Rechtsanwalt Jens Schierenbeck-Lungwitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Baurecht (öffentliches), Baurecht (privates), Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Vergaberecht, Verwaltungsrecht, WirtschaftsverwaltungsrechtKontakt
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Rechtsfrage vom 11.07.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Familienrecht - UnterhaltsvorschussSehr geehrte Rechtsanwälte,meine Tochter (16 Jahre alt) bekommt Unterhaltsvorschuss seit einem Jahr. Außerdem ging sie auf ein privates Internat, weil ich sehr krank war, sie unter den Streitigkeiten unter uns Eltern litt, depressiv wurde und Abstand wollte. Das Internat inklusive der Verpflegung habe ich selbst bezahlt, der Wohnsitz meiner Tochter war und ist die ganze Zeit voll bei mir. Der Anwalt des Vaters meint nun, dass mir kein Unterhaltsvorschuss zustünde und ich alles zurückzahlen müsse, da sie ihren Lebensmittelpunkt nicht bei mir habe. Für mich ist das nicht nachvollziehbar, da ich ja trotzdem alle Kosten hatte und habe. Sie wohnt nun wieder bei mir - steht mir der Unterhaltsvorschuss nun zu oder muss ich das zurückzahlen? Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe. Vielen Dank. Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrte Ratsuchende,gern können wir Sie in dieser Angelegenheit in einem persönlichen Erstberatungsgespräch beraten. Sollten Sie hieran Interesse haben, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0371/49090 einen Besprechungstermin mit Frau Rechtsanwältin Mathern oder Frau Rechtsanwältin Flatter - beide Fachanwältinnen für Familienrecht. Mit freundlichen Grüßen M. Völtzke Sekretariat |
Rechtsfrage vom 10.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall:In unserer Firma soll eine 2tägige Schulung mit einem Kommunikationscoach stattfinden. Dies soll abteilungsweie erfolgen - jeweils die Angestellten bzw. Arbeiter mit ihrem jeweiligen Chef. Meine Frage: Kann uns diese Art Schulung verpflichtend angeordnet werden, müssen wir also dort teilnehmen und wenn ja, auch zum Samstag (der 2.Tag wäre nämlich ein Samstag)? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrte Mandantin,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte, die seit der sogenannten Wende Mandanten sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich betreut. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst, ob Sie überhaupt zu einer Fortbildung verpflichtet sind (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc.). Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine solche Veranstaltung am Wochenende oder in der Urlaubszeit erfolgen darf. Gern können wir die Einzelheiten im Rahmen eines Termins besprechen. Bitte nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns unter 0371/49090 auf. |
Rechtsfrage vom 29.06.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Streit mit Hauskäufer um Rechnung der AbrechnungsfirmaIch habe folgenden Rechtsfall:Guten Morgen. Wir haben 2015 das Haus meiner Eltern verkauft. Besitzübergang war am 01.10.2015. Die Abrechnungsperiode für die NK/BK ist 01.07.-30.06. Der Käufer übernahm die Abrechnung 2015/16 und lies diese wieder bei der bisherigen Abrechnungsfirma durchführen. Dies geschah jetzt im Juni 2017. Er verlangt nun, dass wir anteilig für die Monate Juli bis September 2015 die Rechnung der Abrechnungsfirma an ihn zahlen sollen. Es gibt keinerlei Vereinbarung darüber. Haben wir Chancen bei einem Widerspruch? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrte Dame,sehr geehrter Herr, mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte. Wir betreuen seit der sogenannten Wende Mandanten im Privat- und auch im gewerblichen Bereich. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst, ob der Kaufvertrag eine Klausel zum Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten enthält. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall den Kaufvertrag. Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen meine Mitarbeiterin, Frau Richter, gerne unter 0371/4909-124 zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 30.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: öffentliches BaurechtIch habe folgenden Rechtsfall:Ersatzneubau eines Schuppens 3x4m im Außenbereich in Brandenburg. Die Baugenehmigung wurde abgelehnt. Hauptablehnungsgrund: Verfestigung einer Splittersiedlung Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte. Wir betreuen seit der sogenannten Wende Mandanten im Privat- und auch im gewerblichen Bereich. Ich selbst bin zugelassen seit 2000, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und häufig auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst anhand der tatsächlichen und historischen Verhältnisse, ob ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall Ihren Bauantrag und den Ablehnungsbescheid. Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen meine Mitarbeiterin, Frau Richter, gerne unter 0371/4909-124 zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 07.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte - Mängelbeseitigung MietendeIch habe folgenden Rechtsfall:Ich soll nach 4 Jahren folgende Mängel abstellen: Fenster von innen neu streichen, Fenster schließt nicht richtig, kleine Schadstelle im Waschbecken, kleine Schadstelle im Laminat. Darf der Vermieter das fordern? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte. Wir betreuen seit der sogenannten Wende Mandanten im Privat- und auch im gewerblichen Bereich. Ich selbst bin seit 2000 Anwalt und häufig auf dem Gebiet des Mietrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst, ob im Mietvertrag eine Klausel zu Schönheitsreparaturen enthalten und ggf. wirksam ist. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall Ihren Mietvertrag. Weiter wäre von Interesse, ob die von Ihnen angesprochenen Mängel dem Vermieter angezeigt worden sind. Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen meine Mitarbeiterin, Frau Richter, gerne unter 0371/4909-124 zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 24.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: BauplanungsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte,ich habe folgenden Rechtsfall: Ich bin im Besitz eines mit EFH bebauten Grundstücks (innerhalb der Ortslage im Außenbereich ohne B-Plan) im Erzgebirge. Wir wollen auf unserem Grundstück neu bauen und haben nun ein großes Problem mit dem auf unserem Grundstück befindlichen Wald. Unser Haus ist 100 Jahre alt, der Wald ist ca. 40 Jahre alt und nun soll es sich bei diesem um ein Biotop handeln. Nun wird uns im Zusammenspiel von Waldabstand § 25(3) SächsWaldG und Biotop § 30 BNatSchG das Baurecht verwehrt. Wie steht es hier mit der Erhaltung des Baurechts als Grundrecht nach Art 14GG? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte. Wir betreuen seit der sogenannten Wende Mandanten im Privat- und auch im gewerblichen Bereich. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst die tatsächliche Situation auf dem Baugrundstück sowie den Nachbargrundstücken. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Ausnahme beim Unterschreiten des Waldabstands in Betracht. Ob tatsächlich ein Biotop iSd. BNatSchG vorliegt, wäre gleichfalls zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen meine Mitarbeiterin, Frau Richter, gerne unter 0371/4909-124 zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 25.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Ich bin Vermieter eines Wohngrundstücks. Eine Mieterin hat 11 Monate keine Miete bezahlt. Eine bereits im Dezember 2016 ausgesprochene fristlose Kündigung ignoriert sie einfach. Was kann ich tun, um diese Mieterin raus zu bekommen und wie komme ich an mein Geld (Miete und Nebenkosten)? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte. Wir betreuen seit der sogenannten Wende Mandanten im Privat- und auch im gewerblichen Bereich. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des Mietrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst, ob die Kündigung Ihrer Mieterin zugegangen ist. Im nächsten Schritt wäre eine auf Zahlung und Herausgabe/Räumung gerichtete Klage beim zuständigen Amtsgericht zu erheben. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall den Mietvertrag sowie die Kündigung. Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen meine Mitarbeiterin gerne unter 0371/4909-124 zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 08.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Ich miete eine Wohnung. 2 Heizkörper waren defekt und wurden repariert. Ich habe 2 Rechnungen (je 75€) bekommen. Soll ich die Rechnungen bezahlen, wenn in dem Mietvertrag steht, dass ich kleine Reparaturen ( bis 80€ ) selber zahlen muss? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrte Dame,sehr geehrter Herr, mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte. Wir betreuen seit der sogenannten Wende Mandanten im Privat- und auch im gewerblichen Bereich. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des Mietrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst, ob die offenbar im Mietvertrag enthaltene Klausel zu Kleinreparaturen wirksam ist. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall Ihren Mietvertrag. Für eine Kontaktaufnahme steht Ihnen meine Mitarbeiterin, Frau Richter, gerne unter 0371/4909-124 zur Verfügung. |
Rechtsfrage vom 04.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Ich bin 2015 aus einer Mietwohnung ausgezogen, Kaution wurde bezahlt, jedoch bis heute nicht ausgezahlt an mich, Begründung des Vermieters war, dass er davon einen Maler bezahlen mußte, obwohl die Wohnung weiß gemalert war. Nach Anfragen beim Vermieter zur Einsicht der Rechnung des Malers schickte man mir eine Abrechnung der Nebenkosten, die hat allerdings eine Höhe jenseits von gut und böse, obwohl ich nur 5 Monate da gewohnt habe. Können Sie mir helfen? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei Mathern Flatter, die seit der sogenannten Wende Mandanten sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich betreut. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Mietrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre in Ihrem Fall zunächst, welche Regelungen der geschlossene Mietvertrag enthält. Auch die BK-Abrechnung wäre zu prüfen. Gab es überhaupt eine Abrechnung über das Kautionsguthaben? Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall den Vertrag und die Abrechnung der Nebenkosten. Gern können Sie unter Telefon 0371 - 4909-124 bei meiner Assistentin einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 12.07.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: JugendreiseSehr geehrte Damen und Herren, unsere Tochter (15J.) war mit zwei weiteren Freundinnen gleichen Alters über einen Jugendreiseveranstalter in Spanien. Die Reise wurde gebucht: Chemnitz - Spanien - Chemnitz. Einen Tag vor der Rückreise bekamen die Kinder gesagt, dass sie nur bis Darmstadt mit dem Bus fahren könnten und anschließend mit der Bahn nach Chemnitz. Falls wir Eltern den Kindern das nicht zutrauen würden, könnte wiederum ein Zugbegleiter gestellt werden, welches wir in Anspruch nahmen. Darf das der Reiseveranstalter? Kann man in so einem Fall eine Entschädigung fordern?Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte, die seit der sogenannten Wende Mandanten sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich betreut. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre von mir in Ihrem Fall zunächst, welche Regelungen der geschlossene Reisevertrag enthält. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall den Vertrag und noch einige Angaben zu dem Reiseveranstalter. Gern können Sie unter Telefon 0371 - 4909-124 bei meiner Assistentin einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 07.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Klage gegen ExmatrikulationKlage vor Verwaltungsgericht gegen Exmatrikulation.Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte, die seit der sogenannten Wende Mandanten sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich betreut. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und seit 2005 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Auf dem Gebiet des Hochschul- und Prüfungsrechts bin ich regelmäßig außergerichtlich und gerichtlich tätig. Gern können Sie unter Telefon 0371 - 4909-124 bei meiner Assistentin einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die einmonatige Klagefrist ab Zugang läuft. |
Rechtsfrage vom 25.11.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Wurde zum 01.12.2015 gekündigt (Kündigung erfolgt wegen Betriebsschließung ). Meine Kündigungszeit geht bis zum 30.06.2016, steht mir für diese Zeit noch urlaub zu?Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrte Mandantin,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich herzlich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter Rechtsanwälte, die seit der sogenannten Wende Mandanten sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich betreut. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und häufig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Unsere Kanzlei liegt auf dem Kaßberg, unweit der Kreuzung von Reichs- und Weststraße. Parkplätze sind auf dem Kanzleigelände vorhanden. Zu prüfen wäre von mir in Ihrem Fall zunächst, ob das Kündigungsschreiben allen Formvorschriften genügt, ein wirksamer Kündigungsgrund scheint vorzuliegen (betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung). Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und noch einige Angaben zu Ihrem Arbeitgeber. Mir ist klar, dass die Situation für Sie nach Erhalt so eines Kündigungsschreiben nicht einfach ist. Im Falle der Mandatserteilung sichere ich Ihnen meine volle Unterstützung zu. Ich werde alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzten, damit Sie Ihren Urlaubsanspruch durchsetzen können, Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten. |
Rechtsfrage vom 02.11.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerwaltungsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Wir haben ein Grundstück, welches in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und seit jeher als Grünland bzw. Acker genutzt wird. Über dieses Grundstück verlief früher ein Wirtschaftsweg zur Erschließung der Grundstücke, der jedoch durch die großflächige Bewirtschaftung des Grünlandes nicht mehr notwendig und daher weggefallen ist.Der Wanderwegewart unserer Stadt möchte aber gern hier einen Wanderweg haben. Obwohl wir uns strikt dagegen ausgesprochen haben, veranlasste er hinter unserem Rücken mit Hilfe der Stadt beim Verlag Sachsen-Kartographie die Eintragung eines Wanderweges über unser landwirtschaftlich genutztes Grundstück sowie umliegende Grundstücke in einer offiziellen Wander- und Radwanderkarte. Diese Karte verwendete der Heimatverein bei einem, seit Mai 2015 verteilten Flyer, in welchem er Wandervorschläge einzeichnete. Obwohl der Weg über unser Grundstück selbst nicht Bestandteil einer Wanderroute ist, geht aus der Karte gleichwohl hervor, dass hier ein Wanderweg verläuft, da dieser Weg mit einer Linie dargestellt ist wie sie für offizielle bzw. gewidmete Wege verwendet wird. Als Ergebnis einer Beschwerde beim Landratsamt über die Stadt wegen dieser Eigenmächtigkeit betreffs fremder Grundstücke erhielten wir zur Antwort, dass zur Sache ein Ortstermin mit der Stadt stattgefunden habe und wir als Ergebnis dessen, das Betreten des Weges durch Fußgänger und Radfahrer zu dulden haben (Betretungsrecht gemäß § 27 SächsNatSchG). Offenbar wurde dem Amt seitens der Stadt suggeriert, dass hier ein Weg bestünde und die Fahrspur im Grünland als Weg interpretiert, dabei aber unsere Darlegungen hierzu ignoriert. Wie können wir uns wirkungsvoll dagegen wehren, dass die Bewirtschaftung unseres Grundstückes nicht durch Inanspruchnahme durch Wanderer und Radfahrer -die durch die Flyer animiert werden, unser Grundstück als Weg zu nutzen- beeinträchtigt wird? