kenntnis der Unterlagen, also Ihres Arbeitsvertrages, der Kündigung und ggfls. weiterer Unterlagen, beurteilen. Abhängig von der Größe des Arbeitgebers sind entsprechende Kündigungsbedingungen einzuhalten.
Gern können Sie sich zur Vereinbarung eines Besprechungstermines mit unserer Kanzlei unter 03437/92420 oder kanzlei@rakuk.de in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Neßmann Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 13.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim AutokaufSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
ich habe mir einen Gebrauchtwagen (scheckheftgepflegt) von einer Privatperson gekauft. 5 Monate später musste ich das Auto in die Werkstatt bringen, da ich Öl verloren habe. Ich habe den Verkäufer kontaktiert. Er weigert sich die Kosten zu übernehmen, da er der Meinung ist: gekauft wie gesehen. Er wusste aber bereits vor dem Verkauf, dass die Ölwanne stark angerostet war. Meine Frage: muss der Verkäufer für die Kosten aufkommen?
Stellungnahme der Kanzlei Ralf Kühne RechtsanwaltSehr geehrte Mandantin,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage. Unsere Kanzlei kann Sie gern in der Sache beraten, da wir regelmäßig mit solchen Rechtsstreiten zu tun haben. Um aber eine vernünftige Beratung durchführen zu können, ist neben der Kenntnis des Sachverhaltes auch der mit dem Verkäufer geschlossene Kaufvertrag zu bewerten. Erst danach ist uns eine Einschätzung der rechtlichen Probleme möglich. Wenn Sie eine Termin wünschen, rufen Sie bitte in meiner Kanzlei an (03437-92420) an.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf KÜhne Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 01.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: SexualstraftatMit wird zur Last gelegt ein Kind absichtlich unsittlich im Schritt berührt zu haben.
Stellungnahme der Kanzlei Ralf Kühne RechtsanwaltSehr geehrter Mandant, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 01.02.2017 möchten wir Sie bitten, uns telefonisch unter 03437/92420 zu kontaktieren, damit wir einen Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren können. Mit freundlichen Grüßen i.A. C. Lichtenstein |
Rechtsfrage vom 17.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Vodafone TelefonvertragIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe einen Telefon-"Untervertrag" bei einer Freundin für 10€ monatlich. Sie hat ihren Vertrag zum Ende Oktober '16 gekündigt. Ich war der Meinung, damit endet auch mein "Untervertrag". Das Handy ist auch ausgeschaltet, da ich ein anderes habe. Aber Vodafone verlangt nun 25€ bis Ende Mai '17, da mein Vertrag ja erst im Mai geschlossen wurde. Ich bin gewillt die 10€, wie mein Vertrag lautete, zu zahlen, nicht aber 25€.
Stellungnahme der Kanzlei Ralf Kühne RechtsanwaltSehr geehrte Mandantin, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage möchten wir Sie bitten, sich telefonisch bezüglich der Vereinbarung eines Besprechungstermins, in welchem der Sachverhalt mit Ihnen besprochen werden kann, in Verbindung zu setzen (Tel.-Nr.: 03437/92420). Mit freundlichen Grüßen i.A. C. Lichtenstein |