Rechtsanwalt Steuerberater Heiko Brandt
Fachanwalt für Steuerrecht
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Rechtsfrage vom 30.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Vermieter RechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Meine Mieterin zahlt die Miete nicht oder stark verzögert, ständig und immer wieder. Die Mieten März und April sind noch nicht bezahlt. Im letzten Jahr habe ich bereits eine schriftliche Abmahnung erteilt und jetzt am 20.04.2018 die 2. Abmahnung. Ich erwäge die fristlose Kündigung, will aber keinen Fehler machen. Macht es Sinn im jetzigen Stadium bereits einen Anwalt einzuschalten? Ich bin finanziell nicht gut gestellt und habe keine Ahnung was da an Anwaltskosten auf mich zukommt. Freundliche Grüße Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Ratsuchender,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir regen eine anwaltliche Beratung in unserem Hause an, da es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen Rechtsanwalt Stolpe im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu der Ihrerseits aufgeworfenen Frage bzgl. der Kündigung des Mietvertrags mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen gegenüber Ihrem Mieter besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Mietvertrag zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Die Kosten einer reinen Erstberatung können bis zu 190,00 Euro netto betragen. Die konkrete Höhe ist jedoch abhängig von dem tatsächlichen Beratungsumfang. Sollten Sie uns in der Folge in dieser Angelegenheit mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, erfolgt eine Anrechnung auf die insofern entstehenden Gebühren in voller Höhe. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 16.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht - VersetzungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Ich bin im Landkreis Vorpommern-Rügen im Außendienst tätig und soll nach Stralsund versetzt werden. In meinem Arbeitsvertrag ist der Dienstort Grimmen verankert und auch keine Versetzungsklausel vorhanden. Muss ich das hinnehmen? Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir regen eine anwaltliche Beratung in unserem Hause an, da es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Stolpe im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu der Ihrerseits aufgeworfenen Frage bzgl. der Versetzung mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns Ihren Arbeitsvertrag zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 07.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Ex Freund und ich haben uns eine Wohnung gemietet. Laut Mietvertrag darf frühstens nach einem Jahr gekündigt werden, der Ex Freund ist der Meinung, dass er noch 3 Monate Widerrufsrecht habe, ich habe im Internet gelesen dass es sowas nicht gibt. Bin ich im Recht wenn ich darauf bestehe, dass er diese einjährige Frist mit einhält?Mit freundlichen Grüßen Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Ratsuchende,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir regen eine anwaltliche Beratung in unserem Hause an, da es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen Rechtsanwalt Stolpe im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu der Ihrerseits aufgeworfenen Frage bzgl. des Widerrufsrechts mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen gegenüber Ihrem Ex-Freund besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Mietvertrag zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 13.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ZivilrechtIch habe bei ebay ein kleines Lot 4 Münzen zum Sofortkauf mit 14 Tage Rückgaberecht für 13,50+3,60 Versand, die ich auf einem Wochenendmarkt gekauft habe, angeboten. Ich habe das erste mal sowas gemacht und kenne mich nicht aus. Der Käufer möchte die echten Münzen bzw. 1250 für die Beschaffung, ich habe sofort sein Geld ihm zurückgeschickt. Nun droht er mit Polizei und Inkassobüro und besteht auf 1250 Euro, was soll ich nun machen?Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir regen insofern eine anwaltliche Beratung in unserem Hause an, da es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen Rechtsanwalt Köhler im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu der Ihrerseits aufgeworfenen Frage mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns einen Ausdruck über die Ebay-Versteigerung und etwaige Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Erwerber zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 08.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbangelegenheit ErbauseinandersetzungIch habe folgenden Rechtsfall:Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft (3 Schwestern) entstanden durch den Tod der Mutter am 01.05.2015. Diese hinterliess Haus und Grundstück in Lubmin. Zwei Schwestern möchten verkaufen (es gibt einen int. Käufer), eine Schwester möchte kaufen, hat aber keine finanziellen Mittel für eine Auszahlung nach Quote und verweigert seit einem Jahr jegliche Auskunft bzw. nimmt keine E-Mails, Telefonanrufe entgegen etc. Ich lebe in der Schweiz und benötige rechtlichen Beistand. Ich bin am 21.08.2017 in der Gegend. Besteht die Möglichkeit, einen Termin zu erhalten? Mit freundlichen Grüssen Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass es uns auf dieser Plattform leider nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen aber Rechtsanwalt Stolpe im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu der Ihrerseits aufgeworfenen Frage mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Dies ist auch noch am 21.08.2017 möglich. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen (Erbschein, Grundbuchauszug, etc.) und etwaige Korrespondenz in dieser Angelegenheit zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 02.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: PachtvertragIch habe folgenden Rechtsfall:Pächter von meinem Restaurant baut Mariuhana an. