Rechtsfrage vom 31.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Es betrifft Erbrecht. Ich habe 4 Kinder, 3 Kinder haben auf den Pflichtteil verzichtet, vom Notar beglaubigt. Ist das anfechtbar? Kann ich meine jüngste Tochter die das Haus und Grundstück erben soll schon jetzt als Eigentümerin einsetzen, damit sie keine Erbschaftssteuer zahlen muss? Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Aping, Meyer, Retz-SteinSehr geehrte Mandantin,
grundsätzlich ist der notarielle Pflichtteilsverzicht nicht anfechtbar. Wenn Sie Ihre jüngste Tochter schon jetzt als Eigentümerin einsetzen wollen, fällt eine Schenkungssteuer an.
Mit freundlichen Grüßen Werner Aping Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 15.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Urheberrecht verletztHabe bei ebay Tickets eingestellt für einen Freund, der die VIP-Tickets gewonnen hatte, weil er den Termin nicht wahrnehmen konnte. Der Preis der beiden Tickets liegt normalerweise bei ca 700 €. Hatte sie dann eingestellt mit einem Startgebot von 400 € und ein Foto selbst gemacht wo kaum vom Ticket was zu sehen war und ein Screenshot vom Stadionplan, worauf sie das Angebot entfernt haben auf Berufung von einen nichtautorisierten Foto. Damit dachte ich ist die Sache durch. Jetzt kam aber Post vom Anwalt wegen Ticketsweiterverkauf und nicht des Fotos. Und fordern 250€ sowie die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtserklärungsunterzeichnung oder eine gerichtliche Weiterleitung. Versteh die Welt nicht mehr.
Stellungnahme der Kanzlei Aping, Meyer, Retz-SteinSehr geehrter Mandant,
gerne sehen wir uns die Sache für Sie einmal an und geben Ihnen nach Prüfung dann entsprechenden rechtlichen Rat bzw. übernehmen ggf. die anwaltliche Vertretung.
Bitte vereinbaren Sie hierzu jedoch zunächst telefonisch einen Besprechungstermin mit unserem Büro.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwälte Aping, Meyer, Retz-Stein |