Rechtsfrage vom 19.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: VersicherungsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Hagelschaden am Terrassendach - Versicherung wollte Kostenangebot. Daraufhin schickte die Versicherung einen Gutachter. Dann teilte die Versicherung uns die Höhe der Freigabe mit der Auflage, dass wir einen Meisterbetrieb des Dachdeckerhandwerks beauftragen müssen. Ich bot der Versicherung an, dass Dach selbst zu erneuern - Versicherung sagte zu, mit dem Hinweis, dass ich dann nur die Hälfte der zugesagten Summe erhalten würde/ebenso verhält es sich wenn wir eine andere Firma (keine Dachdeckerei) beauftragen würden.
Stellungnahme der Kanzlei Lenke & LenkeDie Beantwortung Ihrer Anfrage hängt von dem Versicherungsvertrag und den dafür vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Insofern wäre eine genaue Prüfung dieser Unterlagen erforderlich, d.h. was genau und in welchem Umfang Gegenstand des Versicherungsvertrages ist. Grundsätzlich kann eine Versicherung derartige Einschränkungen im Vertrag aufnehmen und vertraglich regeln. Dafür wird regelmäßig eine geringere Versicherungsprämie vereinbart. Gerne sind wir bereit, mit ihnen gemeinsam die Unterlagen und die Sach- und Rechtslage zu erörtern, für diesen Fall bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme. |
Rechtsfrage vom 28.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: AutounfallIch habe am Wochenende einen schweren Verkehrsunfall erlitten.Weil ich mich auf einer nicht vorfahrtberechtigten Strasse befand, hat man mir den "Schwarzen Peter" zugeschoben. Allerdings ist die Lage sehr voel komplizoerter und ich (und meine Tochter) brauchen dringend Rechtsbeistand. Wer kann helfen?
Stellungnahme der Kanzlei Lenke & LenkeSehr geehrte Frau Mandantin,
wir helfen gerne, aber es kommt auf die konkreten Umstände des Unfallherganges an, ohne deren detaillierte Kenntnis kann hier keine Aussage über eine evt. Mitschuld des Unfallgegners sowie ggf. aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Unfallgegners gemacht werden.
Die Klärung könnte in einer entsprechenden Beratung in unserer Kanzlei erfolgen. Wenn Sie dies wünschen sollten, bitte ich Sie, mit meinem Büro einen Besprechungstermin zu vereinbaren(030/6711697).
MfG
Dr. Lenke
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