Rechtsfrage vom 20.03.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: MedizinrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Meine Mutter ist gestürzt und dabei wurde im Krankenhaus kein CT am Kopf gemacht. Spaeter wurde auf einer Stroke-Unit Station ein kleiner Schlaganfall festgestellt. Am 14.03.verstarb meine Mutter aufgrund schwerer Krampfanfälle.
Stellungnahme der Kanzlei Ostermann und KollegenSehr geehrter Mandant,
gerne möchten wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich sein.
Rufen Sie hierzu bitte in der Kanzlei unter der Rufnummer 0209/781581 an und lassen Sie sich direkt mit Frau Rechtsanwältin Gall verbinden oder vereinbaren Sie einen Termin in ihrer Nachmittagssprechstunde.
Mit freundlichen Grüßen
J. Leyk |
Rechtsfrage vom 20.06.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schadensfall SachbeschädigungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Guten Tag, vor ca. 4 Wochen wurden mein Sohn, unser Hund und ich von 2 Hunden angegriffen, unser Hund wurde dabei verletzt und musste behandelt werden. Die Polizei wurde hinzugezogen und die Daten des Hundehalters festgestellt. Mehrere Anrufe auf seinem Mobiltelefon und seinem Festnetzanschluss sowie Zahlungserinnerungen via Post wurden bis jetzt ignoriert. Können Sie mir weiterhelfen? Ist dies durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt?
Freundliche Grüße
Stellungnahme der Kanzlei Ostermann und KollegenSehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchten wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich sein. Frau Gall ist die zuständige Rechtsanwältin.
In der Regel sind bei Rechtsschutzversicherungen Fälle, die in den Bereich des Zivilrechts fallen, mitversichert.
Gerne können Sie in unserer Kanzlei einen Termin vereinbaren. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0209/781581.
Mit freundlichen Grüßen
J. Leyk |
Rechtsfrage vom 23.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: GbR Vertrag stiller TeilhaberSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Stiller Teilhaber im GbR Vertrag, aber nur im Todesfall eingetragen. Welche Ansprüche bestehen? Kein Eintrag von Einlage etc.
Stellungnahme der Kanzlei Ostermann und KollegenSehr geehrte Ratsuchende,
gern sind wir bereit Sie in der angesprochenen Rechtsfrage zu beraten. Bitte vereinbaren sie daher einen Termin in unserer Nachmittagssprechstunde unter der Nr.. 0209/781581. Bringen sie hierzu bitte alle relevanten Unterlagen, insbesondere den GbR-Vertrag mit, ggfls. die Sterbeurkunde des Teilhabers und den Erbschaftsnachweis. ("... aber nur im Todesfall").
mfg Kanzlei Ostermann |
Rechtsfrage vom 17.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Trennung bzw ScheidungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich möchte bzw werde mich von meinem Mann trennen. Da ich dann von der Grundsicherung abhängig bin, sagte man mir dort, dass ich die Scheidung einreichen muss bevor ich da einen Antrag stellen kann. Ist es richtig, dass ich sofort die Scheidung einreichen muss dazu? Weil wenn er auszieht beginnt doch die Trennung schon, oder?
Stellungnahme der Kanzlei Ostermann und KollegenGuten Tag, zu Ihrer Anfrage darf ich mitteilen, dass für die Grundsicherung nicht ein Gerichtsverfahren nötig ist, sondern in der Regel eine anwaltliche Bestätigung bez. der Trennung bzw. Geltendmachung von Unterhalt.
Gerne können wir dies und alle sonstigen Fragen in einem persönlichen Gespräch erörtern, eine Terminvereinbarung könnte kurzfristig erfolgen. Ich bearbeite seit vielen Jahren hier familien- und sozialrechtliche Angelegenheiten und würde mich über eine Mandatserteilung freuen.
Die hiesigen Mitarbeiter teilen Ihnen gerne mit, welche Unterlagen Sie dann mitbringen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Uhlmann-Burdessa Rechtsanwältin |