Rechtsfrage vom 25.06.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Vertragsbedingungen, Rücktrittsrecht und AGBIch habe eine privat finanzierte Ausbildung begonnen. Mit der Anmeldung musste man auch die Vertragsbedingungen unterschreiben, die einen Rücktritt ausschließt.
Nun muss ich aber aus Krankheitsgründen die Ausbildung abbrechen. Auf meine Frage hin, schreibt mir das Institut, dass ich den Restbetrag i.H.v. 2.000 Euro zu zahlen habe, da man mit den Kursgebühren kalkuliert.
Nun entsteht dem Institut aber definitiv kein wirtschaftlicher Schaden, da die Kurse immer ausgebucht und auch unser Kurs zeitweise sogar überbucht war.
Die Frage ist nun: Kann man hier juristisch eine Lösung erwirken, die mich entweder ganz oder zumindest teilweise aus der Verpflichtung entlässt? Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Stellungnahme der Kanzlei Kolhoff und KurmannSehr geehrte Mandantin,
unter den von Ihnen geschilderten Rahmenbedingungen scheint mir eine eingehendere Prüfung Ihres Falles erfolgversprechend.
Eine weitergehende Antwort kann ich Ihnen natürlich erst nach eingehender Besprechung und Prüfung der AGB geben. Diese Zeit sollten Sie sich jedenfalls nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schultz Rechtsanwalt
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