Rechtsanwältin Angela von Bassewitz
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Rechtsfrage vom 15.02.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: BaurechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich möchte auf meinem privaten Gartengrundstück in 39340 Haldensleben eine Unterstellmöglichkeit für meinen Wohnwagen errichten. Ohne Fundament, freistehend. Bedarf es dafür eine Genehmigung oder habe ich etwas besonderes zu beachten?Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrter Ratsuchender,ob für die Errichtung einer Unterstellmöglichkeit Ihres Wohnmobils eine Baugenehmigung unter Beachtung der Bauvorschriften, Grenzabstände und Baulasten notwendig ist, hängt davon ab, ob Ihr Gartengrundstück in einem Bebauungsplan liegt, ob es sich um ein Wohngebiet, Mischgebiet, Kleingarten ect. handelt, wie groß die Unterstellmöglichkeit und wo es auf dem Grundstück errichtet werden soll. Ohne weitere Informationen können wir daher eine fundierte rechtliche Auskunft geben. Gegebenenfalls wenden Sie sich an unsere Kanzelei für einen Besprechungstermin, damit die offenen Fragen erörtert werden können. Mit freundlichen Grüßen D. Bohlen Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 01.08.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbschaftSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Erben von Barvermögen und Haus. Wir sind 5 Kinder, drei aus erster Ehe, alle 5 eine Mutter. Stiefvater verstorben 2012. Mutter im Mai 2018 verstorben. Haushälfte gehört lt. Grundbucheintrag je zu einem Viertel meinen Geschwistern aus zweiter Ehe. Ist ein Erbschein erforderlich und wird Haus und Barvermögen getrennt geerbt? Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrter Mandant,gern beraten wir Sie zu Ihrer Rechtsfrage. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit unserem Büro. Unterlagen wie Grundbuchauszug, Testamente, falls vorhanden, bringen Sie bitte mit. Erbschaftssachen sind erfahrungsgemäß komplex und eignen sich nicht für kurze Ja/Nein -Antworten. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin Schönbeckstr. 1 39576 Stendal 03931 216828 RAe-von-Bassewitz@t-online.de |
Rechtsfrage vom 20.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, mein Sohn wohnt seit 4 Jahren in Magdeburg in einer WG mit drei Bewohnern, die Miete wurde von allen drei auf ein Konto überwiesen und die dritte Person war dafür verantwortlich die Miete an den Vermieter zu überweisen. Nach 4 Jahren stand der Vertreter der Vermietung und der Zwangsvollstrecker vor der Tür. Die dritte Person, die für die Überweisung verantwortlich war, hat alle Einschreiben die in die WG gekommen sind abgefangen und ungeöffnet in ihrem Zimmer aufbewahrt. Nun verlangt die Vermietung von den beiden anderen Mitbewohnern, dass sie die ca 27000 Euro nocheinmal an die Vermietung bezahlen.Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrter Mandant,hier wird es unter anderem auf die Gestaltung des Mietvertrages ankommen. Ich schlage daher vor, dass Sie mit Ihren Unterlagen einen Termin in unserem Büro vereinbaren, so dass Sie eine rechtssichere Auskunft erhalten können. Sollte Ihr Sohn nicht bei Ihnen rechtsschutzversichert sein, so ist es wahrscheinlich, dass er als Student einen Anspruch auf Beratungshilfe hat. Einen Beratungshilfeschein bekommen Sie beim Amtsgericht, den können Sie idealerweise zum Termin mitbringen. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 12.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Schüler BAföG RückzahlungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Ich bezieh seit dem 01.08.2017 Schüler BAföG. Ich bin noch bis zum 06.07.2018 in der Ausbildung zur Erzieherin. Da ich jetzt zum 01.02.2018 einen bezahlten Praktikumsvertrag habe benötige ich das Schüler- BAföG nun nicht mehr. Meine BAföG stelle möchte jetzt, dass ich für den gesamten Bewilligungszeitrum das Schüler BAföG zurück zahlen soll, obwohl ich es vom 01.08.2017 bis zum 01.02.2018 noch beansprucht habe und darauf angewiesen war, da ich bis zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Einkommen hatte. Meine Frage ist nun ob es rechtens ist, dass ich das alles wirklich zurück zahlen muss? Da ich auch im Internet nichts darüber gefunden habe, wende ich mich an Sie. Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Ratsuchende,wir können ohne den Rückforderungsbescheid nicht beurteilen, ob eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, weil es mehrere gesetzliche Grundlagen für Rückforderungen existent sind. Die von Ihnen getätigen Angaben in der Anfrage sind nicht ausreichend, um die Sach- und Rechtslage zu bewerten. Wir können Ihnen daher anbieten, sich persönlich vor Ort durch uns beraten zu lassen, damit wir Kenntnis von den Bescheiden nehmen können. Wenn dies Ihr Wunsch ist, dann vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 03931/216828 einen Ihnen genehmen Besprechungstermin. Mit freundlichen Grüßen D. Bohlen Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 09.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Ich habe 2014 zusammen mit einer anderen Person eine Immobilie erworben. Jeder ist zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Die Finanzierung meines Anteils erfolgte durch ein privates Darlehen des Miteigentümers. Welche Möglichkeit habe ich dieses Vertragsverhältnis aufzulösen? Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Ratsuchende,grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Problem zu lösen. Hier fehlt jedoch Hintergrundinformation für eine zielführende Antwort. Ich schlage vor, dass Sie einen Termin mit meinem Büro vereinbaren, zu dem Sie den Darlehensvertrag mitbringen. Wir können dann zusammen herausfinden, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin für Rechtsanwälte v. Bassewitz & Collegen Schönbeckstr. 1 39276 Stendal 03931 216828 |
Rechtsfrage vom 23.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbrecht Zustimmung der ErbenSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Im Jahre 2015 ist mein Bruder tödlich verunglückt. Seine beiden unehelichen Töchter haben die Lebens- und Unfallversicherung je zur Hälfte ausbezahlt bekommen. Die Beisetzung wurde von mir bezahlt. Drei Monate später starb mein Vater. Laut Erbschein ist meine Mutter zu 1/2 ich zu 1/4 und die beiden Töchter meines Bruders zu je 1/8 erbberechtigt. Es gibt einen Bausparvertrag, hier verweigert meine 26 jährige Nichte ihre Unterschrift und blockiert seit Jahren die Auszahlung. Wie können wir vorgehen, um die Auszahlung für uns zu erhalten? Mit besten Dank Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Ratsuchende,mit welcher Begründung wird die Zustimmung verweigert? Man kann erforderlichenfalls die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen. Möglicherweise bestehen auch Schadenersatzansprüche. Außerdem sind Sie nicht verpflichtet, die Beerdigungskosten für Ihren Bruder zu tragen, sondern das können Sie von den Erbinnen zurückverlangen. Dieser Anspruch könnte allerdings Ende 2018 verjähren. Da es sich hier gleich um 2 Erbfälle handelt, ist die Angelegenheit vermutlich noch komplexer als Sie es in aller Kürze schildern konnten. Ich schlage vor, dass Sie mit unserem Büro einen Besprechungstermin vereinbaren. Bringen Sie bitte alle maßgeblichen Unterlagen mit, Schriftwechsel, Unterlagen zum Bausparvertrag etc, Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin RAe v. Bassewitz & Collegen Schönbeckstr 1 39576 Stendal T 03931 216828 F 03931 79295 |
Rechtsfrage vom 15.11.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Umgangspflicht für VaterDer Vater meines Sohnes nimmt ihn alle 14 Tag am Wochenende zu sich. Seit 3 Monaten ist er wieder Montage tätig vorher hatte er arbeit in der Umgebung. Seit dem holt er ihn oft erst Samstag. Es ist so, dass ich vor 3 Jahren meinen Job geschmissen habe aus Betreuungsgründen, Seit 2 Jahren getrennt und ich seitdem arbeitssuchend.Jetzt ist die Möglichkeit wieder zu Arbeiten aber es wäre auch Schichtarbeit. Der Kindesvater sagt er kann nicht, weil er auf Montage ist. Nun meine Frage: Muss er nicht auch Kompromisse machen? Kann man ihn dazu zwingen keine Montage mehr auszuüben? Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Mandantin,so einfach ist das nicht. Wir sollten persönlich über die Sache reden, und sehen, ob wir eine Lösung finden, wenn ich die Einzelheiten kenne. Wegen der Kosten können Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen. Vereinbaren Sie gern mit meinem Büro einen Termin, 03931 216828. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 16.11.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:Ich werde bezichtigt Betäubungsmittel anzubauen und hatte diesbezüglich eine Hausdurchsuchung. Natürlich wurden in meiner Wohnung weder technische Hilfsmittel noch eine Aufzucht gefunden oder sichergestellt, da diese Anschuldigungen in keinem Falle der Wahrheit entspricht. Man fand jedoch 2 Gegenstände, die unter das Waffenschutzgesetz fallen, und stellte diese sicher. Ich bin bisher nie mit derartigen Dingen in Erscheinung getreten, mein Führungszeugnis ist sauber. Ich brauche dringend Beistand, da ich mich in so einem Bereich nicht auskenne und ich in dieser Hinsicht weder weiß was meine Rechte sind und wie ich diese ein- bzw durchsetze. Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Mandantin,unsere Fachanwältin für Strafrecht, Frau Hansen-Säuberlich, wird sich gern Ihres Falles annehmen. Ich schlage vor, dass Sie mit unserem Büro telefonisch einen Besprechungstermin vereinbaren, 03931 216828, um die Angelegenheit im einzelnen mit ihr durchzusprechen. Es wird zunächst darauf hinauslaufen, Akteneinsicht zu nehmen, um zu sehen, was genau Ihnen vorgeworfen wird, und evtl, wem Sie das verdanken. Danach kann man eine Strategie erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 23.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: GesellschaftsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich bin Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH zu 50%. Der andere Gesellschafter und Geschäftspartner versucht mich nun finanziell ausbluten zu lassen, indem er den zuvor mit dem Steuerberater besprochenen Jahresabschluss 2016, in dem ein guter Gewinn verzeichnet wurde, mithilfe seines Rechtsanwalts anficht, mit dem Hintergrund keiner Auszahlung von Tantiemen zustimmen zu müssen. Mein Geschäftspartner weiß, dass ich die Tantieme benötige, um bestehende Kredite zu tilgen. Was kann ich ihrer Meinung nach dagegen tun?Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrter Herr,das lässt sich mit einem Satz nicht beantworten, ohne mehr Hintergrundinformationen zu haben. Sie schreiben, es geht um Tantiemen, das sollte ein Bestandteil Ihrer Geschäftsführervergütung sein. Es wird an dem Punkt mehr um Vertragsauslegung gehen als um reine Gesetzesanwendung. Es Ich schlage vor, dass Sie mit dem Gesellschaftsvertrag, dem Geschäftsführeranstellungsvertrag (wenn es einen solchen in Schriftform gibt), dem fraglichen Jahresabschluss und dem Anwaltsschreiben zu mir kommen, damit wir die Angelegenheit durchsprechen können. Ich habe da auch noch einige Fragen, z.B. wie das Gespräch mit dem Steuerberater genau gelaufen ist, in Hinblick auf §§ 46,47 GmbHG. Ich denke, es geht hier am Ende um mehr als um die Tantiemen, nämlich um das Schicksal der GmbH. Da wird eine Strategie zu erarbeiten sein. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserem Büro, Tel. 03931 216828. Wenn Sie möchten, können Sie mir die o.g. Unterlagen vorab per Email ( RAe-von-Bassewitz@t-online.de ) oder per Fax (03931 79295) übermitteln, dann kann ich mich bereits einarbeiten. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin für Rechtsanwälte v. Bassewitz & Collegen Schönbeckstr. 1 39576 Stendal T 03931 216828 F 03931 79295 |
Rechtsfrage vom 14.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: SozialrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: ich bekomme kein Hartz IV mehr. Bis dahin habe ich Hartz IV bekommen wie folgt: bis Febr.`17 344,-€. Aufgrund Arbeitsaufnahme am 4.01.17 wurde das Hartz IV leider erst Ende Febr. `17 eingestellt. Leider deshalb, weil ich die Arbeitsaufnahme nur online gemeldet habe und es nicht mehr nachweisen kann. Aber das ist erstmal nebensächlich! Viel wichtiger ist die Aussage der Leistungsabteilung. Ich war nochmal dort, um mir erklären zulassen warum ich nur die Miete anteilig bekommen habe. Ich habe offene Forderungen in Höhe von ca. 4000,-€, keine Ahnung wie diese Summe zustande kommt. Dann wurde mir gesagt, ich muß mit Kindergeld und Unterhalt auskommen.Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenDer Leistungsbezug im SGB II ist von vielen Faktoren abhängig, das gilt insbesondere auch für die Kosten der Unterkunft und Heizung und die Anrechnung von Einkünften, wozu das Kindergeld und der Unterhalt gehört. Um dies prüfen zu können, benötigen wir nähere Angaben und weitere Informationen, so dass wir Sie um eine Terminsvereinbarung bitten. |
