Rechtsfrage vom 10.12.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErwerbsminderungsrenteSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde erneut abgelehnt. Laut meiner Ärztin soll ich erneut in den Widerspruch gehen.
Stellungnahme der Kanzlei Zabel MeinkeSehr geehrter Mandant, gern bin ich Ihnen als Fachanwältin für Sozialrecht bei der Führung des Widerspruchsverfahrens behilflich. Derartige Widerspruchsverfahren gehören zu meiner täglichen Arbeit. Einen Termin zur Besprechung können Sie gern unter der Telefonnummer: 0381 76 0 13 20 vereinbaren.Der Kanzleisitz ist in 18107 Rostock, Warnowallee 31 C. Wir sind ab 8.30 Uhr zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Meinke Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht |
Rechtsfrage vom 21.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Abmahnung Zahlung von HausgeldDurch heutiges Schreiben wurde ich durch den RA der Hausverwaltung abgemahnt die aufgelaufenen monatlichen Hausgeldkosten für 8 Monate zu zahlen. Die HV hatte mich zuvor zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgefordert. Mein schriftlicher Einwand gegen die Zahlung bestand in dem Mißtrauen ob ein rechtlich geschlossener Verwaltervertrag vorliegt. Diesen hatte ich vor ca. 3 Monaten angefordert, welcher aber nur in Kopie übersandt wurde. Schließlich wollte ich in Raten den aufgelaufenen Betrag zahlen, was ich auch schriftlich mitgteilt habe. Man gestand mir rückwirkend doppelte Monatszahlung zu. Ich hatte 2 Tage vor Eintreffen der Abmahnung diese Beträge überwiesen.
Stellungnahme der Kanzlei Zabel MeinkeSehr geehrter Mandant,
ich, Ronald Zabel, bin seit mehr als 10 Jahren Anwalt, seit 2007 in meiner eigenen Anwaltskanzlei Zabel & Meinke in Rostock tätig und führe seit mehreren Jahren u. a. den Fachanwaltstitel für Wohnungseigentumsrecht.
Mandate, in denen Forderungen auf Hausgeld geltend gemacht werden, gehören zu unserem Kanzleialltag.
Es stellen sich dabei regelmäßig die Fragen, ob und inwieweit Forderungen erfolgreich durchgesetzt werden können.
Gern helfe ich Ihnen bei Ihrem Problem weiter und bitte um telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer: 0381 7601320. Bei Mandatserteilung benötige ich weitere Angaben und den Rechtsgrund Ihrer Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Zabel
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht
info@anwaltskanzlei-wzm.de ankemei |
Rechtsfrage vom 17.12.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: erbrechtsparkassendepot ohne erbschein, ohne testament vom vater erben (sohn), sparkasse besteht auf erbschein, was tun?
Stellungnahme der Kanzlei Zabel MeinkeSehr geehrter Mandant,
ich, Ronald Zabel, bin seit mehr als 10 Jahren Anwalt und unseren Mandanten auch in erbrechtlichen Angelegenheiten behilflich.
Es stellen sich dabei regelmäßig die Fragen, ob ein Erbschein erforderlich ist oder nicht.
Gern helfe ich Ihnen bei Ihrem Problem weiter und bitte um telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer: 0381 7601320. Bei Mandatserteilung benötige ich weitere Angaben; per Telefax oder per email.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Zabel
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Rechtsfrage vom 14.09.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: SachenrechtsbereinigungsgesetzIch habe folgenden Rechtsfall: Ein Gebäude, dass zu DDR Zeiten gewerblich genutzt wurde, wurde von mir per Zwangsversteigerung gekauft. Die Stadt hat nach der Wende die Grundsteuer auch für den Teil bezogen, der nicht zu meinem Flurstück gehörte. Nun hab ich im Sachenrechsbereinigungsgesetz gelesen, dass eine kostenlose Übernahme möglich sei. Die Stadt wollte aber sogar mehr als der Grundstückswert laut Gutachterausschuß wert ist. Komischerweise wurde der Wert dann nur zu 50% angesetzt. Hätte ich die Flurstücke nicht kostenlos übernehmen können? Zumal Leitungen die das Haupthaus versorgen darauf sich befinden.
Stellungnahme der Kanzlei Zabel MeinkeSehr geehrter Mandant,
ich, Ronald Zabel, bin seit mehr als 10 Jahren Anwalt, seit 2007 in meiner eigenen Anwaltskanzlei Zabel & Meinke in Rostock tätig und führe seit mehreren Jahren u. a. den Fachanwaltstitel für Wohnungseigentumsrecht.
Mandate rund um das Grundstücksrecht und auch mit Bezügen zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz gehören zu unserem Kanzleialltag.
Es stellen sich dabei regelmäßig die Fragen, zu welchen Bedingungen Eigentum erworben werden kann. Gern helfe ich Ihnen bei Ihrem Problem weiter und bitte um telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer: 0381 7601320. Bei Mandatserteilung benötige ich weitere Angaben und insbesondere die Gutachterangaben und die Höhe der Grundstücksteuern und den Zeitraum, in welchem diese gezahlt wurden; per Telefax oder per email.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Zabel Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Rechtsfrage vom 18.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sachschaden nach WohnungskaufIch habe vor ca. vier Jahren eine Wohnung in einem älteren Mehrfamilienhaus gekauft. Jetzt zeigt sich extrem starker Fliegenameisenbefall (schwarze) unter den Holzdielen in einem Zimmer. Ich habe von der Nachbarrin erfahren, dass in einem anderen Zimmer vor Jahren die Ameisen bekämpft wurden. Jetzt sind sie in einem anderen Zimmer. Die Beseitung des Schadens wird sehr teuer werden. Hätte der Verkäufer auf den Vorfall nicht hinweisen müssen? Der Kauf wäre unter diesen Umständen wohl kaum vollzogen worden.
Stellungnahme der Kanzlei Zabel MeinkeSehr geehrter Mandant,
ich, Ronald Zabel, bin seit mehr als 10 Jahren Anwalt, seit 2007 in meiner eigenen Anwaltskanzlei Zabel & Meinke in Rostock tätig und führe seit mehreren Jahren u. a. den Fachanwaltstitel für Wohnungseigentumsrecht.
Mandate, in denen Mängelrechte gegen Wohnungsverkäufer geltend gemacht werden, gehören zu unserem Kanzleialltag.
Es stellen sich dabei regelmäßig die Fragen, ob ein Mangel vorliegt und gegebenenfalls welche Rechte sich daraus eröffnen. Ein wiederholter Ungezieferbefall sollte insoweit durchaus näher beleuchtet werden.
Gern helfe ich Ihnen bei Ihrem Problem weiter und bitte um telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer: 0381 7601320. Bei Mandatserteilung benötige ich weitere Angaben und insbesondere den Kaufvertrag; per Telefax oder per email.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Zabel
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht |