Rechtsfrage vom 25.04.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: MaklerrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Flächenabweichung im Maklerexposé mehr als 15% beim Kauf Altstadthaus. Makler hat eine "vermietbare Fläche" inkl. Kalkulation der Mieteinnahmen dargelegt. Beim Flächenmaß verweist er auf ein Gutachten des Verkäufers, das ich nicht einsehen kann. Haftungsausschluss im Exposé vorhanden. Notarvertrag schließt Mängelhaftung aus. Dokumente kann ich gerne kurzfristig zur Verfügung stellen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung, ob eine Schadensersatzklage inkl. Erstattung der Maklergebühr Erfolgsaussichten hat, z.B. aufgrund der detaillierten Kalkulation mit Fläche, Mietpreis etc. den Anschein hatte, als hätte der Makler die Flächenmaße geprüft/prüfen müssen?
Stellungnahme der Kanzlei Viebig-Sandler & Dr. GötzSehr geehrter Mandant,
gerne können wir uns Ihres Anliegens annehmen, zumal einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte in der Kanzlei das Immobilienrecht ist und wir damit auch immer wieder mit Fragen zum Maklerrecht zu tun haben. Ich bitte allerdings um Verständnis, dass ich Ihnen ohne nähere Prüfung des Sachverhalts keine pauschale Antwort auf Ihre Anfrage geben kann und Sie daher bitte, mir, wenn gewünscht, die in Ihrer Anfrage erwähnten Unterlagen zukommen zu lassen. Nach erfolgter Prüfung kann ich Ihnen dann eine fundierte Auskunft geben. Sie können auch gerne einen Besprechungstermin vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen A.Viebig-Sandler Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 17.01.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Bis Januar 2011 war ich in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Dann bekam ich mein erstes Kind. Nach einem Jahr habe ich in Teilzeit (Arbeitsvertag wurde dementsprechend geändert) 16 Stunden wieder angefangen. Kurz darauf kam mein zweites Kind und 2016 mein drittes. Jetzt endet mitte April meine Elternzeit. Ich wollte nun meine 16 Stunden auf 10 Stunden reduzieren, was aber vonseiten meines AG abgelehnt wurde. Er hat mir nun einen Aufhebungsvertrag zugesandt. Steht mir in diesem Fall eine Abfindung zu? Mein AG hat diesbezüglich nichts angeboten.
Mit freundlichem Gruß
Stellungnahme der Kanzlei Viebig-Sandler & Dr. GötzSehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können Sie gerne zu Ihrem Anliegen beraten und, soweit erforderlich, auch vertreten, bitten aber um Verständnis, dass eine Beantwortung via E-Mail ohne Abklärung Ihrer konkreten Situation und Kenntnis des angebotenen Aufhebungsvertrages nicht möglich ist. Sie können gerne einen Besprechungstermin telefonisch mit unserem Sekretariat vereinbaren, Tel. 083626898. Das Sekretariat ist jeweils werktags von 8h00 bis12h00 und von13h00 bis 17h00 besetzt. Wir freuen uns auf Ihre weitere Kontaktaufnahme. Mit freundlichen Grüßen Annegret Viebig-Sandler Rechtsanwältin |