Rechtsfrage vom 18.06.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: In unserer Einrichtung (Kinderheim) lebt ein 17 jähriges Mädchen, welches mit erreichen des 18. LJ (im Juli) hohe Schulden erbt. Die Kindesmutter nahm das Erbe stellvertretend für sie an, um weiterhin im vererbten Haus leben zu können. Das Haus wurde mittlerweile Zwangsversteigert. Kann das Erbe nachträglich ausgeschlagen werden? Das Kind war zum Zeitpunkt des Erbfalles neun Jahre alt.
Stellungnahme der Kanzlei Seidel & CollegenSehr geehrter Rechtsratsuchender, in dem von Ihnen geschilderten Fall kommen mehrere Möglichkeiten zur Abwendung der negativen Folgen aus dem Erbe in Betracht. Dazu ist aber die Kenntnis weiterer Details zum Sachverhalt erforderlich. Gerne bin ich bereit, Ihnen bei der Wahl der erforderlichen Schritte und deren Umsetzung zur Seite zu stehen. Als Rechtsanwalt und Steuerberater stellen Erbrechtsfragen einen bedeutenden Teil meiner Tätigkeit dar, sodass Sie von einer kompetenten und den Problemen Ihres Schützlings gerecht werdenden Beratung ausgehen können. |
Rechtsfrage vom 10.04.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Handelsrecht ReklamationSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe ein Duschboard bei einer Firma gekauft, durch Fliesenleger fachgerecht eingebaut. Jetzt löst sich das Board von seiner Oberfläche. Die Firma, bei der ich das Board gekauft habe, sagte mir zu, dass Sie mir ein neues Duschboard liefern - aber seither keine Reaktion oder Sonstiges mehr.
Stellungnahme der Kanzlei Seidel & CollegenSehr geehrte Mandantin,
ich gehe mal davon aus, dass Sie das Duschboard für den privaten Eigengebrauch erworben haben - dann bewegen wir uns im Bereich Verbraucher-Kaufrecht. Um Ihnen hier weiterzuhelfen, benötige ich - per e-mail - noch folgende Informationen: 1. Was bitte ist ein Duschboard? Am besten ein Foto schicken. 2. Haben Sie das Teil einschließlich Einbau gekauft, oder haben Sie den Fliesenleger selbst beauftragt? 3. Tag der Lieferung bzw. des Einbaus? Mit diesen Zusatzinformationen kann ich Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten in diesem Fall geben. Gerne können Sie mich auch telefonisch konsultieren. Mit freundlichen Grüßen, Gerhard Seidel, Rechtsanwalt/ Steuerberater |
Rechtsfrage vom 15.12.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: SteuernSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich habe ein großes Problem: Das Finanzamt Charlottenburg Berlin hat eine Pfändungs- u. Erziehungsverfügung am 2.11.17 gegen mich erhoben. Bin seit 1.3.2008 Rentner u. seit dem weder Ums.-St. noch Eink.-St. entrichtet. Bis 2012 hat das Finanzamt eine Nacherhebung vorgenommen. Da ich keine Steuererklärungen abgegeben habe beruhen alle Beträge auf Schätzungen. Das Finanzamt hat mich auch nie aufgefordert Erklärungen abzugeben. Kann die Leistung gestundet werden? Entsprechend Aufhebung der Pfändungs-u. Einziehungsverfügung. Seit 2 Jahren lebe ich in Leipzig
Stellungnahme der Kanzlei Seidel & CollegenSehr geehrter Ratsuchender, als Rechtsanwalt und Steuerberater bin ich gerne bereit, mich um Ihr Anliegen zu kümmern. Bitte, melden Sie sich umgehend, da bei dem geschilderten Verfahrensstand Eile geboten ist (wenn auch derzeit "Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt herrscht). Mit freundlichen Grüßen Gerhard Seidel, Rechtsanwalt/ Steuerberater |
Rechtsfrage vom 05.10.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe im April 2017 einer Freundin der Familie Geld geliehen. Es gibt einen schriftlichen Vertrag. Vor 2 Wochen ist sie an Krebs gestorben. Ihre Privatinsolvenz wäre in 2018 beendet worden. Sie war verwittwet und lebte seit 2 Jahren mit einem Wittwer zusammen. Nach Aussage des Lebensgefährten existiert ein Testament. Er will die Zahlung der vereinbarten monatlichen Raten übernehmen. Wie sollte ich mich absichern?
