Rechtsfrage vom 27.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ScheidungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Mann hat sich von mir getrennt. Wir haben 3 Kinder 3 5 8 Jahre 51000€ Schulden. Ich Arbeite halbtags und verdiene 750€. Ich kann diesen Schuldenberg nicht mitbezahlen.
Stellungnahme der Kanzlei Fachanwälte Villa SchauenburgFrau Rechtsanwältin Silke Wendle würde Ihre Angelegenheit übernehmen. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Tel.: 07821 / 9 800 900 oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Daten, dann rufen wir Sie gerne zurück. |
Rechtsfrage vom 12.09.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung meines ArbeitsverhältnisIch arbeite in einem privaten Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeitern. Kürzlich war ich wegen Erschöpfung sechs Wochen arbeitsunfähig, da ich alleine die Arbeit von 2,5 Leuten machen muss.
Nun muss ich im Herbst zur Kur, worüber ich auch meinen Arbeitgeber informiert habe. Nach meiner Krankheit hat keiner der Kollegen/-innen auch nur ein Wort mit mir gewechselt.
Die Geschäftsleitung hat mich provoziert und erniedrigend behandelt, so dass ich nach wenigen Tagen wieder als arbeitsunfähig wegen Mobbings befunden wurde. Ich bin seit über fünf Jahren dort beschäftigt. Nun habe ich Angst, dass der Arbeitgeber mir kündigt.
Falls ja, wie sind meine Rechte wenn ich vors Arbeitsgericht gehe?
Stellungnahme der Kanzlei Fachanwälte Villa SchauenburgSehr geehrter Mandant,
nach dem Ihrerseits geschilderten Sachverhalt bestünden im Fall einer Kündigung auf jeden Fall Möglichkeiten, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Auch gibt es Möglichkeiten, sich bei berechtigten Mobbingvorwürfen Ansprüche zu sichern. Für derartige Verfahren ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt May zuständig, der über viel Erfahrung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten verfügt. Bei ihm wären Sie in besten Händen.
Gerne können wir Sie allgemein zur rechtlichen Situation beraten. Spätestens bei Erhalt der Kündigung, die auch während der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden kann, sollten sie sich kurzfristig anwaltlichen Rat einholen, da dann wichtige Fristen zu laufen beginnen.
Da Ihre Sachverhaltsschilderung keine abschließende Beurteilung zulässt, können wir Ihnen an dieser Stelle keinen konkreteren Rat geben. Hierfür wäre ein persönliches Gespräch notwendig.
Ich hoffe dennoch, Ihnen hiermit zunächst geholfen zu haben. Achten Sie bitte unbedingt auf Ihre Gesundheit und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtanwalt Jean-Claude Schöninger Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Anwaltsbüro Schöninger, May, Wendle Schillerstr. 13 77933 Lahr
07821/9 800 900 info@anwalt-lahr.de
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Rechtsfrage vom 31.10.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbenTodesfall der Mutter, drei Brüder - einer mit Kontovollmacht, löst Girokonto auf und überweist sich das Geld auf sein Privatkonto anstatt auf das Erbengemeinschaftskonto! Was kann man dagegen tun?
Stellungnahme der Kanzlei Fachanwälte Villa SchauenburgSehr geehrter Mandant,
zunächst der Hinweis, dass die nachfolgende Mitteilung nur eine grobe Einschätzung darstellen kann, da die Hintergründe des Falles hier nicht bekannt sind. Eine anwaltliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.
Grundsätzlich kann ein Miterbe Zahlungen aus dem Nachlass nur für die Erbengemeinschaft entgegen nehmen. Nach Ihren Mitteilungen dürfte Ihr Bruder hiergegen verstoßen haben. Hiergegen kann die Erbengemeinschaft vorgehen und Herausgabe des Erlangten verlangen. Dies geschieht auf dem Zivilrechtsweg, wenn eine freiwillige Zahlung nicht erfolgt.
Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen gewahrt werden, bevor die einbehaltene Summe verbraucht und möglicherweise nicht mehr realisiert werden kann. Gerne können Sie bei uns unter 07821/984848 einen Termin vereinbaren, um ein mögliches weiteres Vorgehen zu besprechen. Selbstverständlich sind wir im Bereich Erbrecht regelmäßig tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Jean-Claude Schöninger Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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