Rechtsfrage vom 23.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: laut NachbarnHallo, 1. unsere direkten Nachbarn haben einen Teich angelegt, der den ganzen Tag plätschert oder rauscht (je nach Betrachtungsweise), es werden sicher keine Grenzwerte verletzt, dennoch ist es ein unnötiges und störendes Geräusch. 2. dieselben Nachbarn hören im Garten so laut Radio, dass wir jedes Wort mitbekommen. Das Radio bleibt oft auch eingeschaltet, wenn sie nicht da sind. 3. die Telefonklingel dieser Nachbarn ist so laut, dass man sie in allen Gärten hört.
Gespräche haben keinen Erfolg gebracht. Allgemeine Rücksichtnahme ist für sie ein Fremdwort. Ich bitte um einen Rat, ob eine Klage gegen diese Nachbarn Aussicht auf Erfolg hat.
Stellungnahme der Kanzlei Scholl & Henkel und CollegenSehr geehrter Mandant,
Ihr Fall betrifft Geräuschbelästigung im Aussenbereich, wobei es sich um Wohngeräusche handelt, deren Beurteilung nach §906 BGB vorzunehmen ist. Immer ist der Einzelfall zu sehen. Ich gehe jedoch davon aus, dass beim einem Rauschen des Wassers über einen längeren Zeitraum eine Unterlassungsforderung möglich ist. Das Radiohören in der von Ihnen beschriebenen Form geht gar nicht, da die Rechtsprechung bei Musikgenuss im Freien diesen schon untersagt, wenn man die Quelle als Radio erkennen kann. Auch die Telefonklingel darf nur in unmittelbarer Nähe zu hören sein. Eine Überprüfung aller drei Punkte im Hinblick auf eine Klage macht Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
C. Henkel
Mein Name ist Rechtsanwalt...Claus Henkel,55116 Mainz, Große Bleiche 28 (06131-232681) Ich bin zugelassen seit...1992 Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem... Nachbarrecht |