Rechtsfrage vom 02.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: BtMGSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall BtMG §§ 29 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 3 Nr. 1 BtMG, §3 Abs. 1 Nr.1 BtMG, §§ 1, 105ff. JGG
Können Sie dazu eine Empfehlung aussprechen?
Stellungnahme der Kanzlei Joachim KlamaSehr geehrter Mandant, da Ihnen gewerbsmäßiger Handel zur Last gelegt wird, ist auch bei Anwendung des Jugendstrafrechts mit einer Haftstrafe zu rechnen. Es dürfte somit ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen. Falls Sie vermeiden wollen, dass Ihnen irgendein Pflichtverteider beigeordnet wird, sollten Sie sich um einen Verteidiger Ihrer Wahl kümmern. Sie können sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Klama Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 13.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltspflichtIch habe folgenden Rechtsfall: Soll an meine Tochter Unterhalt für Harz 4 Leistungen entrichten.
Stellungnahme der Kanzlei Joachim KlamaSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwalt Joachim Klama. Ich bin seit über 30 Jahren auch in unterhaltsrechtlichen Fragen tätig und verfüge daher über das notwendige Wissen und ausreichend Erfahrung. Zu prüfen wird sein, ob möglicherweise Ausschlusstatbestände vorliegen, bzw. ob Ihre finanziellen Möglichkeiten Unterhaltszahlungen überhaupt zulassen. Sie können gerne einen Termin mit meiner Kanzlei vereinbaren. Zu einer Besprechung sollten Sie dann alle Unterlagen, die diesen Fall betreffen, mitbringen. Mit freundlichen Grüßen Klama Rechtsanwalt |