Rechtsfrage vom 31.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Seit über 7 Jahre arbeite ich eine 40 h Woche von Mo - Fr.. Kann mein Betrieb diese jetzt aus betrieblichen Gründen ohne meine Zustimmung auf Montag bis Samstag verteilen? Und wie lange ist einem Arbeitnehmer eine vergleichbare Tätigkeit zuweisbar?Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrter Mandant,mein Name ist Angela v. Bassewitz, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stendal. Zur rechtssicheren Beantwortung Ihrer Frage benötige ich in jedem Fall Einsicht in Ihren Arbeitsvertrag. weil hierin das Direktionsrecht des Arbeitgebers näher ausgestaltet sein kann. Auch über den Betrieb selbst, die kollektivrechtliche Situation im Betrieb sowie Grund und Dauer der Anordnung müsste ich mehr wissen. Es hängt sehr stark von der konkreten Situation im Einzelfall ab, was ein Arbeitgeber darf oder nicht darf und was Sie hinnehmen müssen. Ich schlage deshalb vor, dass Sie mit meinem Büro in Stendal einen Termin vereinbaren, in dem wir die Frage im einzelnen aufklären. Zu diesem sollten Sie den Arbeitsvertrag mitbringen, sowie die Anordnung, falls sie schriftlich ergangen ist, und die diesbezügliche Betriebsvereinbarung, sofern es eine solche gibt. Sie können einen Termin gern telefonisch vereinbaren, unter der Nummer 03931 216828. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 13.09.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: BaurechtVom Nachbargrundstück ausgehend, würde das Fundament unseres Anbaus teilweise abtragen. Nach Vorlage eines Gutachtens erfolgte vom Hausbesitzer keine Reaktion. Was ist zu tun?Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrter Mandant,Ihnen steht hier möglicherweise ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Nachbarn zu. Um die Erfolgsaussichten abschließend beurteilen zu können, müsste die Angelegenheit im Detail bekannt sein. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung und ggf entsprechende Tätigkeit zur Verfügung. Setzen Sie sich gern mit unserem Büro in Stendal in Verbindung, telefonisch unter 03931 216828, um einen Termin zu vereinbaren. Bringen Sie zu dem Termin das Gutachten und wenn möglich Fotos mit. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 09.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ZivilrechtIch habe folgenden Rechtsfall , meine freundin hat sich von mir getrennt will mir aber meine privaten Sachen und vor allem meine Post nicht aushändigen. Sie hat eine Strafanzeige gestellt ich soll sie geschlagen haben was aus meiner Sicht aber Notwehr war. Wie verhalte ich mich? wenn Post vom Staatsanwalt kommt erhalte ich sie nicht und kann keine Stellungnahme geben.Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenZur Stellungnahme bedarf es eines Besprechungstermins, um die weitere Vorgehensweise und auch Ihre Verhaltensweisen gegenüber Ihrer Freundin zu erörtern. |
Rechtsfrage vom 09.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIn meinem Mietvertrag von 1962 steht, dass ich bei einer Kündigung die Wohnung "Besenrein" zu übergeben habe. Ist das noch gültig?Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSofern der Vertrag nicht abgeändert worden ist, dann besteht die Verpflichtung weiterhin. |
Rechtsfrage vom 28.02.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Autounfall mit nicht geklärter SchuldfrageIch habe folgenden Rechtsfall ich fuhr eine Bundesstraße (geradeaus) die Ampelkreuzung zeigte grün ,da kam ein Auto von links und es kam zu einen zusammenstoß die Unfallgegnerin behauptet jetzt sie hatte auch grün gehabt was ja unmöglich ist bei den Versicherungen läuft es jetzt auf 50 zu50 Schadensregulierung zu was soll ich tunStellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Damen und Herren,aufgrund des geschilderten Sachverhaltes bedarf es der weiteren Aufklärung, so dass wir Sie bitten einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Erst nach weiterer Sachverhaltsklärung können wir eine Rechtsauskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen RAe v. Bassewitz & Colle gen |