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir regen eine anwaltliche Beratung in unserem Hause an, da es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen Rechtsanwalt Köhler im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu der Ihrerseits aufgeworfenen Frage mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Pachtvertrag und etwaige Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 03.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kaufvertrag einer ImmobilieIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe am 02.12.2016 meine gewerbliche Immobilie verkauft. Notariell ist alles besiegelt. Der Käufer wollte bis zum 12.12.2016 den Kaufpreis auf das Notaranderkonto überweisen. So wurde es vereinbart und am 15.12.16 sollte die Übergabe erfolgen. Bis jetzt habe ich immer noch nicht mein Geld. Es wurden schon mehrere Fristen gesetzt und nicht eingehalten. Habe dem Käufer eine Rückabwicklung angeboten, da ich ja seine Unterschrift benötige. Auch hier wurden die vereinbarten Termine nicht eingehalten. Ich benötige aber seine Unterschrift zur Auflösung des Vertrages, damit ich das Objekt wieder neu ausschreiben kann. Es tut sich nichts. Mit freundlichen GrüßenStellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage vom heutigen Tage haben wir zur Kenntnis genommen. Wie wir es Ihnen jedoch bereits in unserer Nachricht vom 21.03.2017 mitgeteilt haben, ist es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne stehe wir Ihnen jedoch für ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei zur Verfügung. Im Rahmen dessen wir Ihnen Herr Rechtsanwalt Köhler eine rechtliche Einschätzung zu den Ihrerseits aufgeworfenen Fragen mitteilen können und mit Ihnen das weitere Vorgehen (bspw. Erklärung des Rücktritts) unter Berücksichtigung der hierbei anfallenden Kosten besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den notariellen Kaufvertrag und etwaige Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Erwerber zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 21.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht als VermieterIch habe folgenden Rechtsfall: Ich bin Vermieter eines Einfamilienhauses mit Grundstück. Leider habe ich beim Mietvertrag vergessen die Betriebskosten mit anzukreuzen. Wohn-Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Gebühren Wasser- und Bodenverband, Migration Hausbesitzerhaftpflicht. Der Mieter weigert sich diese Betriebskosten für das Jahr 2016 zu bezahlen. Ist das korrekt? Da der Mieter ab dem Jahr 2017 einen Mietkaufvertrag lt. Notarvertrag mit uns abgeschlossen hat, ist ja jetzt eine Veränderung eingetreten. Darf ich den Mietvertrag neu erstellen und die Betriebskosten dann mit verankern, so das ich diese dann für das Jahr 2017 in Rechnung stellen darf?Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir regen hierauf eine anwaltliche Beratung in unserem Hause an, da es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen Rechtsanwalt Köhler im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu den Ihrerseits aufgeworfenen Fragen mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Mietvertrag, den Mietkaufvertrag und etwaige Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 27.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: unerlaubtes Entfernen vom UnfallortIch habe folgenden Rechtsfall:Mir wird vorgeworfen, mich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Beim Rückwärtsausparken soll ich einen Tranporter beschädigt haben. Ich habe beim Ausparken jedoch keinen Kontakt gespürt und bin daher weitergefahren. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte/r Ratsuchende/r.Ihre Anfrage aufgrund des gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt einer unserer Schwerpunkte in der strafrechtlichen Verteidigung. Dieses Dezernat wird durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Rainer Steffens, betreut. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer Beratung durch unsere Kanzlei. So ist nach entsprechender Mandatierung eingangs Akteneinsicht zu beantragen. Haben wir diese erhalten, kann die weitergehende Strategie der Verteidigung mit Ihnen abgestimmt werden. Gerade unter Berücksichtigung des Strafrahmens des § 142 StGB, der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht, sowie eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist, bedarf es der Beratung durch einen erfahrenen Spezialisten. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Besprechungstermin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 08.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: NebenkostenabrechnungIch habe folgenden RechtsfallKann ich mich dagegen wehren, daß der zweite Hauptmieter neben mir sich weigert, die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung zu begeichen (anteilig)? Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte/r Ratsuchende/r,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht insofern unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer anwaltlichen Beratung in unserem Hause, da es uns leider auf dieser Plattform nicht gestattet ist, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen jedoch Rechtsanwalt Köhler im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu dem Ihrerseits geschilderten Probelm mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Mietvertrag und etwaige Korrespondenz zwischen Ihnen und dem zweiten Hauptmieter zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 04.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall:Ich werde von meinem AG demnächst gekündigt werden. Zuerst war der Kündigungsgrund meine Gesundheit (GdB 100%). Nach ärztl. Begutachtung bin ich arbeitsfähig. Dann wurde die Kündigung zurückgezogen und gleichzeitig ein neuer Antrag auf Kündigung aus betrieblichen Gründen beim Integrationsamt gestellt (Bescheid noch nicht erhalten). Meine Frage ist: Loht sich eine Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung und wie stehen die Chancen? Meine Betriebszugehörigkeit: seit 06.2015. