Rechtsfrage vom 18.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Bußgeldbescheid durch LegionellenIch habe folgenden Rechtsfall: Den Bußgeldbescheid erhielt ich am 16.02.16. Ich möchte Einspruch einlegen. Unsere Wohnanlage hat ca. 300 Eigentümer u. besteht aus 3 Hochhäusern. Das Thema Legionellen beschäftigt den Landkreis Goslar seit 08.08.2014. Meinerseits wurde alles getan um die Leitungen Keimfrei zu halten. Ich bitte um Ihre Empfehlung, schriftlich oder telefonisch.
Stellungnahme der Kanzlei Kosswig RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,
gern können wir Ihren Fall übernehmen.
Wir sind seit vielen Jahrzehnten mit der Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren befasst. Da schon ein Bußgeldbescheid zugestellt ist ist hier die Einspruchsfrist zu beachten.
Sie können am einfachsten uns schriftlich beauftragen durch Übersendung einer Kopie des Bußgeldbescheides und einem Auftragsschreiben, das wir als Nachweis der Vollmacht verwenden können. DIese Dinge sollten möglichst Anfang nächster Woche vorliegen, damit wir sicher die am 16.02.16 gestartete Frist einhalten können.
Mit dem Einspruch verbunden wird der Antrag auf Akteneinsicht sein. Erst wenn diese Akte hier vorlag ist eine Besprechung mit Ihnen sinnvoll, da wir vorher nicht wissen, welche Munition die Gegenseite hat. |