Rechtsanwalt Holger Rapp

Von mir vertretene Rechtsgebiete
Strafrecht, Verkehrsrecht, OWI-Recht, Familienrecht, VerwaltungsrechtKontakt
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Beschreibung | Rechtsanwalt Rapp wurde 1976 geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Er schloss seine juristische Ausbildung im Frühjahr 2005 in Rheinland-Pfalz ab. Er sammelte praktische Erfahrung während seiner Praktika und im Referendariat. Seine Zulassung als Rechtsanwalt wurde ihm 2005 erteilt. Im selben Jahr folgte die Kanzleigründung, an welcher er auch beteiligt war. Um für seine Mandanten auf dem neusten Stand zu bleiben, ist Rechtsanwalt Rapp Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltverein. | ||
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