Rechtsanwalt Manfred Kurz

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Beschreibung | Rechtsanwalt Kurz war zunächst mehrere Jahre als Richter bei einem Sozialgericht tätig. Nach der richterlichen Tätigkeit wechselte er zu einem Sozialversicherungsträger und war dort erst Leiter der Regressabteilung und danach Leiter deren Grundsatzabteilung.
Im Anschluss an diese Tätigkeiten im Bereich des Sozialversicherungsrechts widmete er seine Arbeitskraft mehrere Jahre der Privatwirtschaft. In der Rechtsabteilung eines weltweit vertretenen Computerkonzerns befasste er sich mit Vertrags- und Arbeitsrecht. Im Bereich des Arbeitsrechts lag der Schwerpunkt seiner Tätigkeit insbesondere auf dem kollektiven Arbeitsrecht und später - verbunden durch Umstrukturierungen in dem Konzern - auf dem Gesellschaftsrecht. Daneben konnte er als Personalleiter und Bereichsleiter im Stab Personal weitere Erfahrungen im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sammeln. So war er u.a. Mitglied der Verhandlungsgruppe für Tarifabschlüsse. Unter seiner Federführung wurden allgemein anerkannte Musterbetriebsvereinbarungen, z.B. zur Telearbeit, entwickelt. Noch heute ist er neben seiner anwaltlichen Tätigkeit durch eine Beratungstätigkeit mit diesem Unternehmen verbunden. Aus den oben genannten Aktivitäten leiten sich seine jetzigen Schwerpunkte als Rechtsanwalt ab, nämlich individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, spezielle Gebiete des Sozialversicherungsrechts, nämlich das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und das Organisationsrecht der Sozialversicherungsträger. | ||
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