Rechtsfrage vom 06.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht: Abfindung nach Kündigung während KrankheitMeine Firma kündigte mich in meiner Krankheit (seit 9 Monaten). Habe mich regelmäßig gemeldet, um den aktuellen Stand durchzugeben. Vor gut einem Monat bekam ich dann meine Kündigung ohne Grund und falscher Kündigungsfrist.
Jetzt meine Frage, ob ich Chancen habe, meine Abfindung zu kriegen und wie es mit Kostenübernahme ausschaut von Anwaltsseite bei Übernahme dieses Falles.
Stellungnahme der Kanzlei Lotz und Schmidt - Rechtsanwälte & NotareSehr geehrter Mandant,
ich bin seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.
2. Die Kündigung kann auch während der Krankheit ausgesprochen werden
2. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht angegeben werden.
3. Ob die Kündigung wirksam ist, richtet sich danach, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Voraussetzung hierfür ist, dass mehr als 10 Arbeitnehmer regelmäßig in dem Betrieb beschäftigt sind. Wenn dies der Fall ist, kann Ihnen nur bei Vorliegen eines verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Grundes gekündigt werden.
4. Ob solche Gründe vorliegen, kann nur im Rahmen einer von Ihnen zu erhebenden Kündigungsschutzklage geprüft werden. Die Klagefrist beträgt aber 3 Wochen ab Zugang der Kündigung und dürfte in Ihrem Fall wohl bereits abgelaufen sein.
5. Nach Ablauf der Frist kann nur noch Klage wegen der falschen Kündigungsfrist erhoben werden. Wegen weiterer Lohnansprüche empfiehlt sich dies.
6. Die Frage nach der Kostenübernahme richtet sich danach, ob Sie Rechtsschutz versichert sind oder Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Hierüber fehlen uns Angaben, so dass wir die se Frage nicht beantworten können. Fest steht nur, dass in der 1. Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens jede Partei ihre Kosten selbst trägt, also kein Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bechmann |