Rechtsfrage vom 28.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: NotwegerechtIch habe folgenden Rechtsfall: Es geht um ein Notwegerecht, über das vor 3 Jahren zu meinen Ungunsten entschieden wurde. Gibt es da noch eine Möglichkeit?
Stellungnahme der Kanzlei Karthein & Kollegen RechtsanwälteSehr geehrte Ratsuchende,
in welcher Form (Urteil, Bescheid, nicht erfolgte Einigung mit (ehemaligen) Nachbarn, Schiedsverfahren etc) wurde denn vor 3 Jahren zu Ihren Ungunsten entscheiden? Ich hege angesichts der langen Zeitdauer die Befürchtung, dass man nun nach 3 Jahren hier wenig, wenn sogar gar nichts mehr machen kann. Genau kann ich dies natürlich nur bei detaillierter Kenntnis des Sachverhaltes beurteilen. Sollte hier Interesse bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Stuppy |
Rechtsfrage vom 12.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ScheidungIch habe folgenden Rechtsfall: Was kostet mich eine Scheidung?
Stellungnahme der Kanzlei Karthein & Kollegen RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,
ohne näherer Informationen kann ich Ihnen die Kosten für eine Scheidung nur abstrakt darstellen. Der Verfahrenswert (Streitwert) setzt sich zusammen aus dem jeweiligen 3-fachen Netto-Einkommen der Beteiligten, hinzukommt dann noch ein Wert für den Versorgungsausgleich, den das Gericht am Ende festsetzt Aus diesem Wert berechnen sich die Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gerichtskosten berechnen sich auch aus diesem Wert und werden nach dem Gerichtskostengesetz ermittelt.
Sollten neben der Scheidung noch weitere Punkte geregelt werden (Zugewinn, Sorgerecht, Unterhalt oder ähnliches) können weitere Kosten hinzukommen.
Es ist auch möglich, sich bei uns erst einmal in einer Erstberatung zur Scheidung beraten zu lassen, um dann das weitere Procedere zu entscheiden.Je nach Einkommensverhältnisse besteht auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Gerne können Sie bei uns im Hause einen Termin zur Erstberatung vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Stuppy |
Rechtsfrage vom 24.06.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Gmbh Geschäftsführer hat einen SchlaganfallIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Bruder hatte einen Schlaganfall. Er ist Geschäftsführer seiner Gmbh und einziger Mitarbeiter, seine Lebensgefährtin wurde zu vorläufigen Vormund bestimmt. Nun soll die Gmbh geschlossen werden und die Aussenstände eingeklagt werden, da der letzte Kunde die letzten Rechnungen nicht mehr zahlen will. Ich lebe normalerweise seit vielen Jahren in Spanien und kenne mich mit dem Deutschen Recht überhaupt nicht aus. Vielen Dank.
Stellungnahme der Kanzlei Karthein & Kollegen RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne können wir Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen. Wir können Ihnen sowohl im Hinblick auf die Gesellschaftsrechtliche Problematik als auch den Einzug der Forderung behilflich sein.
Bitte setzen Sie sich telefonisch mit unserem Büro in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Maaß |