Stellungnahme der Kanzlei Seidel & CollegenEin Schwerpunkt unserer Kanzlei sind Mandate auf dem Gebiet des Erbrechts in großer Bandbreite (z.B. Ermitteln von Pflichtteilsansprüchen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Erstellen von Erbschaftsteuererklärungen usw.). Wenn der Lebensgefährte der Verstorbenen deren Raten weiterzahlen will, ist das löblich, ob er sich Ihnen gegenüber hierzu auch verbindlich verpflichtet, aber wohl fraglich. Für Ihre Absicherung ist entscheidend, ob - bei noch laufender Insolvenz bzw. Wohlverhaltensphase - Nachlassvermögen vorhanden ist, auf das zugegriffen werden könnte. Bitte, setzen Sie sich mit Herrn Seidel, RA/ StB, in Verbindung. |
Rechtsfrage vom 03.10.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: BaurechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe eine Hochwasserschutzmauer ohne Baugenehmigung gebaut und benötige nun rechtlichen Beistand.
Stellungnahme der Kanzlei Seidel & CollegenHier geht es um öffentliches Bau- und ggf. Wasserrecht. Das ist zwar nicht unser Spezialmetier; andererseits haben wir gute Kontakte zur Landkreisverwaltung/ Rechtsabteilung in Freiberg. Da die Verwaltung in Fragen der Baugenehmigung vielfach Ermessensspielräume hat, könnte in Ihrer Sache auf dem Verhandlungsweg ggf. etwas erreicht werden. Um Ihre Chancen beurteilen zu können, benötigen wir aber mehr Details. Bitte, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. |
Rechtsfrage vom 07.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kostenerstattung bei AutopanneSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Am 01.07.2017 Urlaubsfahrt nach Kroatien mit PKW. Ich bin beim ADAC Plus. Die Panne war auf der AB vor der slowenischen Grenze - ich rief beim ADAC an und bekam Hilfe in 30-50 Min. zugesichert. Nach 15 Min. kam ein gelber Abschleppwagen, der dann ca 200€ von mir bezahlt haben wollte. Ich habe den ADAC wieder angerufen, die Kostenübernahme und die Leerfahrt auf Kulanz zugesichert bekommen. Bis Abends um 20.00 Uhr bei 34 Grad tat sich dann aber nichts - keine Hilfe. Wir haben eigene Kosten von ca. 500 Euro gehabt und jetzt will der ADAC nicht zahlen, sondern will noch mehr Geld. Ich bin HartzIV Empfänger.
Stellungnahme der Kanzlei Seidel & CollegenSehr geehrter Mandant,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Mein Name ist Kerstin Kattermann und ich bin Sozius in der Kanzlei Seidel & Collegen. Unsere Kanzlei befindet sich in 09669 Frankenberg, Humboldtstraße 17, Tel.: 037206-880566. Die Anwaltskanzlei Seidel & Collegen besteht seit 27 Jahren. Ich vertrete Mandanten seit vielen Jahren vor allem im Bereich des Versicherungs- und Vertragsrecht und kann mich Ihrem Fall gern annehmen.
Zunächst müssten wir prüfen, welche konkreten Leistungen Sie mit dem ADAC vereinbart haben. Daraus ermitteln wir den Umfang Ihrer Schadenersatzansprüche. Für eine erfolgreiche Vertretung benötigen wir daher den Vertrag mit dem ADAC, Belege über Ihre eigenen Kosten, eine detaillierte Sachverhaltsschilderung sowie die Daten eventueller Zeugen.
Zudem teilten Sie mit, ALG-II zu beziehen. Damit Ihnen - außer einem Eigenanteil von 15,00 EUR - keine Kosten für unser Tätigwerden entstehen, müsste Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.
Im Falle der Mandatserteilung sichere ich Ihnen meine volle Unterstützung zu.
Über die Erteilung des Mandat würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Kattermann Rechtsanwältin |