Rechtsfrage vom 27.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Verkehrsunfall Schadensanspruch an gegnerische versicherungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich musste den Linksabbiegevorgang unterbrechen, da das vor mir abbiegende Fahrzeug nicht abbog sondern wendete. Als die Straße frei war und ich den Abbiegevorgang fortsetzen wollte, fuhr ein nachfolgendes Fahrzeug in meine linke Fahrzeugseite. Nach Aussage meiner Versicherung ist der Schadensfall eindeutig und daher habe ich meine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung angemeldet. Leider seit Weihnachten keine Rückmeldung. Gutachten wurde auch noch nicht bezahlt. Auf Anraten meiner Versicherung sollte ich nun einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte HennSehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne übernehmen wir Ihre Angelegenheit. Ich schlage vor, dass Sie einen Besprechungstermin mit meinem Büro vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Matthias Henn, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 18.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: InternetrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe vor ca. 2 Monaten ein Jahresabonnement für Tippwettten geschlossen, was mir 180 Euro gekostet hat. Nach 2 Monaten, wo ich gemerkt habe das Ich nicht die Zeit und die finanzielle Möglichkeit habe um mitzumachen, habe ich dem Dienstleister kontaktiert und gefragt, ob es möglich wäre mein Jahresabonnement zu kündigen. Ich hab gesagt, das von den 180 Euro die 2 Monate abgezogen werden können (30€), und auch 10 Prozent (da er diese an einer abwicklungsfirma geben musste), sodass ich nur die 132 Euro zurückbekommen würde. Er antwortete, das das nicht möglich wäre. Ich bitte hiermit um eine rechtliche Aufklärung.
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte HennSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt Matthias Henn. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall insbesondere, ob ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt oder der Vertrag in sonstiger Weise vorzeitig beendet werden kann. Beachten Sie aber bitte, dass rein finanzielle Erwägungen im Allgemeinen keinen Kündigungsgrund darstellen. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall die zugehörigen Vertragsunterlagen sowie den Schriftverkehr. Für den Fall der Beauftragung finden Sie meine Kontaktdaten unten. |