Rechtsfrage vom 28.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: PatientenrechtArzt hat OP durchgeführt, obwohl er mit dieser Operationsmethode, dem OP-Roboter "Da Vinci", keine Erfahrung und noch keine OP alleine oder selbstständig durchgeführt hatte. Patient verliert Stimme, die Nebenschilddrüse wurde nicht entfernt, sondern ein Großteil der Schilddrüse - welche nicht operiert werden sollte - beim Geruch und Geschmacksinn gab es teilweise Verluste und es traten postoperative Probleme durch Wasser- und Luftansammlung im Schulterbereich rechts auf. Sein Professor gab uns schriftlich, dass dieser Arzt unter seiner Aufsicht Teil-Operationen an der Nebenschilddrüse und Schilddrüse durchgeführt hat, aber noch keine OP alleinemit dem Da Vinci absolviert hat. Hierzu ist auch eine ausführliche, eingehende Ausbildung notwendig. Was können wir nun tun?
Stellungnahme der Kanzlei Spies RechtsanwälteSehr geehrter Mandant, grundsätzlich begründet die Tatsache, dass es bei Ihnen um die erste OP des behandelnden Arztes mit dem OP Roboter Da Vinci handelt noch keinen Behandlungsfehler per se. Sollte er jedoch die diesbezügliche Qualifikation noch nicht erlangt haben, wäre dies mehr als grob fahrlässig. Ein weiterer Behandlungsfehler könnte darin liegen, dass die Nebenschilddrüse nicht entfernt wurde, jedoch dafür ein Großteil der Schilddrüse was wiederum zu einem teilweisen Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns geführt hat. Dies müsste mittels eines Sachverständigengutachtens festgestellt werden. Zur weiteren Vorgehensweise berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, das sie unter der Rufnummer 069/360069-0 vereinbaren können.
Mit freundlichen Grüßen Spies Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 01.11.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Familienrecht Wohnungsagentumsrecht Vertragsrecht VerwaltungsrechtSehr geehrte Damen und Herren, ich komme ursprünglich aus dem Ausland. Ich habe mich von meinem Mann im August nach 11 Jahren Ehe getrennt.Wir betreuen unsere Tochter gemeinsam. Dazu haben wir eine Wohnung gekauft die bis März 2017 fertig gebaut wird. Mein Mann bezahlt teilweise den Kinderunterhalt, und ich bekomme keinen Trennungsunterhalt von ihm. Er sagt, weil er die Kreditraten alleine ab April 2017 übernehmen muss. Er zwingt mich auch, dass ich mit ihm zum Notar gehe um auf die Wohnung durch eine Unterschrift zu verzichten. Welche rechtlichen und sinnvollen Lösungswege gibt es in diesem Fall ? Was sind meine Rechte? Vielen Dank
Stellungnahme der Kanzlei Spies RechtsanwälteSehr geehrte Mandantin, seit nunmehr 30 Jahren bin ich tätig auf dem Rechtsgebiet des Familienrechtes mit all seinen Fallstricken, die sich dort ergeben können. Aus Erfahrung, insbesondere meiner fast 20jährigenTätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht muss ich Ihnen deshalb dringend anraten, sich persönlich durch einen Rechtsanwalt/-in beraten zu lassen, wegen des Umfanges der dort geschilderten Problematik. Es sind Unterhaltsansprüche für Sie zu ermitteln neben den Ihnen etwaig zustehenden Zugewinnansprüchen. Keineswegs sollten Sie notariell auf Ihre Ansprüche verzichten, ohne dass Sie genau wissen, worauf Sie verzichten. Lösungswege sind erst nach Vorlage konkreter Daten zu erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen C. Küchen spies rechtsanwälte, Frankfurt |