Rechtsanwalt Johannes Winkelhorst
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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ArbeitsrechtKontakt
Beschreibung | Fachanwalt für Arbeitsrecht Zur Person Johannes Winkelhorst ist seit 1993 als Anwalt tätig, seit 2001 ist er auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät in dieser Funktion gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer u.a. bei der Gestaltung von Dienst-, Arbeits- und Aufhebungsverträgen, hilft Arbeitnehmern Urlaubs-, Teilzeit-, Mutterschutzrechte in Anspruch zu nehmen und betreut Arbeitnehmer im Fall einer angedrohten oder bereits erfolgten Kündigung – etwa wenn es um die Rechtmäßigkeit oder das Arbeitszeugnis geht. In seiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Winkelhorst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Die Erhebung von Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer gehört ebenso zu seinem ständigen Aufgabenbereich, wie das Erstellen von rechtswirksamen und gerichtsfesten Kündigungen für Arbeitgeber. Rechtsanwalt Winkelhorst hat daher erhebliche Erfahrungen mit Streitigkeiten rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Winkelhorst liegt auch in der Begutachtung von Arbeits- und Dienstzeugnissen und der gerichtlichen Umsetzung einer Zeugnisberichtigung. Aufgrund seiner besonderen Erfahrungen in diesem Bereich kann er hier auf Wunsch auch als Sachverständiger für Sie tätig werden. Lebenslauf
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