Rechtsfrage vom 17.09.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietminderungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Meine Mieterin verlangt Mietminderung, weil Sie den Balkon nicht nutzen kann. Die Sanierung macht die Hausverwaltung. Hat Sie anspruch auf Mietminderung? Muss ich darauf eingehen? Die Renovierung wird ein paar Monaten dauern, weil auch die Fassade gemacht wird.
Stellungnahme der Kanzlei ZobelSehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen benötigen wir noch ein paar Angaben: - In welcher Höhe wurde gemindert? - Warum kann die Mieterin den Balkon nicht nutzen? - Wann war Mietbeginn? - War der Mieterin bei Beginn des Mietverhältnisses bewusst, dass Sie den Balkon nicht nutzen kann?
Sinnvoll wäre es, wenn Sie uns den Mietvertrag und evtl. bisher geführten Schriftverkehr (gerne per Email an info@anwaltskanzlei-zobel.de) zuschicken würden.
Telefonisch sind wir erreichbar unter der Telefonnummer: 07362 - 96700.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Zobel Rechtsanwältin |