Rechtsfrage vom 16.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbrecht Haus vererben an EnkelSehr geehrte Damen und Herren: Der Opa (87) meines Mannes möchte gerne sein Haus an seinen Enkel (mein Mann) vererben. Leider hat er es verpasst, das Haus vor Jahren an den Enkel zu überschreiben. Welche Möglichkeiten gibt es, ohne das es zu negativen Konsequenzen für den Enkel führt?
Stellungnahme der Kanzlei Anwaltsbüro LehrterSehr geehrter Interessent,
mein Name ist Rechtsanwalt und Notar Eric Böert und danke für Ihre Anfrage, ob eine Übertragung des Hauses auf den Enkel ohne Nachteile immer noch möglich ist. Dies kann auch jetzt noch durch Vertrag zu Lebzeiten erfolgen oder durch eine erbrechtliche Verfügung, die für den Todesfall gilt.
Etwaige negative Konsequenzen könnten sich aus Pflichtteilsansprüchen anderer Personen ergeben. Ob es hierzu Berechtigte gibt und wie diese Belastungen möglichst vermieden werden können, wäre anhand der Einzelheiten zu Ihren familiären Verhältnissen zu besprechen.
Ich stehe Ihnen dafür als Fachanwalt für Erbrecht gerne nach Terminabsprache in 49477 Ibbenbüren, Oststr. 16 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.anwaltsbuero-lehrter.de . Auch für ein erstes Gespräch wäre es sinnvoll, wenn Sie Informationen oder Unterlagen über etwaige Zuwendungen des Opas an andere, möglicherweise pflichtteilsberechtigte Personen haben.
mit freundlichen Grüßen
Eric Böert Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Familienrecht |