Rechtsfrage vom 25.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: PferderechtIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Pferd wurde von einem anderen Pferd so verletzt das es erforderlich war den Tierarzt zu rufen. Dieser diagnostizierte eine Phlegmone (Bakterielle Entzündung) über dem Auge. Nun ist meine Frage wie es mit den Tierarztkosten ist, ob die Besitzerin vom anderen Pferd dazu verpflichtet ist die Tierarztrechnung oder einen Teil zu bezahlen? Anmerkung: JEDES Pferd bei uns am Stall ist versichert. LG
Stellungnahme der Kanzlei Bleck · Bleck-Kentgens · Fricke in BürogemeinschaftZumindest muss ein Teil der Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Ob die gesamten Kosten erstattet werden müssen, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Um jedoch eine konkrete Auskunft erteilen zu können, benötige ich weitere Details zum Verletzungshergang, so dass ich darum bitten darf, mit meiner Kanzlei einen Termin zu vereinbaren. |