Rechtsfrage vom 12.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Übernahme von BestattungskostenMeine Mutter ist verstorben. Ich bin Hartz IV-Empfängerin und habe deshalb beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten gem. § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gestellt.Unter dem Punkt Vermögen gibt es den Punkt Rückkaufswert Lebensversicherung. Da ich eine Lebensversicherung habe (die aufgrund eines Privatkredites bei meiner Bank als Sicherheit hinterlegt ist): kann das Sozialamt von mir verlangen, die Lebensversicherung zurück zu kaufen? Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Mandantin,zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid zu Tode Ihrer Mutter aussprechen. Ihre Frage kann mit den vorliegenden Details nicht fehlerfrei beantwortet werden. Sie sollten sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen, dann kostet die anwaltliche Beratung Sie nur die Selbstbeteiligung von 15 Euro netto. Bringen Sie bitte den Beratungshilfeschein sowie alle Unterlagen (zu Kredit, Sicherheit, Erbschaftsverhältnissen und Vermögenssituation Ihrer verstorbenen Mutter, Lebensversicherungsunterlagen) zu dem Beratungstermin mit. In unserer Kanzlei würden Sie einen kurzfristigen Termin mit unserer Fachanwältin für Sozialrecht, Frau Hansen-Säuberlich, unter Telefon 03931 216828 vereinbaren können. |
Rechtsfrage vom 29.09.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitslosengeld IIMuss ich aus meiner Wohnung ausziehen, wenn ich für mein Kind, welches noch zu Hause wohnt und unter 25 Jahre alt ist, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stelle, ich jedoch schon seit 10 Jahren in einem Arbeitsverhältnis stehe!Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Mandantin,auf Ihre Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass aus den gegebenen Informationen keine abschließende Beurteilung möglich ist. Es kommt auf die Wohnungsgröße, den Mietpreis, und die Einkommensverhältnisse an. Ferner, ob Sie bereits eine Aufforderung zur Senkung der Mietkosten erhalten haben oder nicht. Gerne können Sie sich in einem persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei v. Bassewitz & Collegen in Stendal beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen D. Bohlen Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 24.10.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: ReiserechtIch habe über „ab-in-den-urlaub.de“ ein Hotel gebucht. Nun habe ich die Rechnung erhalten, wo ich den gesamten Reisepreis bereits jetzt (Reise ist im Juli 2013) bezahlen soll. Absender der Rechnung ist eine Unister GmbH in Leipzig.Als ich diese gegoogelt habe, habe ich viel schlechtes gelesen. Wie komme ich da wieder heraus? Meine gebuchten Zimmer sind nach Angabe des Veranstalters nicht erstattungsfähig. Stellungnahme der Kanzlei von Bassewitz, Grüneberg, Gerlach & CollegenSehr geehrte Mandantin,Mein Name ist Rechtsanwältin von Bassewitz aus Stendal. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Vertragsrecht. Ob Sie aus dem Vertrag wieder herauskommen, ist ohne Prüfung der konkreten Buchungs- und Vertragsunterlagen nicht zu beurteilen. Regelmäßig stellen Portale wie Ab-in-den-Urlaub nur Vermittler dar, aber für gewöhnlich sind Einzelheiten zu Reiseveranstalter, Fälligkeiten usw. bereits ersichtlich. Wie es in Ihrem Fall ist und welche Möglichkeiten sich eventuell auftun, kann in einem Beratungsgespräch geprüft und erörtert werden, zu dem Sie Ihre Unterlagen komplett mitbringen sollten. Eine solche Beratung ist allerdings bereits kostenpflichtig, die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert, das können hier Reisepreis bzw. Stornokosten sein. Mit freundlichen Grüßen v. Bassewitz Rechtsanwältin Schönbeckstr. 1 39576 Stendal 03931 216828 |
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