Rechtsfrage vom 08.03.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Zivielrecht LeasingvertragSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Vater hat im Januar 2019 einen Citroen C3 geleast. Leider verstarb mein Vater im Februar 2019. Jetzt möchte ich den Leasingvertrag kündigen und das Auto zurückgeben. Die Leasing Bank ist einverstanden aber das Autohaus verlangt von mir bei Rückgabe des Autos, welches ca 60km gefahren würde, zusätzlich 7500 Euro für den Wertverlust. Ist das rechtens und wie soll ich mich verhalten? Würde mich über eine Antwort freuen. Danke im Voraus
Stellungnahme der Kanzlei VIEHWEGER HARTMANN & PARTNERSehr geehrter Ratsuchender, bitte seien sie zunächst unserer Anteilnahme an dem schweren Verlust versichert, der Sie mit dem Tod Ihres Vaters ereilt hat. Die vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages kann nicht allgemein beurteilt werden. Man benötigt Einsicht in den konkreten Vertrag. Gern stehen wir Ihnen für eine erste Prüfung in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung. Eine solche erste Prüfung kostet Sie maximal 59,50 EUR. Bitte setzen Sie sich mit uns zu Vereinbarung eines Termins in Verbindung, wenn Sie eine solche Prüfung vornehmen lassen möchten.
Sie erreichen uns unter 0341 / 963 79 0 oder per Email unter leipzig@viehweger-partner.de.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Geyer, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 05.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: ärztliches Attest bei Eigenkündigung auf ärztlichen RatGuten Tag, ich möchte mein Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung auf ärztlichen Rat kündigen, somit auch eine Sperrfrist bzgl. ALG I umgehen. Gibt es Fallstricke bzgl. der Formulierung des Attests für meinen späteren beruflichen Werdegang? Ich bin Sozialpädagogin und arbeite mit psychisch erkrankten Menschen und möchte in diesem Themenfeld später auch weiterhin tätig sein. Meine Hausärztin bat mich,arbeitsrechtlichen Rat einzuholen. Kurzum das Anliegen: Wie sollte ein solches Schreiben formuliert sein, so dass es den Grund einer Eigenkündigung beim Arbeitsamt gewährleistet und dennoch keine "Gefahr" für zukünftige berufliche Pläne und Arbeitsstellen darstellt?
Stellungnahme der Kanzlei VIEHWEGER HARTMANN & PARTNERSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Henry Wilhelm. Ich bin zugelassen seit 2002. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Arbeitsrecht. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten aus dem Bereich.des Arbeitsrechts.. Ihr Rechtsfall ist im Rechtsgebiet Arbeitsrecht angesiedelt. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen wahrgenommen werden. Eine sofortige Bearbeitung Ihrer konkreten Anfrage ist auf dieser Plattform nicht vorgesehen. Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, sichere ich Ihnen zu schnell, qualifiziert und ausschließlich Ihre Interessen wahrend zu handeln. Einer Temrinvereinbarung bitte ich unter 0341/96379-0 vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen Viehweger Hartmann & Partner
Henry Wilhelm Rechtsanwalt Mediator
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Rechtsfrage vom 11.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: BetriebskostenabrechungIch habe folgenden Rechtsfall Das jobcenter übernimmt nicht die ganze Betriebskostenabrechung 2013
Stellungnahme der Kanzlei VIEHWEGER HARTMANN & PARTNERSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt Geyer und ich bin Partner der Anwaltskanzlei VIEHWEGER HARTMANN & PARTNER. Als Sozietät mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht haben wir regelmäßig auch Fälle zu lösen, die die Erstattung von Nebenkostennachzahlungen durch das Jobcenter zum Gegenstand haben. Warum sich das Jobcenter weigert, die Kosten zu tragen, ist aus Ihrer Anfrage nicht zu entnehmen. In der Regel muss die Nebenkostenabrechnung und ein etwa vorhandenes Ablehnungsschreiben des Jobcenters konkret geprüft werden, um den Fall und die Erfolgsaussichten für Sie fundiert beurteilen zu können. Es ist daher dringend zu empfeheln, dass Sie unter Vorlage dieser Unterlagen einen Anwalt zur Beratung aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jochen Geyer |
Rechtsfrage vom 25.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Versicherungsrecht ( Unfallversicherung )Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall : Ablehnender Bescheid von Unfallversicherungen nach Todesfall. ( Krankenhausgutachter )
Stellungnahme der Kanzlei VIEHWEGER HARTMANN & PARTNERSehr geehrter Herr Mandant,
die Schilderung Ihres Problems ist leider so kurz, dass eine konkrete Stellungnahme hierzu noch nicht möglich ist. Wir vertreten regelmäßig die Interessen unserer Mandanten in Fällen der Auseinandersetzung mit der eigenen Versicherung. gern sind wir bereit, uns auch Ihres Falles anzunehmen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen ersten Besprechungstermin in unserem Büro. Sie erreichen unser Büro telefonisch unter 0341 / 963 79 0.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Geyer, Rechtanwalt
VIEHWEGER HARTMANN & PARTNER Rechtsanwälte |
Rechtsfrage vom 19.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Widerspruch gegen SchwerbeschädigtenbescheidIch habe einen Antrag auf Erhöhung meines bestehenden Grades der Behinderung (jetzt 30) gestellt, der wurde abgelehnt. Ich bin in Widerspruch gegangen und muss jetzt bis Mitte Februar 2014 eine Begründung dafür abgeben.
Können Sie mich in diesem Fall beraten? Ich bin 61 Jahre alt und möchte gern den Grad der Behinderung 50 erreichen, damit ich mit 63 Jahren in Rente gehen kann.
Stellungnahme der Kanzlei VIEHWEGER HARTMANN & PARTNERSehr geehrte Mandantin,
wir vertreten die Interessen unserer Mandanten insbesondere auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Regelmäßig müssen wir dabei feststellen, dass Behördenbescheide fehlerhaft ergehen und im Rechtsmittelverfahren aufgehoben werden.
Konkrete Aussagen zu Ihrem Fall sind nur nach Prüfung des bisherigen Verlaufs des Antragsverfahrens und Kenntnis des Inhalts des Ablehnungsbescheides möglich.
Wir raten Ihnen daher dringend zur Vereinbarung eines persönlichen anwaltlichen Beratungsgespräches. Der Unterzeichnende steht Ihnen hierfür selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
VIEHWEGER HARTMANN & PARTNER durch:
Jochen Geyer, Rechtsanwalt
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