Rechtsfrage vom 20.10.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: KautionMein Mann bekommt aus seiner alten Wohnung die Kaution nicht wieder.Der Vermieter sagt er hätte Müll entsorgen müssen und ein neues Schloss anbringen müssen daher seine Exfreundin das Schloss gewächselt hat.Der Vermieter will uns aber nach mehrmaliger aufforderung keine Beläge zeigen, die das dokumentieren können.Was für Rechte habe ich
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte Schulte & Trapp GbRSehr geehrte Mandantin,
Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unsrem Kanzleiprofil, als dass es sich um Mietrecht handelt. Wenn der Vermieter sich weigert die Kaution zurückzuzahlen sollte er formgerecht mit Fristsetzung aufgefordert und im Falle der Nichtzahlung auf Zahlung verklagt werden.
Wenn der Vermieter die Vorlage von Belegen verweigert oder solche garnicht vorhanden sind, hat er kein Recht die Kaution einzubehalten.
Wir helfen Ihnen gern. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin damit wir die Angelegenheit besprechen könne. Bitte bringen Sie zu dem Termin auch den Mietvertrag sowie ggfs. weitere Unterlagen mit.
Mit freundl. Grüssen
Trapp Rechtsanwalt |