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Rechtsratsuchender,Ihre Anfrage bzgl. der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat sowie die Möglichkeit der rechtlichen Vertretung an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater liegt unser Schwerpunkt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art. Dabei verfügen die Rechtsanwälte Thomas Stolpe und Gernot Köhler im Bereich des Arbeitsrechts über besondere Expertise. Zu den jeweiligen Qualifikationen der Berufsträger unserer Kanzlei möchten wir Sie gerne auf unsere Internetseite www.ssb-rechtsanwaelte.de aufmerksam machen. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Arbeitsvertrag sowie den weiteren Schriftverkehr einschließlich der bereits in der Vergangenheit ausgesprochenen Kündigung zu übergeben, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Besprechungstermin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 23.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: unbefugte Gegenstände auf dem GrundstückGuten Tag,wir hatten uns vor drei Monaten ein Grundstück mit drei Reihenhäuser gekauft auf Mitkauf. Das eine Haus wird noch von eine Mieterin bewohnt, die allerdings die Miete an den Verkäufer bezahlt. Wir haben alles vom Notar. Allerdings haben die Mieter einen Container der schon seit 1 Monat da steht und nicht abgeholt wird. Seit heute steht ein fremdes Auto auf unseren Grundstück und fährt das Auto nicht runter nachdem wir die Mieter mehrmals aufgefordert hatten. Was können wir dagegen tun? Brauchen dringend Hilfe! Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht insofern unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen jedoch Rechtsanwalt Köhler im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu dem Ihrerseits geschilderten Probelm mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Kaufvertrag, den relevanten Mietvertrag sowie etwaige Korrespondenz zur Verfügung zu stellen. Erst in Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 26.07.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fristlose Kündigung des MietvertragesIch habe folgenden Rechtsfall, ich bin kurzfristig aus einer WG ausgezogen, da ich es gesundheitlich und psychisch nicht mehr ausgehalten habe, da mich meine MItbewohnerin aus der Wohnung raushaben wollte. Mir wurde Seitens des Vermieters zugesichert, es sei kein Problem einen Nachmieter zu organisieren. Nun stellt sich die Mitbewohnerin quer und verhindert, dass ich das Zimmer an einen neuen Nachmieter abgeben kann.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen jedoch Rechtsanwalt Köhler im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu dem Ihrerseits geschilderten Probelm mitteilen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Mietvertrags sowie etwaige Korrespondenz zur Verfügung zu stellen. Erst in Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 12.07.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kein Warmwasser im BadezimmerIn unserem Haus (zwei-parteienhaus) wurde am 30.06.2016 bei allgemeinen Wartungsmaßnahmen festgestellt, dass Gas austritt und somit dies abgestellt werden muss. Dadurch haben wir kein Warmwasser im Badezimmer. Die Wohnungsverwaltung wurde darüber sowohl durch den wartenden Mechaniker als auch durch uns telefonisch am selbigem Tag über den Mangel informiert. Sind 10-15% Mietminderung hierfür angemessen? Kann ich im Minderungsschreiben auf den nun 30.06 eingehen oder kann ich dort nur ab "jetzt" die Minderung geltend machen. Auch die Auftragsübermittlung an den Eigentümer und Einholung der Angebote für die Reparaturen sind beim Vermieter/Verwaltung bereits besprochen worden.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne wird Ihnen jedoch Rechtsanwalt Köhler im Rahmen einer Erstberatung eine rechtliche Einschätzung zu der Ihrerseits erwogenen Minderung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Mietvertrags sowie etwaige Korrespondenz zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Diesen bitten wir mit Rechtsanwalt Köhler zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 17.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Leitungsrechte auf GrundstückenIch habe folgenden Rechtsfall: Auf meinem Grundstück bzw. unter meinem Wohnhaus befindet sich eineRegenentwässerung, die mir bis vor kurzem völlig unbekannt war. Nun ist diese Leitung defekt. Muss ich die Leitung unter meinem Haus dulden? Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 17.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Nicht eingehaltene Absprachen beim KaufIch habe Ende April über Ebay Kleinanzeigen einen Garten im Kleingartenverein gefunden. Per Nachricht und nach Besichtigung haben wir uns über einen Kaufpreis für Haus und Besitztümer geeinigt und dass vom Vorpächter die offene Jahrespacht beglichen wird.Bis dato hat der Vorpächter nach mehrmaligem Erinnern erst die Kündigung beim Verein eingereicht, aber die Pacht nicht bezahlt. Der Vereinsvorstand sagt einen neuen Pachtvertrag könne ich erst bekommen wenn die offene Pacht bezahlt ist. Nur leider ist der Vorpächter nicht mehr zu erreichen und hat den offiziellen Kaufvertrag (den der Verein verlangte) bei sich. Wir haben beim Kauf in bar einen handschriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt, den alle Beteiligten haben. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 25.04.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht im öffendlichen DienstIch bin seit über 23 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt. Dieses Unternehmen soll zum 31.12.16 auf die Muttergesellschaft verschmelzen. Im Vorfeld will die Geschäftsführung vermeindliche " Altlasten" bereinigen. War selbst neun Jahre Geschäftsführer der Tochtergesellschaft bis 2009. Nun will man mir seit Jahren gewährte Zulagen kurzfristig streichen und weitere Anpassungen vornehmen. Mir wurde eine neue Arbeitsplatzbeschreibung per Einschreiben zugesand. Ich bin 70 % Schwerbehindert und kann diese angebotenen Tätigkeiten nicht erfüllen. Bin 53 Jahre und derzeit Krank geschrieben. Lohnfortzahlung läuft in ca. vier Wochen aus. Auf Grund meiner Erkrankungen ist eine Weiterbeschäftigung fraglich. Was kann man tun? EU Rente? Abfindung?Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage bzgl. der Änderungen Ihres Arbeitsverhältnisses haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat sowie die Möglichkeit der rechtlichen Vertretung an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater liegt unser Schwerpunkt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art. Dabei verfügen die Rechtsanwälte Thomas Stolpe und Gernot Köhler im Bereich des Arbeitsrechts über besondere Expertise. Zu den jeweiligen Qualifikationen der Berufsträger unserer Kanzlei möchten wir Sie gerne auf unsere Internetseite www.ssb-rechtsanwaelte.de aufmerksam machen. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Arbeitsvertrag, die neue Stellenbeschreibung sowie den weiteren Schriftverkehr mit Ihrem Arbeitgeber zu übergeben, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Besprechungstermin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB | Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 07.04.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Beratung zum ErbeBitte um Beratung: Wir haben sämtliche Vollmachten mit Oma ausgefüllt, Betreuungs- und auch die Vorsorgevollmacht um die Wohnung aufzulösen usw.. Wir werden das Erbe jedoch ausschlagen nach Omas Tod. Verpflichten uns die Vollmachten, das Erbe anzutreten? Können wir belangt werden, die Kosten der Beerdigung usw. zu bezahlen? Eventuell auch aufgrund der Vollmachten? Das Pflegeheim verlangt von mir die Benennung eines Bestattungsunternehmens. Das kann ich ja gar nicht entscheiden, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Wie verhält man sich richtig?Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns die Betreuungs- und die Versorgungsvollmacht sowie alle weiteren Unterlagen betreffend dieser Problematik zur Verfügung zu stellen. In Kenntnis dessen kann eine Einschätzung der Rechtslage getroffen und Ihnen eine Handlungsempfehlung erteilt werden. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: SSB Rechtsanwälte & Steuerberater PartG Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 24.03.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: vertragsrecht abzockeIch habe folgenden Rechtsfall ein streit mit meinem Telefonanbieter. Sie sind der Meinung das ich Abo's abgeschlossen hab und dafür zahlen soll. Ich habe niemals (bewusst) Abo's abgeschlossen und weigere zu zahlen interessant ist mein Telefonanbieter den Abo's verechnet und böse wird wenn man nicht zahlt aber Beschwerden muss mann bei den s.g. drittanbieter einreichen die sich hinter Briefkastenfirmen verstecken.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns sämtliche Vertragsunterlagen und Korrespondenz zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 08.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Gebäude auf fremden Grund und BodenUnsere Firma hat vor der Wende Gebäude zur gewerblichen Nutzung errichtet. Seit 1980 pachten wir auf fremden Grund und Boden. Der private Vertragspartner ist jetzt verstorben ist. Die Tochter der verstorbenen Vermieterin behauptet, der Vertrag sei auch nach dem Tode weiterhin gültig. Wir hingegen, hoffen das nicht, da wir aus verschiedenen Gründen nicht mehr interessiert sind. Zum einen ist die Pacht mit mtl. 266,-€ viel zuhoch (Bodenrichtwert aktuell 75,-€ / Grundstücksgröße 530m³ / 3-4% ergeben bei 4% 132,50€ ) und zum anderen müssten wir, wenn wir selber kündigen, die Gebäude zurückbauen, was wir umgehen möchten. Frage ist, ist der Vertrag überhaupt noch gültig? Wenn ja, kann man rechtlich gegen die Höhe der monatlichen Pacht vorgehen? Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage vom 08.02.2016 haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Das Spektrum unserer Leistungen reicht über das gesamte Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. Es entspricht unserem Anspruch, Ihnen eine umfassende Beratung zukommen zu lassen. Hierzu arbeiten wir Hand in Hand in Ihrem Interesse. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns sämtliche Vertragsunterlagen und Korrespondenz zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 31.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim VerbraucherschutzIch habe folgenden RechtsfallIch habe mir vor 11 Monaten im Onlinhandel ein Ceranfeld gekauft.Jetzt ist eine Kochplatte defekt.Der Händler verweigert eine Reparatur bzw Umtausch mit dem Hinweis,ich müsste nachweisen das der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir vor allem daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine wirkungsvolle Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Kaufvertrag / die Bestellbestätigung und alle weiteren Unterlagen, die Sie im Rahmen des Erwerbs erhalten haben, zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 20.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: diebstahlIch habe folgenden Rechtsfall: Ich wurde ich von meinen Betrieb fristlos gekündigt, weil ich eine Geldbörse gefunden habe und mir das Geld rausgenommen habe, was nicht richtig war. Zur Beweislage haben mich die Kameras gesehen nun hat mein Arbeitgeber mir eine Kündigung ausgeschrieben und dort reingeschrieben, dass ich wegen Diebstahls gekündigt wurde. Darf er das in die Kündigung schreiben und hat das folgen auf mein Arbeitslosengeld.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage bzgl. der Ihnen gegenüber ausgesprochenen Kündigung haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat sowie die Möglichkeit der rechtlichen Vertretung an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei verfügen die Rechtsanwälte Gernot Köhler und Thomas Stolpe im Bereich des Arbeitsrechts über besondere Expertise. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben sowie den etwaigen weiteren Schriftverkehrs zu übergeben, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 06.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Habe ich das Recht auf Wiedereinstellung oder Abfindung??Ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe 3,5 Jahre als Chefkoch in einem Unternehmen, das aus zwei Hotels besteht gearbeitet, habe auch in beiden gearbeitet. Ich bin laut vertrag aber als Chefkoch in "Hotel 1" eingestellt, in dem sie jetzt angeblich eine Winterpause machen wollen. Nun ist es so, dass ich zum 31.12 aus bebetrieblichen Gründen gekündigt worden bin. Ich arbeite aber schon länger als jeder andere Koch dort.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage bzgl. der Ihnen gegenüber ausgesprochenen Kündigung haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat sowie die Möglichkeit der rechtlichen Vertretung an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei verfügen die Rechtsanwälte Gernot Köhler und Thomas Stolpe im Bereich des Arbeitsrechts über besondere Expertise. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Im Rahmen dessen kann das weitere Vorgehen erörtert werden. Im Falle der Beauftragung unsererseits bitten wir jedoch um schnellstmöglich Rückmeldung, da eine etwaige Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben ist. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 23.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Abwasserleitung Gewohnheitsrecht?1994 habe ich mit meinem damaligen Mann ein Einfamilienhaus mit einer durch einen Wintergarten verbundenen Arztpraxis gebaut. Im Rahmen der Scheidung 2009 verkaufte ich ihm den Wintergarten, da er sonst einen neuen Hauseingang hätte bauen müssen. Die Grundstücke wurden getrennt- Einfamilienhaus mit Wintergarten und Arztpraxis als Extragrundstück. Leider haben wir damals vergessen, an das Leitungsrecht zu denken. Nun habe ich die ehemalige Arztpraxis verkauft und mein Ex-Mann verlangt, dass wir eine neue Abwasserleitung bauen, weil meine etwa 2,5 Meter über seinen Weg geht. Ist das rechtens oder gibt es für mich so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie in der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine wirkungsvolle Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zu einer Erstberatung durch unsere Kanzlei. Erst nach einer eingehenden Prüfung der geschlossenen Verträge sowie einer Betrachtung der örtlich Verhältnisse kann eine rechtliche Einschätzung vorgenommen werden. Wir können Ihnen daher erst nach Durchsicht der Unterlagen im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Auffassung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns sämtliche Verträge und Schriftwechsel zu übergeben, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 22.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Alkohol am SteuerDie Polizei hat mich gesehen, dass ich Auto gefahren bin, hat mich aber nicht am Steuer erwischt. Ich musste pusten und hatte 1,29 Promille und musste zum Blutabnehmen. Der Führerschein wurde eingezogen.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Nachricht über das gegen Sie eingeleitete Strafverfahren haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt einer unserer Schwerpunkte in der strafrechtlichen Verteidigung. Dieses Dezernat wird durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Herrn Dr. Rainer Steffens betreut. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer Beratung durch unsere Kanzlei. Im derzeitigen Anfangsstadium ist nach entsprechender Mandatierung zunächst Akteneinsicht zu beantragen, so dass auf dieser Grundlage die weitergehende Strategie der Verteidigung bestimmt werden kann. Gerade unter Berücksichtigung des Strafrahmens des § 316 StGB, der Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht, und der zu befürchtenden Entziehung der Fahrerlaubnis bedarf es der Beratung durch einen erfahrenen Spezialisten. Sollten Sie an einer Mandatierung unsererseits Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 10.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: erbrechtlebte 10 Jahre mit meinen Lebenspartner zusammen. am 27. Mai2015 verstarb er. steht mir was vom erbe zu.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir vor allem daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine wirkungsvolle Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Sollten Sie an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 22.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtMeine Mutti ist im Februar verstorben und nun geht es um meinen Pflichtteil.Es gibt einen Ehemann, 5 seiner Kinder und ich habe auch 5 Geschwister Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir stets daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine wirkungsvolle Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es uns auf der Basis Ihrer kurzen Mitteilung nicht möglich, Ihnen einen umfassenden Rechtsrat zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung zu Ihrer erbrechtlichen Problematik mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, sämtliche Ihnen vorliegende Informationen zum Nachlass zu übermitteln, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 13.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MieterIch habe folgenden Rechtsfalldas vom Vorbesitzer übernommene Mietverhältnis kann ich mir nicht mehr leisten. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Ich kann der Forderung nach Dachsanierung nicht nachkommen.Jetzt wird gedroht, einen Fachmann zu bestellen und es mir in Rechnung zu stellen Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine wirkungsvolle Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt müssen wir Ihnen mittelen, dass uns eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage derzeit nicht möglich ist. Hierzu bedarf es einer genauen Überprüfung des Mietvertrages unter Berücksichtigung der mieterseitigen Forderungen. Wir können Ihnen daher erst nach Durchsicht der Unterlagen im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den gesamten Schriftverkehr mit Ihren Mietern und sämtliche Mietvertragsunterlagen zu übergeben, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 09.