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrte Mandantin,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter, die seit Anfang der 1990er Jahre Mandanten im Privat-, gewerblichen und öffentlichen Bereich betreut. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und trage seit 2005 den Titel "Fachanwalt für Verwaltungsrecht". Unsere Kanzlei liegt unweit der Reichsstraße, Parkplätze sind vorhanden. Eine Besprechung der Sache kann in unserer Kanzlei, telefonisch oder bei Ihnen vor Ort erfolgen, da ich regelmäßig Termine bei Behörden und Gerichten in Dresden wahrnehme. Gern können Sie mir vorab den mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder der Stadt gewechselten Schriftverkehr zukommen lassen. Ich würde Ihnen dann einige Vorschläge unterbreiten, wie Sie sich "wehren" können. Gern höre ich telefonisch unter 0371/4909124 oder per E-Mail unter sl@mathern-flatter.com von Ihnen. |
Rechtsfrage vom 22.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: BaurechtIch habe folgenden Rechtsfall: Es handelt sich um einen Garagenbau auf der Grundstücksgrenze 1954.Meine Oma hat das Einverständnis gegeben, obwohl das Grundstück meinem Opa allein gehörte. Er war im Krieg und kam nicht zurück. Er wurde nicht als vermisst gemeldet. Er wurde erst in der Zeit von November 1987 bis Februar 1988 für Tod erklärt. Bis dahin stand er allein im Grundbuch. War der Bau rechtens? Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Ich bin Rechtsanwalt in der Chemnitzer Kanzlei Mathern Flatter, die seit Anfang der 1990er Jahre Mandanten sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich betreut. Außerdem vertreten wir ständig die öffentliche Hand. Ich selbst bin zugelassen seit 2000 und trage seit 2005 den Titel "Fachanwalt für Verwaltungsrecht". Als solcher bin ich in der Lage, Sie umfassend im Berich des öffentlichen Baurechts zu beraten und zu vertreten. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Besprechungstermin mit meiner Assistentin, Frau Richter, unter 0371/4909124. Unsere Kanzlei liegt unweit der Kreuzung Reichsstrasse und Weststrasse in Chemnitz, Parkplätze direkt an der Kanzlei sind vorhanden. |
Rechtsfrage vom 12.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schulgeld ungleichheitMeine Frage ist... bei uns in der Klasse ist das schulgeld unterschiedlich. Nun ist die Schule zum dem entschluss gekommen das das Schulgeld nicht angelichen wird bzw bei uns runtergesetzt wird. Aus dem Grund das die Schule sich nicht noch einen größeren Schaden zufügen möchte und den anderen Klassen das gegenüber unfair wäre. Uns wurde halbwegs erklärt wie das passiert ist. Und zwar hatte die Schule eine Woche im Frebuar wo man diesen Preisnachlass bekommen hätte können.. nur wurde dieser weder sagen wir mal Preisnachlass nicht öffentlich bekannt gegeben wo wir auch die Chance gehabt hätten uns im dem Zeitraum zu bewerben. Darf das die Schule sowas machen?Stellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrter Mandant,mein Name ist Jens Schierenbeck-Lungwitz. Ich bin seit Januar 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Verwaltungsrecht. Seit 2005 bin ich Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Unsere Kanzlei vertritt unter anderem Mandanten aus dem Bereich der Verwaltung selbst (Kommunen, Landkreise etc.) aber auch Privatleute auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unserem Kanzleiprofil, als dass wir auch auf dem Gebiet des Schul- und Prüfungsrechts tätig geworden sind und auch derzeit sind. Die von Ihnen aufgeworfene Frage kann angesichts der entscheidungserheblichen Einzelheiten nicht abstrakt beantwortet werden. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich für Sie geklärt werden können. Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, sichere ich Ihnen die Vereinbarung eines zeitnahen Besprechungstermins zu. |
Rechtsfrage vom 21.09.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sohn hat Streit mit Ex Lebensgefährtin Sie droht ständig mit Anwalt Sohn hat BeratungsscheinIch habe folgenden Rechtsfall: Abwehr von unberechtigten Forderungen durch Ex- Lebensgefährtin meines SohnesStellungnahme der Kanzlei Mathern RechtsanwälteSehr geehrte Frau Mandantin,Ihr Sohn kann gern einen Beratungstermin bei Frau Rechtsanwältin Mathern, welche Fachanwältin für Familienrecht ist, vereinbaren. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch unter 0371/49090. Mit freundlichen Grüßen i.A. M. Völtzke |
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