Rechtsfrage vom 19.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht auf meinen ArbeitsplatzIch habe folgenden Rechtsfall . Ich bin seit 25 Jahre in einer Firma beschäftigt und davon 15 Jahre im Angestelltenverhältnis. Auf Grund einer Optimierung bzw. Umstrukturierung soll meine Arbeitsstelle weg rationalisiert werden. Mir hat man angeboten nun im Lager (als Springer für alle Lager) zu arbeiten mit neuem Vertrag oder ich würde einen Aufhebungsvertrag unterschreiben mit einer viel zu niedrigen Abfindung. Wie soll ich nun vorgehen?
Stellungnahme der Kanzlei Etter & BartnikSehr geehrte Mandantin, bitte vereinbaren sie mit der Kanzlei des Unterzeichners einen Termin, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Bitte Ra Bartnik verlangen. Der ist für Arbeitsrecht zuständig. Mit freundlichen Grüßen Bartnik, RA
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Rechtsfrage vom 26.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: erbsacheIch habe 2012 das alte Haus meines verstorbenen Vaters geerbt. Seine 2. Frau hat lebenslanges Wohnrecht. Ich habe nichts von dem Haus,darf nicht mal in die Nähe. Muss ich die Grundsteuer zahlen? Im Testament steht sie muss für alle Auslagen aufkommen. Vielen Dank
Stellungnahme der Kanzlei Etter & BartnikSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Dietmar Bartnik... Ich bin zugelassen seit 1981 Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Erbrecht.Die Grundsteuer wäre vom Wohnberechtigten zu zahlen, sofern die notarielle Formulierung so weit gefasst ist. Das einfachst wäre es, sie vereinbarten einen Termin und bringen die Unterlagen mit. Unser Sekretariat erreichen Sie unter 07371/93390 bzw . www.etter-bartnik.de( Profil). Mit freundlichem Gruß Dietmar Bartnik, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 22.10.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltUnterhalt: habe noch einige Kredite aus der Ehe und jetzt wollen die den Unterhalt. Der Richter meinte, ich muss in die Insolvenz, habe aber neue Familie und bin erst Vater geworden usw.
Das geht doch nicht und ich zahle aber 100 Euro Unterhalt an meine Ex-Frau für die dreizehnjährige Tochter. Mehr kann ich nicht.
Stellungnahme der Kanzlei Etter & BartnikSehr geehrter Mandant,
der Richter hat ihnen die Rechtsprechung des OLG und des BGH dargelegt. Das Ganze ist etwas kompliziert, einem juristischen Laien verständlich darzustellen.
Es ist deshalb erforderlich, dass Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Das Ganze müsste jedoch besprochen werden. Gerne können Sie über das Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Bartnik Rechtsanwalt
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