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Rechte als VermieterIch habe folgenden RechtsfallWir sind Vermieter Es soll die Mietkaution eines Mieters vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden desweiteren bestehen aus diesem Mietverhältnis Mietschulden uns als Vermieter gegenüber Sind wir trotzdem verpflichtet dem Gerichtsvollzieher die Kaution auszuzahlen und wie verhält es sich dann mit dem bestehenden Mietvertrag wenn keine Kaution mehr hinterlegt ist In der Selbstauskunft vor Abschluß des Mietvertrages wurden keine Verpflichtungen angegeben Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir vor allem daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine wirkungsvolle Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es auf dieser Plattform nicht gestattet, eine konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Gerne werden wir Ihnen jedoch im Rahmen einer Erstberatung unsere rechtliche Einschätzung mitteilen. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns den gesamten Schriftverkehr mit dem Gerichtsvollzieher und die Mietvertragsunterlagen zu übergeben, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie nunmehr an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 27.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtIch überlege einen konkret ausgehandelten, leider nur mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag für ein Wochenendhaus einzuklagen. Verbindlich wurde von beiden Seiten die Summe und das weitere Vorgehen (wer erstellt Kaufvertrag u.s.w.) besprochen; wir sind uns einige gewesen. Der Kaufvertrag wurde durch uns an den Verkäufer geschickt, und er weigert sich (mit verschiedenen Gründen) den Kaufvertrag unterschrieben an uns zurück zu schicken.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte/r Ratsuchende/r,Ihre Nachricht über das streitige Verhältnis zu dem Erwerber des Wochenendhauses haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir vor allem daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine wirkungsvolle Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einer umfassenden anwaltlichen Beratung in unserem Hause. Leider ist es uns auf Grundlage Ihrer Mitteilung nicht möglich abzuschätzen, ob ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung mit Erfolgsaussichten verfolgt werden kann. Hierzu müssen wir u.a. wissen: Was sollte verkauft werden? Betrifft die Veräußerung auch die Übertragung einer Grundstücks? Wer kommt als Zeuge in Betracht? Welche Einwendungen werden entgegengehalten? etc. Im Falle der Beauftragung unsererseits bitten wir um Übersendung des gesamten Schriftverkehrs, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie an einer Mandatierung unserer Kanzlei Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 30.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Treppenhausrechte der MieterIch habe folgenden Rechtsfall:Darf mein Nachbar eine Schuhregal gegenüber meiner Wohnungstür aufstellen? Meist liegen die Schuhe auch noch davor und daneben. Der Flur ist an dieser Stelle ca 1 Meter breit. Mir bleibt nicht mehr genügend Platz um mit meinem schweren Einkaufswagen/Roller ungehindert in meine Wohnung zu gelangen. Ich wohne in der 4.Etage, 52 Treppenstufen hoch, bin schwerbehindert und im 85.Lebensjahr. Als mein schwer beladener Einkausroller die herumliegenden Schuhe mitschleifte,wurde der Nachbar mir gegenüber handgreiflich. Er ist ca 25-30 Jahre alt. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Nachricht über das streitige Verhältnis zu Ihrem Nachbarn haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art. Dabei sind wir vor allem daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine langfristige Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zu einem anwaltlichen Vorgehen gegenüber Ihrem Vermieter und ggf. gegenüber Ihrem Nachbarn. Um dies jedoch umfänglich vorbereiten zu können, bedarf es eines Beratungsgespräches, in dem sämtliche Informationen über die Handlungen Ihres Nachbarn in Erfahrung gebracht werden können. Sie werden Verständis dafür haben, dass wir allein über dieses Internetportal keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn vornehmen können. Sollten Sie an einer Mandatierung unsererseits Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 17.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: privat Geld verliehenIch habe privat Geld verliehen (hierzu hatte ich einen Kredit aufgenommen). Der größte Teil des Geldes wurde nicht zurückgezahlt. Ich habe eine Frist zur Rückzahlung gesetzt. Es erfolgte keine Antwort und auch keine Zahlung. Wie und kann ich überhaupt das Geld zurückfordern.(muss Beratungshilfe in Anspruch nehmen).Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Anfrage hinsichtlich der begehrten Darlehensrückforderung haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art. Dabei sind wir vor allem daran interessiert, im Interessen unserer Mandanten eine schnellstmögliche Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und haben dabei stets die Kosten im Auge. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir Ihnen zu einem anwaltlichen Vorgehen. Um dies jedoch umfänglich vorbereiten zu können, bedarf es eines Beratungsgespräches, in dem sämtliche Informationen hinsichtlich des Darlehensabschluss sowie der einzelnen Vereinbarungen in Erfahrung gebracht werden können. Sofern Ihrerseits mitgeteilt wird, dass sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen müssen, bitten wir vor Vereinbarung eines Beratungstermins ein Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht einzuholen. Sollten Sie an einer Mandatierung unsererseits Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 10.