Rechtsfrage vom 09.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Rentenversicherung abgetreten an die Bank für DarlehenGuten morgen, Ich wüsste gerne wie so etwas geregelt werden kann.
Mein Exmann und ich haben 1998 ein darlehen aufgenommen in Höhe von 107.000 Euro. mein Exmann hat eine Rentenversicherung dafür abgeschlossen und abgetreten, in die er bis 2009 monatlich 350,00 Euro einbezahlte. Ab 2009 aber nur noch 47,79 Euro wie geht das? Meine Eltern haben dieses Darlehen als Grundschuld eintragen lassen und jetzt will die Bank das Geld von meiner Mutter. Was kann man tun??
Stellungnahme der Kanzlei Otto-Karl AppelSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Stefan Müller-Klaassen aus Schotten. Ich bin als Fachanwalt für Familiengericht tätig und unter der Rufnummer 06044/1314 für Sie erreichbar.
Leider ist Ihre kurze Sachverhaltsschilderung nicht ausreichend um eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Insbesondere ist nicht klar ob Ihre Eltern gegenüber der Bank als Bürgen oder Darlehensnehmer haften.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass eine Bank in der Regel die Wahl hat von wem Sie das Darlehen zurückfordert. Es besteht dann aber grundsätzlich die Möglichkeit diese Zahlungen von dem eigentlichen Darlehensnehmer, hier Ihrem Exmann zurückzufordern.
Ich halte es für eine abschließende Stellungnahme sinnvoll einen persönlichen Termin mit mir zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Müller-Klaassen Rechtsanwalt |