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Recht aus DienstleistungsvertragIch habe als Vermittler von Feriengästen für das Ferienhaus einer Eigentümerin einen Dienstleisungsvertra bis mindestens Ende 2015 . Darin war eine Entschädigung in pauschaler Höhe von 600 EUR zugüglich weiterer Kosten vereinbart. Die Eigentümerin hat den Vertrag vorzeitig gekündigt. Bereits für 2014 und 2015 von mir mit Gästen abgeschlossene Verträge hat sie gekündigt.Ich habe ihr darauf eine Rechnung über. ca. 1 400 EUR gestellt, mehrfach mit Zahlungstermin gemahnt bzw. mit der Klageerhebung gedroht. Es kam nie eine qualifizierte Antwort . Das Ferienhaus liegt in Österreich, ich bin Deutscher, sie lebt in der Schweiz.. Ist Gerichtsand Stralsund möglich? Wie hoch sind die Gesamtkosten 1. Instanz? Beste Grüße Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,Ihre Nachricht über das streitige Verhältnis zu Ihrer ehemaligen Vertragspartnerin haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zunächst zu einem anwaltlichen Vorgehen. Um dies jedoch umfänglich vorbereiten zu können, bedarf es eines Beratungsgespräches, in dem sämtliche Informationen über die Vereinbarung mit Ihrer ehemaligen Vertragspartnerin in Erfahrung gebracht werden müssten. Im Falle der Beauftragung unsererseits bitten wir um Übersendung sämtlicher Vertragsunterlagen, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Erst hiernach wird es uns möglich sein, verbindlich ein Aussage darüber zu treffen, welcher Gerichtsstand in Frage kommt und welches Recht anzuwenden ist. Sollten Sie an einer Mandatierung unsererseits Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 07.10.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Zivilrecht Sachbeschädigung MobbingWerde von dem, an meinen Garten angrenzenden Nachbar-Ehepaar seit ca. 2 Jahren attackiert. Inzwischen wurde eine frisch erstellte Ziegelsteinmauer eingerissen, einen Apfelbaum zum Absterben brachten, bei einem anderen Baum mehrfach Äste, die nicht auf ihr Grundstück hingen, absägten und stellenweise Gift über den Zaun geschüttet, so dass Löcher im Blumen-Sichtschutz entstanden. Zwei Anzeigen wegen Sachbeschädigung, einmal mit Hausfriedensbruch sind bereits ergangen und eingestellt worden. Offensichtlich scheinen die Nachbarn anzunehmen, hiermit den Zuspruch von Narrenfreiheit erhalten zu haben und machen einfach weiter, weswegen ich nun die Angelegenheit mit Rechtsbeistand regeln möchte.Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,Ihre Nachricht über das streitige Verhältnis zu Ihren Nachbarn haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne bieten wir Ihnen einen anwaltlichen Rat an. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aller Art sowie der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei sind wir vor allem daran interessiert, im Interesse unserer Mandanten eine langfristige Klärung der Konfliktsituation zu erreichen und dabei stets die Kosten im Auge zu behalten. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt raten wir zu einem anwaltlichen Vorgehen. Um dies jedoch umfänglich vorbereiten zu können, bedarf es eines Beratungsgespräches, in dem sämtliche Informationen über die schädigenden Handlungen Ihrer Nachbarn in Erfahrung gebracht werden können. Im Falle der Beauftragung unsererseits bitten wir um eine Zusammenstellung der jeweiligen Handlungen und Daten, so dass auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie an einer Mandatierung unsererseits Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 08.09.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Verteilerkasten StraßenbeleuchtungGuten Tag,wir haben auf unserem Grundstück einen Verteilerkasten für die Straßenbeleuchtung stehen und wollten mal fragen ob wir ausschließlich eine Duldungspflicht nach BauGB § 126 haben, oder ob wir ein Recht haben den Kasten auf öffentlichen Boden der Gemeinde versetzen zu lassen. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Mandantin,mein Name ist Rechtsanwalt Thomas Stolpe und ich bin Partner der Kanzlei Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft. Als Anwalt bin ich seit dem Jahr 2002 zugelassen. Mein fachlicher Aufgabenbereich ist unter anderem im öffentlichen Baurecht angesiedelt. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt dabei vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Interessenwahrnehmung. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt teile ich Ihnen mit, dass es einer weiteren Erörterung hierzu bedarf. Aufgrund der Geschäftsbedingungen dieser Plattform sind wir daran gehindert, eine erste rechtliche Beratung auf diesem Wege zu erteilen. Dies bleibt einem Erstberatungsgespräch vorbehalten. Vor allem in Ihrem Interesse ist hierauf zu bestehen, da eine verantwortungsvolle Beratung lediglich in Kenntnis aller relevanten Informationen erfolgen kann. Wir würden uns daher über die Beauftragung unserer Kanzlei freuen. Sollten Sie an einer Mandatierung Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de Mit freundlichen Grüßen Thomas Stolpe Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 30.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Hausverwalter verlangt Verwaltungsentgelt bei MietvertragsänderungSehr geehrte Rechtsanwälte,Ich wohne zur Miete in einer WG. Das Wohnhaus wird von einer Hausverwaltung verwaltet, die sich um alles kümmert, Ansprechpartner ist und den Mietzins vereinnahmt und verwaltet. Ende vergangenen Jahres wurde der Mietvertrag geändert, weil mein Mitbewohner ausgezogen ist, und ich als alleiniger Hauptmieter eingetragen wurde. Dafür hat mir der Hausverwalter 210,- € + 39,90 € USt berechnet. Das ist bei diesem Hausverwalter wohl gang und gäbe. Auf der Quittung steht "Verwaltungsentgelt". Meine Frage: Ist das zulässig? Verwaltungskosten sind nicht vom Mieter zu tragen, oder irre ich mich? Außerdem sind solche Vorgänge doch Bestandteil des Vertrags zwischen Vermieter und Hausverwalter!? Vielen Dank im Voraus. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Herr Mandant,mein Name ist Rechtsanwalt Thomas Stolpe und ich bin Partner der Kanzlei Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft. Als Anwalt bin ich seit dem Jahr 2002 zugelassen. Mein fachlicher Aufgabenbereich ist unter anderem im Mietrecht angesiedelt. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt neben der speziellen Gestaltung von Mietverträgen vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen aller Art. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt teile ich Ihnen mit, dass ein anwaltliches Vorgehen anzuraten ist. Eine rechtliche Beratung darf über diese Plattform allerdings nicht stattfinden. Dies bleibt einem Erstberatungsgespräch vorbehalten. Vor allem in Ihrem Interesse ist hierauf zu bestehen, da eine verantwortungsvolle Beratung lediglich in Kenntnis aller relevanten Informationen erfolgen kann. Wir würden uns daher über die Beauftragung unserer Kanzlei freuen. Sollten Sie an einer Mandatierung Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: http://www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 19.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietbeendigung KautionsausszahlungZu April 2013 wurde meine Wohnung in S. Laut Bestätigung sollte die Auszahlung der Kaution spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden. Diese erfolgte bis heute nicht. Alle Kontaktaufnahmen ob eMail oder telefonisch brachten keinen Erfolg (entweder ist besetzt, oder es geht keiner an das Telefon, eMails werden nicht beantwortet). Was kann ich tun ?Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrte Frau Mandantin,mein Name ist Rechtsanwalt Thomas Stolpe und ich bin Partner der Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft. Als Team spezialisierter Rechtsanwälte liegt unser Schwerpunkt im Mietrecht neben der speziellen Gestaltung von Mietverträgen vor allem in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen aller Art. Als Anwalt bin ich seit dem Jahr 2002 zugelassen und kann daher auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Bezogen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt teile ich Ihnen mit, dass ein anwaltliches Vorgehen anzuraten ist. Der Umstand, dass sich Ihr Vermieter jedwedem Kontakt verweigert, zeigt dies ganz deutlich. Wir raten Ihnen daher dringend an, fachkundigen Rat einzuholen. Wir würden uns daher über die Beauftragung unserer Kanzlei freuen. Sollten Sie an einer Mandatierung Interesse haben, so wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich an uns. Unser freundliches Personal wird mit Ihnen gerne einen zeitnahen Termin vereinbaren. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Steffens Stolpe Brandt Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Hans-Fallada-Straße 9 17489 Greifswald Tel.: +49 [0] 3834 / 5198 - 0 Fax: +49 [0] 3834 / 5198 - 28 E-Mail: info@ssb-rechtsanwaelte.de Internet: www.ssb-rechtsanwaelte.de |
Rechtsfrage vom 12.10.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht: Probleme mit KautionVermieter verweigert Rückgabe der Mietkaution nach 6 Monaten, da Mängel an Duschwand gefunden wurden. Die e-mail mit der Mitteilung und Kostenvoranschlag traf ca. 3 Monate nach Überprotokoll ein. Aber laut Übergabeprotokoll wurde die Wohnung "sauber und ordentlich" (genauer Wortlaut) übergeben.Wie sollen wir nun vorgehen? Der Mängel bezieht sich auf Schimmel an der Duschwand bzw. Duschwanne. Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,mein Name ist Rechtsanwalt Thomas Stolpe. Ich bin zugelassen seit dem Jahr 2002. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem im Mietrecht angesiedelt. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten aus dem Bereich des gesamten Zivilrechtes. Unsere Kanzlei zeichnet sich insbesondere aus durch eine zügige mandatsbezogene Bearbeitung der zu klärenden Probleme unserer Auftraggeber. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unsrem Kanzleiprofil, als dass hier wie leider oft aus nicht recht nachvollziehbaren Gründen vom Vermieter versucht wird eine Kaution einfach einzubehalten. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen zeitnah gewahrt werden. Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen zu kurzfristig einen Besprechungstermin zu vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 11.02.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich Versicherte (selbstständig)Seit 2004 bin ich selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun bin ich zum 1. Mal krank geschrieben. Ich habe meine Krankenkasse informiert und im Gespräch hat man mir gesagt, dass ich seit dem 01.01.2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hätte.Ich wurde angeblich angeschrieben bzw. telefonisch kontaktiert oder ich hätte es im Mitgliedermagazin lesen können. Da dies aber nicht der Fall war und ich nicht verpflichtet bin, das Magazin zu lesen, habe ich auch keiner Vertragsänderung weder mündlich noch schriftlich zugestimmt bzw. unterzeichnet. Ich hätte auch nie auf Krankengeld verzichtet. - Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Auskunft geben könnten. Mit freundlichen Grüßen Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,selbstverständlich sind wir gern bereit, dass Mandat zu übernehmen. Bitte wenden Sie sich telefonisch an unsere Kanzlei unter 03834/51980. Lassen Sie sich bitte einen Termin bei Rechtsanwalt Stolpe geben. Einen Überblick über unsere Kanzlei erhalten Sie auf www.ssb-rechtsanwaelte.de. Unsere Kanzlei befindet sich in Greifswald, Hans-Fallada-Straße 9. Mit freundlichen Grüßen Heiko Brandt Rechtsanwalt Steuerberater |
Rechtsfrage vom 03.02.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerbraucherschutzAm 21.11.2012 habe ich ein Laptop (Garantie bis Dezember 2014) zwecks Reparatur (übrigens schon das 4. Mal mit demselben Problem) zur zuständigen Vertragswerkstatt nach Musterstadt eingeschickt. Seitdem hat sich leider nichts getan. Zweimalige Anfragen wurden mit einem fehlenden Ersatzteil begründet. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz und was kann ich sonst tun, um es wieder zu bekommen?Stellungnahme der Kanzlei Steffens Stolpe BrandtSehr geehrter Mandant,selbstverständlich sind wir gern bereit, dass Mandat zu übernehmen. Bitte wenden Sie sich telefonisch an unsere Kanzlei unter 03834/51980. Lassen Sie sich bitte einen Termin bei Rechtsanwalt Dr. Steffens geben. Einen Überblick über unsere Kanzlei erhalten Sie auf www.ssb-rechtsanwaelte.de. Unsere Kanzlei befindet sich in Greifswald, Hans-Fallada-Straße 9. Mit freundlichen Grüßen Heiko Brandt Rechtsanwalt Steuerberater |
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